Moin,
Ich lebe nach meiner Scheidung in einer neuen Beziehung. Meine Lebensgefährtin hat eine Tochter, ich selbst zwei Kinder, für die ich Unterhalt zahle. Wir haben ein Pflegekind aufgenommen.
Meine Frage ist, wird das Pflegegeld, welches für das Kind gemäß § 39 SGB VIII gezahlt wird auf mein Einkommen angerechnet, sodaß sich der Unterhaltsanspruch meiner Kinder erhöht?
Danke für Eure Antworten
Ich lebe nach meiner Scheidung in einer neuen Beziehung. Meine Lebensgefährtin hat eine Tochter, ich selbst zwei Kinder, für die ich Unterhalt zahle. Wir haben ein Pflegekind aufgenommen.
Meine Frage ist, wird das Pflegegeld, welches für das Kind gemäß § 39 SGB VIII gezahlt wird auf mein Einkommen angerechnet, sodaß sich der Unterhaltsanspruch meiner Kinder erhöht?
Danke für Eure Antworten