Kind zieht um -> Unterhalt? Kindergeld?

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    • Kind zieht um -> Unterhalt? Kindergeld?

      Hallo,

      folgende Situation: KV und KM schon einige Zeit geschieden, zwei eheliche, minderjährige Kinder, beide leben bei der KM, KU nach DTAB wird gezahlt, Kindergeld (KG) erhält die KM, KM arbeitet Teilzeit, erhält kein EU.

      Nun zieht eines der Kinder im ersten Monatsdrittel zum KV - spontan, aber dauerhaft.
      - KG für dieses Kind und diesen "Umzugsmonat" ist bereits an die KM ausgezahlt
      - KU für dieses Kind und diesen "Umzugsmonat" ist bereits an die KM ausgezahlt

      Nun leistet also ab dem Umzugstag der KV für ein Kind den Unterhalt in Form von Betreuung, hat aber bereits den Barunterhalt für den ganzen Monat ebenfalls bezahlt. Darüberhinaus ist ja dann auch die KM für dieses Kind barunterhaltspflichtig.

      1) Hat der KV Anspruch auf eine Erstattung von KG und bezahltem KU für diesen Umzugsmonat?
      2) Hat der KV Anspruch auf KU (bezahlt von der pflichtigen KM) für diesen Umzugsmonat?
      3) Ist das jeweils anteilig zu sehen (z.B. Umzug am 8 Januar, also Anspruch 23/31), oder für den kompletten Umzugsmonat?
      4) Wer muss was wo melden (Kindergeld?)
      5) Muss die KM nun Vollzeit arbeiten, oder kann der KV nun auch Teilzeit arbeiten (wodurch sich die Unterhaltshöhe für das andere Kind ja reduzieren würde)?


      Danke, dass ihr euch Gedanken macht!

      VG,Horst


      BTW: ich weiß, dass das Kind die Ansprüche auf KU hat, nicht der KV.
    • Hallo Horst,

      sicher kann man hier eine ganz genaue Berechnung aufstellen. Unterhalt und Kindergeld quoteln und taggenau verrechnen.
      Juristisch ist etwas schwierig. Der Streitwert ist gering. Wenn der Unterhalt verbraucht wurde (zum Beispiel für Klamotten oder ähnliches) gibt diese Berechnung ein weites Feld für Streitereien her. Ergo Du hast wenig Chancen auf eine komplette oder auch nur eine Teilerstattung von KU. Dass es so eine Quotelung beim Kindergeld gibt ist mir nicht bekannt.

      Wichtig ist die Frage ob ein Titel über den Kindesunterhalt besteht. Dann müsstest Du die Herausgabe des Titels verlangen und wenns eng wird darauf klagen.

      4. Du musst das Kind beim Meldeamt ummelden. Dazu benötigst Du das Einverständniss der Mutter. Mit der Ummeldebescheinigung musst Du zu der zuständigen Kindergeldkasse gehen und kannst das Kindergeld auf Dich ummelden. Für den Februar steht es Dir zu weil das Kind schon bei Dir wohnt.

      5. Warum willst Du jetzt nicht mehr Vollzeit arbeiten? Du wirst das Geld brauchen wen Dein Kind bei Dir wohnt. Klar ist es ungerecht wenn die Mutter teilzeit macht und Du als unterhaltspflichtiger Vater voll gehen musst. Eine Verpflichtung zur Vollzeittätigkeit hängt auch vom Alter und den Bedingungen für eine Betreuung des Kindes ab.


      Sicher ist das mit den Finanzen eine wichtige Sache. Sicher freust Du dich auch dass Dein Kind nun bei Dir wohnt und Du es beim "Großwerden" begleiten darfst.

      Viele Grüße

      Holger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Holger654321 ()

    • Hallo localhorst,

      ist denn die KM mit dem Umzug einverstanden?

      Anmerkung: M.E. müsste die erhöhte Erwerbsobliegenheit jetzt für beide gelten, vorausgesetzt die Kinder haben das entsprechende Alter. Ich bin immer dafür, sich gütlich zu einigen, z.B. dass im Interesse der Kinder beide Elternteile 2/3 arbeiten, damit beide Kinder ähnliche materielle Bedingungen haben und das betreuende Elternteil in beiden Fällen ausreichend Zeit für das Kind hat.

