Rente aus dem Ausland - Versorgungsausgleich

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    • Rente aus dem Ausland - Versorgungsausgleich

      Hallo miteinander,

      mein Mann hat während seiner ersten Ehe ein paar Jahre im Ausland gearbeitet und bezieht demnächst von dort eine geringe Rente. Seine Exfrau hat bereits Anspruch auf ihren Anteil angemeldet.

      Weiss jemand, ab wann sie diesen Anspruch hat? Ab Rentenbeginn meines Mannes oder ab Erreichen ihres Rentenalters (in ca. 3 Jahren). Oder richtet sich das nach dem Renteneintrittsalter, das im Ausland gilt?

      Grüße

      Bastet
      Bastet
    • Hallo,

      meines Wissens nach hat die Ex Anspruch auf diese Rentenanteile ab ihrem Eintritt in den Rentenbezug. Bei Deinem Mann wird es aber schon ab seinem Eintritt in den Rentenbezug abgezogen.

      Wurde denn bei der Scheidung der Versorgungsausgleich über die Ansprüche der ausländischen Rente durchgeführt?

      LG chico
    • Hallo Bastet,
      soweit der Versorgungsausgleich (VA) im Scheidungsverfahren endgültig geregelt wurde sehe ich zunächst keinen Anspruch der Ex-Ehefrau auf die ausländische Rente.
      Wie hoch ist dieser ausländische Anspruch in Euro?
      Kannst du mal den Text des Beschlusses hinsichtlich des VA hier auszugsweise einstellen?
      Wenn die Ex-Frau meint, sie habe Anspruch, muss sie diesen gerichtlich einklagen. Automatisch geschieht hier nichts.


      Gruß

      ein Mann
    • Hallo,

      es ist noch kein Rentenbescheid aus dem Ausland da, wir rechnen mit einem 2-stelligen Betrag, also nichts wovon unsere gesamte Existenz abhängt. Und selbst wenn die Exfrau keinen Rechtsanspruch darauf hätte, weil offensichtlich damals Gericht und Anwalt geschlafen haben, finden wir es schon fair, dass geteilt wird. Nach all den Jahren mit Streit und Prozessen wissen wir halt auch, wieviel uns der Familienfrieden wert ist.

      Es stellt sich eigentlich nur die Frage, ab welchem Zeitpunkt geteilt wird.

      Eine Frage habe ich allerdings noch: Muss im Gerichtsurteil auf die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs hingewiesen werden, damit dieser geltend gemacht werden kann, oder kann der auch so eingefordert werden?

      Grüße

      Bastet
      Bastet
    • Hallo Bastet,
      sobald deine Ex-Ehefrau Rente erhält steht ihr der VA zu. Untereinander könnt ihr das regeln, wie ihr wollt: Du kannst ihr auch die Hälfte deines ausländischen Anteils der Rente zahlen, sobald du diese Rente beziehst (und sie noch keinen gerichtlich berechneten VA bezieht).

      Schuldrechtliche (Ausgleichs-)Ansprüche sind meines Wissens innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung geltend zu machen; danach sind sie verjährt.
      Das Gericht wird hier nicht von sich aus tätig. Das ist Sache der Scheidungsbeteiligten.

      Gruß

      ein Mann
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