Hallo,
ich habe eine dreijährige Tochter mit einem Südafrikaner, der sich bisher leider weigert Unterhalt zu zahlen, obwohl er leistungsfähig ist. Das Verfahren nach dem Auslandsunterhaltsgesetz wurde über einen Anwalt in die Wege geleitet und liegt mittlerweile dem Bundesamt für Justiz in Berlin vor.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall und kann mir dazu Informationen geben inwieweit diese Verfahren (gerade in Südafrika) Erfolg haben, bzw. wie lange die Bearbeitungsdauer bei den südafrikanischen Behörden ist?
Vielen Dank vorab!
ich habe eine dreijährige Tochter mit einem Südafrikaner, der sich bisher leider weigert Unterhalt zu zahlen, obwohl er leistungsfähig ist. Das Verfahren nach dem Auslandsunterhaltsgesetz wurde über einen Anwalt in die Wege geleitet und liegt mittlerweile dem Bundesamt für Justiz in Berlin vor.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall und kann mir dazu Informationen geben inwieweit diese Verfahren (gerade in Südafrika) Erfolg haben, bzw. wie lange die Bearbeitungsdauer bei den südafrikanischen Behörden ist?
Vielen Dank vorab!