Hallo,
folgende Situation: KV und KM schon einige Zeit geschieden, zwei eheliche, minderjährige Kinder, beide leben bei der KM, KU nach DTAB wird gezahlt, Kindergeld (KG) erhält die KM, KM arbeitet Teilzeit, erhält kein EU.
Nun zieht eines der Kinder im ersten Monatsdrittel zum KV - spontan, aber dauerhaft.
- KG für dieses Kind und diesen "Umzugsmonat" ist bereits an die KM ausgezahlt
- KU für dieses Kind und diesen "Umzugsmonat" ist bereits an die KM ausgezahlt
Nun leistet also ab dem Umzugstag der KV für ein Kind den Unterhalt in Form von Betreuung, hat aber bereits den Barunterhalt für den ganzen Monat ebenfalls bezahlt. Darüberhinaus ist ja dann auch die KM für dieses Kind barunterhaltspflichtig.
1) Hat der KV Anspruch auf eine Erstattung von KG und bezahltem KU für diesen Umzugsmonat?
2) Hat der KV Anspruch auf KU (bezahlt von der pflichtigen KM) für diesen Umzugsmonat?
3) Ist das jeweils anteilig zu sehen (z.B. Umzug am 8 Januar, also Anspruch 23/31), oder für den kompletten Umzugsmonat?
4) Wer muss was wo melden (Kindergeld?)
5) Muss die KM nun Vollzeit arbeiten, oder kann der KV nun auch Teilzeit arbeiten (wodurch sich die Unterhaltshöhe für das andere Kind ja reduzieren würde)?
Danke, dass ihr euch Gedanken macht!
VG,Horst
BTW: ich weiß, dass das Kind die Ansprüche auf KU hat, nicht der KV.
folgende Situation: KV und KM schon einige Zeit geschieden, zwei eheliche, minderjährige Kinder, beide leben bei der KM, KU nach DTAB wird gezahlt, Kindergeld (KG) erhält die KM, KM arbeitet Teilzeit, erhält kein EU.
Nun zieht eines der Kinder im ersten Monatsdrittel zum KV - spontan, aber dauerhaft.
- KG für dieses Kind und diesen "Umzugsmonat" ist bereits an die KM ausgezahlt
- KU für dieses Kind und diesen "Umzugsmonat" ist bereits an die KM ausgezahlt
Nun leistet also ab dem Umzugstag der KV für ein Kind den Unterhalt in Form von Betreuung, hat aber bereits den Barunterhalt für den ganzen Monat ebenfalls bezahlt. Darüberhinaus ist ja dann auch die KM für dieses Kind barunterhaltspflichtig.
1) Hat der KV Anspruch auf eine Erstattung von KG und bezahltem KU für diesen Umzugsmonat?
2) Hat der KV Anspruch auf KU (bezahlt von der pflichtigen KM) für diesen Umzugsmonat?
3) Ist das jeweils anteilig zu sehen (z.B. Umzug am 8 Januar, also Anspruch 23/31), oder für den kompletten Umzugsmonat?
4) Wer muss was wo melden (Kindergeld?)
5) Muss die KM nun Vollzeit arbeiten, oder kann der KV nun auch Teilzeit arbeiten (wodurch sich die Unterhaltshöhe für das andere Kind ja reduzieren würde)?
Danke, dass ihr euch Gedanken macht!
VG,Horst
BTW: ich weiß, dass das Kind die Ansprüche auf KU hat, nicht der KV.