Wahlprüfstein 8 - Berücksichtigung von Kindererziehung bei der Rente

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wahlprüfstein 8 - Berücksichtigung von Kindererziehung bei der Rente

      Die Rente basiert auf dem Generationenvertrag. Die heutigen Beitragszahler bezahlen die Rente der heutigen Rentner. Gleichzeitig erwerben die heutigen Rentenzahler die Option, dass sie im Rentenalter Rente von den dann Erwerbstätigen erhalten. Dieses System funktioniert nur, wenn genügend Erwerbstätige „nachwachsen“. Dies ist allerdings spätestens seit den achtziger Jahren nicht mehr der Fall, Deutschland verzeichnet einen massiven Geburtenrückgang, gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Auf zwei Erwerbstätige kommt inzwischen ein Rentner, daher muss der Staat die Rente bezuschussen.

      Da der ‚Generationenvertrag die Grundlage unseres Rentensystems ist, entsteht ein Gerechtigkeitsproblem: Einerseits erhält nur der Berufstätige eine Rente, der einzahlt, andererseits ist der Sozialstaat fundamental auf diejenigen angewiesen, die für Nachwuchs sorgen, denn nur so funktioniert der Generationenvertrag. Das sind die Eltern, die für Kinder sorgen, was aber nicht im engeren Sinne als Berufstätigkeit gilt, wovon Rentenbeiträge geleistet werden können. Somit stellen sich Eltern, die über viele Jahre hinweg Kinder und somit sozialstaatliche Leistungsträger erzogen haben, schlechter als kinderlose Berufstätige.

      Der ISUV ist der Meinung

      1. Grundsätzlich sollte die Erziehungsleistung aller Eltern bei der Rente stärker berücksichtigt werden.
      2. Bei Trennung und Scheidung werden im Zuge des Versorgungsausgleichs die Rentenanwartschaften geteilt. Je mehr Rentenpunkte durch Erziehungszeiten erworben werden, umso geringer die Gefahr, dass durch den Versorgungsausgleich quasi Altersarmut vorprogrammiert wird.
      3. Alle Eltern sollten für Kindererziehungszeiten mindestens drei Rentenpunkte erhalten, unabhängig davon ob die Kinder nach oder vor 1992 geboren sind.
      Mehr Information hier:

      Das meinen die Parteien auf die Frage im ISUV-Wahlprüfstein, ob Kindererziehungszeiten stärker berücksichtigt werden sollten

      FDP
      So hebt die FDP in Ihrer Stellungnahme zu den ISUV-Wahlprüfsteinen hervor, dass der Bund alleine die Rentenansprüche aus den Erziehungszeiten schon mit ca. 12. Mrd. EUR bezuschusst. Eine Ausweitung des Zuschusses gebe der Finanzhaushalt nicht her.

      CDU
      Die CDU erkennt zwar das Problem, ist aber zu einer konsequenten Lösung - vermutlich auch aus monetären Gründen - nicht bereit. In der Partei wird lediglich über einen zusätzlichen Rentenpunkt für Mütter nachgedacht, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

      Gleichzeitig verweist die CDU Frauenunion auf ihre mehr als 10-Jährige Bemühungen für eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind.

      Piraten
      In der Stellungnahme der Piraten bleiben die Piraten - zumindest der Autor der Stellungnahme - so wachsweich, dass das Problem zumindest von dem Autor vermutlich gar nicht erfasst wurde:

      „Unstete Erwerbsverläufe sowie Rentenkürzungen [Anm. d. Redaktion: Rentenkürzungen sind nicht zulässig] der vergangenen Jahre führen dazu, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige über die Rentenversicherung eine armutsfeste Altersrente erreichen werden führen. Altersarmut ist die Folge. Die bislang eingeschränkte Anerkennung von Kindererziehungszeiten halten wir für nicht gerechtfertigt.“

      Die Linke
      Die Partei die Linke übet selbstredend Kritik an der ungerechten Unterscheidung und verlangt die Anerkennung von drei Jahren für die Kindererziehung. Wortreich fordert Sie in Zusammenhang die Einführung einer solidarischen Mindestrente, ohne die Grundlagen hierfür sowie deren Ausgestaltung näher zu beschreiben.