      Gruß Roland
    • Danke zunächst für eure Antworten!

      @Adler72: Die KM ist nicht nur einverstanden mit dem Umzug, sie hat ihn praktisch veranlasst, vulgo also das frühpubertierende Kind (12) mehr oder weniger "rausgeschmissen".

      @Holger654321: Natürlich ist es schön, dass ich das Kind nun öfter sehe als alle 2 Wochen für ein Wochenende! Allerdings geht die Betreuung Frühpubertierender auch nicht so ganz nebenbei.
      Arbeite ich weiter Vollzeit, so ist das Kind außerhalb der Schule weitgehend unbetreut (habe insgesamt 2h Arbeitsweg täglich). Das hielte ich in der aktuellen Situation für ganz schlecht.
      Arbeite ich Teilzeit, werde ich u.U. größere Einkommensverluste haben, weil ich mein heutiger Job nicht so einfach "aufgeteilt" werden kann, und ich deswegen wahrschenlich eine andere, niedriger dotierte Tätigkeit annehmen müsste. Da meine Festkosten ja weiter laufen, wäre ich also schon auf "ordentlichen" Unterhalt durch die KM angewiesen (die dann "nur noch" das zweite, wesentlich unproblematischere und zwei Jahre ältere Kind zu betreuen hat).

      Dass ich von der KM ein Einverständnis zur Ummeldung des Kindes mit Haupt-Wohnsitz bekomme, halte ich kurzfristig für ausgeschlossen. Ich habe ja nicht mal die KG-Nummer. Faktisch hat aber die "Haushaltsaufnahme" stattgefunden, das Kind stand mit Sack und Pack vor der Tür.
      Den Titel bekomme ich ebensowenig kurzfristig. Trotzdem habe ich den Unterhalt für das Kind ab nächstem Monat eingestellt.Im Falle versuchter Vollstreckung müsste ich mich eben gegen die missbräuchliche Verwendung des Titels wehren.

      Schwierig!

      VG vom Horst
    • Hallo Horst,

      wie du schreibst scheint mit der Mutter nicht zu sprechen sein. Dann gibt es den Weg über das JA oder eine gleichgesetzte Organisation. Die können beratend und handelnd einwirken auf diese Situation. Die Ummeldung braucht nicht überall das Einverständnis des anderen Elternteils. Es gibt viele Städte und Gemeinden, die das ohne einen schriftliche Bestätigung des anderen Elternteiles machen. Hast du die Geburtsurkunde des Kindes?

      An die Kindergeldkasse kannst du dich wenden. Dies würde ich sofort schriftlich tun. evt. auch durch einen Kindergeldantrag. Dann kümmern die sich um den Vorgang. Denn das KG steht dem zu bei dem das Kind wohnt. Die schreiben das unberechtigt beziehende Elternteil an und du erhälst ab Folgemonat Umzug alle Zahlungen, wenn die KM unberechtigtes Geld zurückgezahlt hat, direkt an dich oder das Amt.

      Die Reduzierung der Arbeitszeit ist durchzubekommen. Ein 12-jähriges sich in der Pubertät befindliches Kind, braucht in der oben genannten Situation sicher eine Anlaufstelle für den Nachmittag. Bis in die Abendstunden hinein ist Zeitraum für vorprogrammierte Schwierigkeiten.

      Den Titel musst du sofort einfordern oder um Aussetzung bitten. Auf eine unberechtigte Vollstreckung würde ich nicht warten. Das bringt Unangenehmes an der Arbeitstselle mit sich.

      Die Berechnung des Kindergeldes für das zweite Kind ändert sich sowieso. Das bereinigte Netto wird zusätzlich durch die Höhe des KU nach DDT, für das bei dir wohnende Kind vermindert. Erst dann wird der andere KU berechnet. Ich rate dir zumindest zu einem Profikontakt um diese Dinge zu besprechen.

      Sehr schwierig diese Situation besonders für das Kind.

      Viel Kraft

      Anna62
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