Hallo miteinander,
mein Mann hat während seiner ersten Ehe ein paar Jahre im Ausland gearbeitet und bezieht demnächst von dort eine geringe Rente. Seine Exfrau hat bereits Anspruch auf ihren Anteil angemeldet.
Weiss jemand, ab wann sie diesen Anspruch hat? Ab Rentenbeginn meines Mannes oder ab Erreichen ihres Rentenalters (in ca. 3 Jahren). Oder richtet sich das nach dem Renteneintrittsalter, das im Ausland gilt?
Grüße
Bastet
mein Mann hat während seiner ersten Ehe ein paar Jahre im Ausland gearbeitet und bezieht demnächst von dort eine geringe Rente. Seine Exfrau hat bereits Anspruch auf ihren Anteil angemeldet.
Weiss jemand, ab wann sie diesen Anspruch hat? Ab Rentenbeginn meines Mannes oder ab Erreichen ihres Rentenalters (in ca. 3 Jahren). Oder richtet sich das nach dem Renteneintrittsalter, das im Ausland gilt?
Grüße
Bastet
Bastet