Hallo,
ich stelle diese Frage für eine Bekannte. Es geht um folgende Situation:
Alleinerziehende Mutter (war nicht verheiratet), berufstätig (Nettolohn ca. 920 Euro, plus ca 150 Euro Wohngeld), 1 Kind 4 Jahre mit leichter Behinderung fragt sich ob es Sinn macht gegen Ihren Exfreund einen Titel zu erwirken. Die jetzige Unterhaltshöhe von ca. 120 Euro wurde von den beiden frei vereinbart. Er ist gelernter Handwerker, hat aber oft nur Gelegensheitsjobs oder saisonale Beschäftigungen, arbeitet zwischendurch auch mal in seinem gelernten Beruf, er ist aber auch mal arbeitslos. Er wohnt ihres wissens nach mietfrei bei seinen Eltern. Die beiden haben ein gutes Verhältnis den Sohn betreffend, der Kontakt von Vater und Sohn ist regelmäßig und schön. Nur leider ergeben sich bei der Zahlung des regelmäßigen Unterhalts immer wieder Probleme. Die Zahlungen kommen beliebig, sie muss immer hinterlaufen. Sie hat bereits Kontakt zum JA aufgenommen und gefragt, welche Möglichkeiten man hat, dass die Zahlungen regelmäßig kommen und ob die UH Höhe angemessen sei. Sie bekam daraufhin die Auskunft: Sie solle vorsichtig sein, mit einer evtl. Unterhaltsüberprüfung, da es passieren könnte, dass Ihr Exfreund einkommensmäßig auf SGB II Niveau berechnet wird und sie dann nicht mal mehr die 120 Euro bekommen würde.
Jetzt meine Frage, sollte es tatsächlich passieren können, dass jemand der einkommensmäßig auf Hartz 4 Satz festgelegt wird, gar keinen UH bezahlen muss?
Wenn jetzt mal z.B. im Februar gar kein Geld kommt, kann man das Geld für den Monat dann nachfordern oder ist der dann verloren?
Sie möchte auch keinen Streit und hat halt auch Befürchtungen, dass er bei einer Anfrage bzgl. der UH Höhe dann gar nicht mehr zur Arbeit geht.
Bitte nicht falsch verstehen, es geht hier nicht darum jemanden zu übervorteilen. Sie möchte hat nur etwas mehr Planungssicherheit.
Vielen Dank.
Otwo
ich stelle diese Frage für eine Bekannte. Es geht um folgende Situation:
Alleinerziehende Mutter (war nicht verheiratet), berufstätig (Nettolohn ca. 920 Euro, plus ca 150 Euro Wohngeld), 1 Kind 4 Jahre mit leichter Behinderung fragt sich ob es Sinn macht gegen Ihren Exfreund einen Titel zu erwirken. Die jetzige Unterhaltshöhe von ca. 120 Euro wurde von den beiden frei vereinbart. Er ist gelernter Handwerker, hat aber oft nur Gelegensheitsjobs oder saisonale Beschäftigungen, arbeitet zwischendurch auch mal in seinem gelernten Beruf, er ist aber auch mal arbeitslos. Er wohnt ihres wissens nach mietfrei bei seinen Eltern. Die beiden haben ein gutes Verhältnis den Sohn betreffend, der Kontakt von Vater und Sohn ist regelmäßig und schön. Nur leider ergeben sich bei der Zahlung des regelmäßigen Unterhalts immer wieder Probleme. Die Zahlungen kommen beliebig, sie muss immer hinterlaufen. Sie hat bereits Kontakt zum JA aufgenommen und gefragt, welche Möglichkeiten man hat, dass die Zahlungen regelmäßig kommen und ob die UH Höhe angemessen sei. Sie bekam daraufhin die Auskunft: Sie solle vorsichtig sein, mit einer evtl. Unterhaltsüberprüfung, da es passieren könnte, dass Ihr Exfreund einkommensmäßig auf SGB II Niveau berechnet wird und sie dann nicht mal mehr die 120 Euro bekommen würde.
Jetzt meine Frage, sollte es tatsächlich passieren können, dass jemand der einkommensmäßig auf Hartz 4 Satz festgelegt wird, gar keinen UH bezahlen muss?
Wenn jetzt mal z.B. im Februar gar kein Geld kommt, kann man das Geld für den Monat dann nachfordern oder ist der dann verloren?
Sie möchte auch keinen Streit und hat halt auch Befürchtungen, dass er bei einer Anfrage bzgl. der UH Höhe dann gar nicht mehr zur Arbeit geht.
Bitte nicht falsch verstehen, es geht hier nicht darum jemanden zu übervorteilen. Sie möchte hat nur etwas mehr Planungssicherheit.
Vielen Dank.
Otwo