      Grüne
      Die Grünen halten die Ungleichbehandlung für ungerecht. Eine nachhaltige solidarische Finanzierung ist jedoch für eine Erweiterung der Rentenanwartschaften erforderlich. Offensichtlich ist diese angesichts der klammen Staatskassen nicht gewährleistet. Um nicht nur das Problem der Altersarmut von Müttern zu begegnen schlagen die Grüne ähnlich wie die Linken eine Mindestrente vor.

      Fazit
      Die CDU ist die einzige Partei, die sich mit einem Wenn und Aber für die - Anerkennung der Erziehungszeiten lediglich um ein weiteres Jahr einsetzt. Die FDP lehnt die Erweiterung der Rentenanwartschaft mit Blick auf die erwarteten Mehrkosten ab. Grüne und die Partei Die Linke wollen gleich das ganze Rentensystem umbauen und sehen damit die Gefahr der Altersarmut - auch von Müttern - beseitigt.

      Zur Erklärung
      Um welche Beträge geht es, wie viel ist ein Rentenpunkt wert?
      Der Rentenpunkt ist gleichzusetzen mit der "offiziellen" Bezeichnung "Entgeldpunkt". Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell einem Anspruch auf Rentenzahlung in Höhe von 28,14 EUR (West) und 25,74 EUR (Ost) monatlich. Die Höhe dieses Betrages wird jährlich über die Rentenanpassungsformel angepasst und berücksichtigt unter anderem die Lohnentwicklung in Deutschland.

      Weitere Informationen zu diesem Thema

    • Deutschland ist aber ja auch ein Niedriglohnland, geworden

      Zwar haben wir jetzt wenn man den Statistiken Glauben darf eine niedriege Arbeitslosenzahl aber mit diesen Jobs wird es in einiger Zeit wieder weniger Geld in der Rentenkasse geben.
      Meine Tochter müht sich nun mit 28 demnächst 29 vergeblich um einen Ganztagesjob in ihrem erlernten Beruf oder in Artverwandte.
      Was ihr gelingt sind Praktikumsstellen hier und da zu bekommen.
      Ginge Sie als Verkäuferin irgendwo in ein Geschäft mittels 400 € job ist ihr ja damit vordergründig für ihre Wohnung zu bezahlen aber auch im Hinblick auf eine spätere Rente auch nicht geholfen.
      Sie bezieht weiter Hartz vier und daher ist es mit Eigenvorsorge ja auch nichts.
      Da Sie zu den Menschen gehört die mit Beziehungen nichts am Hut hat,wird Sie wohl vielleicht auch alleine bleiben.
      Aber selbst wenn jemand einen Job hat,es kann soviel im Leben passieren, was die schönsten Pläne fürs Alter zunichte macht.
      Auch ich habe mal daran geglaubt, dass Eigentum auch eine gute Wertanlage für eine gemeinsam in einer Ehe abgesicherten Rentenzeit führt.
      Leider bin ich jetzt alleine während meine ex Frau mit einem anderen lebt und die demnächst sogar mit meinem Versorgungsausgleich ein Sorgenfreies Leben führen können.
      Insofern habe ich meine Kinder die letzten zehn Jahre bei mir fest im Haushalt als Vater wohnen gehabt.
      Inwieweit sich dass bei einer Scheidung für mich in der Berechnung eines herzustellenden Versorgungsausgleich zu meinemn Gunsten auswirkt muss ich derzeit Raten.
      Sollten meiner Frau auch diese 10 Jahre in den Rentenpunkten zugesprochen werden,glaube ich an nichts mehr.
      Allerdings zahle ich aber auch als ehemaliger Vorruheständler seit 2002 keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung ein.
      Da ich aber jetzt Rentner bin sowieso nicht.
      Immer noch nicht Geschieden
    • Benutzer online 1

      1 Besucher