Macht es Sinn einen Titel zu erwirken?

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    • Macht es Sinn einen Titel zu erwirken?

      Hallo,

      ich stelle diese Frage für eine Bekannte. Es geht um folgende Situation:

      Alleinerziehende Mutter (war nicht verheiratet), berufstätig (Nettolohn ca. 920 Euro, plus ca 150 Euro Wohngeld), 1 Kind 4 Jahre mit leichter Behinderung fragt sich ob es Sinn macht gegen Ihren Exfreund einen Titel zu erwirken. Die jetzige Unterhaltshöhe von ca. 120 Euro wurde von den beiden frei vereinbart. Er ist gelernter Handwerker, hat aber oft nur Gelegensheitsjobs oder saisonale Beschäftigungen, arbeitet zwischendurch auch mal in seinem gelernten Beruf, er ist aber auch mal arbeitslos. Er wohnt ihres wissens nach mietfrei bei seinen Eltern. Die beiden haben ein gutes Verhältnis den Sohn betreffend, der Kontakt von Vater und Sohn ist regelmäßig und schön. Nur leider ergeben sich bei der Zahlung des regelmäßigen Unterhalts immer wieder Probleme. Die Zahlungen kommen beliebig, sie muss immer hinterlaufen. Sie hat bereits Kontakt zum JA aufgenommen und gefragt, welche Möglichkeiten man hat, dass die Zahlungen regelmäßig kommen und ob die UH Höhe angemessen sei. Sie bekam daraufhin die Auskunft: Sie solle vorsichtig sein, mit einer evtl. Unterhaltsüberprüfung, da es passieren könnte, dass Ihr Exfreund einkommensmäßig auf SGB II Niveau berechnet wird und sie dann nicht mal mehr die 120 Euro bekommen würde.

      Jetzt meine Frage, sollte es tatsächlich passieren können, dass jemand der einkommensmäßig auf Hartz 4 Satz festgelegt wird, gar keinen UH bezahlen muss?

      Wenn jetzt mal z.B. im Februar gar kein Geld kommt, kann man das Geld für den Monat dann nachfordern oder ist der dann verloren?

      Sie möchte auch keinen Streit und hat halt auch Befürchtungen, dass er bei einer Anfrage bzgl. der UH Höhe dann gar nicht mehr zur Arbeit geht.

      Bitte nicht falsch verstehen, es geht hier nicht darum jemanden zu übervorteilen. Sie möchte hat nur etwas mehr Planungssicherheit.

      Vielen Dank.

      Otwo
    • Hallo Otwo,

      Der freiwillig vereinbarte Unterhalt ist ziemlich weit unter dem eigentlichen Mindestunterhalt.

      Ob ein Titel einen Erfolg bringen könnte?

      Wenn ein Titel vorhanden ist dann kann daraus vollstreckt (gepfändet werden), d.h. kann, muss aber nicht.

      Aber nicht gezahlte Beträge bei einem Titel laufen zu Schulden auf.

      Jetzt meine Frage, sollte es tatsächlich passieren können, dass jemand der einkommensmäßig auf Hartz 4 Satz festgelegt wird, gar keinen UH bezahlen muss?
      Unterhalt wird i.d.R. bis zum Selbstbehalt von 1000€ gezahlt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Otwo,

      die KM kann bei JA eine Beistandschaft für das Kind einrichten. Das JA kümmert sich dann um die Durchsetung der Unterhaltsansprüche. Wenn die Km dann mit der Arbeit des Beistandes nicht zufrieden ist (was anzunehmen ist bei der Äußerung), sollte die KM einen Fachanwalt für Familienrecht damit beauftragen. Das Kind hat Anspruch auf den Mindestunterhalt in Höhe von 225€.

      Da der KV gelernter Handwerker ist, sollte es ihm möglich sein, ein entsprechendes Einkommen zu erwirtschaften. Notfalls könnte ihm, von einem Familiengericht, ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

      Was dann mit dem Zwischenmenschlichen passiert, kann man sich denken. Aber der Anspruch des Kindes besteht nun mal, und sollte auch durchgesetzt werden.

      LG chico
    • Hallo,
      vielen Dank für die Antworten.

      Die Beistandschaft wollte sie ja beantragen, bei dem Besuch hat sie ja den beschriebenen "Rat" bekommen. Da kommt das JA als Hilfe wohl nicht in Frage. Hmm...

      Das mit einem Anwalt hat sie auch schon überlegt, dabei natürlich auch die Konsequenzen. Aber es stimmt, es geht tatsächlich ja um das Kind.

      Bleibt wohl nur dieser Weg.

      Toll, dass man hier immer nachfragen kann. Danke.

      Otwo
    • Hallo Otwo,
      in dem geschilderten Fall hat die Kindesmutter (KM) ein Recht darauf, dass vom Jugendamt (JA) eine Unterhaltsberechnung durchgeführt wird. Sie hat ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Titulierung (vollstreckbare Urkunde z. B.) des errechneten Unterhaltsbetrages. Das alles kostet sie nichts.
      Dadurch muss der KV - ob er will oder nicht - den berechneten Unterhaltsbetrag zahlen.
      Falls sie meint, die errechnete Summe sei zu hoch und sie wolle vom Kindesvater einen geringeren Betrag, dann kann sie auch diesen beim JA titulieren lassen.
      Warum zum Anwalt gehen? Dann ist wohl erst recht das Verhältnis zwischen den Kindeseltern getrübt. Das kann nicht zum Wohle des Kindes sein!

      Gruß
      ein Mann
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