Hallo an alle die hier Aktiv sind,
ich versuche meinen Fall möglichst genau zu schildern.
Ich war von 1990 bis 1996 in 1.Ehe verheiratet. Aus dieser Ehe zwei Kinder die heute 17 und 21 Jahre alt sind.
Ich zahle Unterhalt und ein unbefristeter Titel liegt vor.
Seit 1997 bin Ich mit meiner jetzigen Ehefrau verheiratet mit der Ich 2 Kinder 12 und 15 Jahre alt habe.
Beide gehen aufs Gymnasium.
Die 17j.hat die Hauptschule und dann in Klasse10 den Realschulabschluss gemacht. Jetzt besucht sie in Baden-Württemberg ein einjähriges Berufskolleg mit Ziel Gesundheit und Pflege. Die 21j besuchte in NRW ein Berufskolleg mit Ziel "Staatlichgeprüfte Geastaltungstechnische Assistentin" 3,3 Jahre was zurAllg. Fachhochschulreife führt.
Im Nachhinein erfuhr Ich dass das Kolleg nicht besucht wurde. Ich weiss bis heute nicht ob überhaupt ein Klassenziel erreicht wurde. Es wurden nur die Aufnahmebestätigungen vorgelegt.
Ich hatte 2 mal schriftlich aufgefordert mir Schulunterlagen zu schicken. Als Antwort kam man werde eine Bescheinigung schicken. Leider kam nie etwas davon. 2 Jahre vielleicht für nichts tun bezahlt ?
Mittlerweile habe Ich einen Anwalt genommen und auf Auskunft verlangt. Erst nach verstreichen einer 14 tägigen Frist kam Antwort.
Beide Seiten haben Einkommen vorgelegt. Die Ex Frau verdient nur ca.700€.
Die beiden Kinder sind jetzt mit der Mutter von NRW nach BW gezogen. Die 21j. geht wieder aufs Berufskolleg dauer 3 Jahre Sozialwissenschaftliches Gymnasium.
Vorraussichtlich werden mein Anwalt und Ich den Unterhaltstitel anfechten.
Ich habe folgende Fragen
Hat die 21j. noch Anspruch auf Unterhalt?
Beide Ausbildungen führen Sie zur Alllg. Fachhochschulreife. Muss sie nicht zügig Ihre Ausbildung vorantreiben? Was ist wenn Sie wieder ein Klassenziel nicht erreicht? Dann wäre es eine Dauer von 6 Jahren für eine Fachhochschulreife. Auch bei der 17j. ist nicht ersichtlich welches Ausbildungsziel verfolgt wird.
Da das ein jährige Kolleg zu keinem Abschluss führt.
Die jetzige Ehefrau mit der Ich seit über 15 Jahre verheiratet bin hat kein eigenes Einkommen.
Mein Einkommen war in den letzten 12 Monaten bei ca. 2600€.
Seit 4 Monaten aber bekommt mein Arbeitgeber so wenig Aufträge das Kurzarbeit droht.
Durch Überstunden und Schichtmodelle stieg mein Einkommen in den letzten 12 Monaten.
Jetzt wird nur noch Normalschicht gearbeitet seit ca. 4 Monaten. Seit 2 Monaten bin ich krankgeschrieben wegen einer komplizierten Operation. Wird die Auftragslage in unserer Firma berücksichtigt und die Krankheit? Hat meine jetzige Ehefrau nicht vorangigen Anspruch vor der 21j Tochter?
Ich weiss dass das alles ein wenig verzwickt klingt.
Trotzdem vielleicht kann jemand jetzt schon erkennnen wie diese Sache bei einer Unterhaltstitel anfechtung ausgeht. Es gibt keine Informationen zur Vergangenheit von der Gegenseite.
Vielen Dank an euch die das alles lesen
Mit freundlichem Gruß
s-works man
ich versuche meinen Fall möglichst genau zu schildern.
Ich war von 1990 bis 1996 in 1.Ehe verheiratet. Aus dieser Ehe zwei Kinder die heute 17 und 21 Jahre alt sind.
Ich zahle Unterhalt und ein unbefristeter Titel liegt vor.
Seit 1997 bin Ich mit meiner jetzigen Ehefrau verheiratet mit der Ich 2 Kinder 12 und 15 Jahre alt habe.
Beide gehen aufs Gymnasium.
Die 17j.hat die Hauptschule und dann in Klasse10 den Realschulabschluss gemacht. Jetzt besucht sie in Baden-Württemberg ein einjähriges Berufskolleg mit Ziel Gesundheit und Pflege. Die 21j besuchte in NRW ein Berufskolleg mit Ziel "Staatlichgeprüfte Geastaltungstechnische Assistentin" 3,3 Jahre was zurAllg. Fachhochschulreife führt.
Im Nachhinein erfuhr Ich dass das Kolleg nicht besucht wurde. Ich weiss bis heute nicht ob überhaupt ein Klassenziel erreicht wurde. Es wurden nur die Aufnahmebestätigungen vorgelegt.
Ich hatte 2 mal schriftlich aufgefordert mir Schulunterlagen zu schicken. Als Antwort kam man werde eine Bescheinigung schicken. Leider kam nie etwas davon. 2 Jahre vielleicht für nichts tun bezahlt ?
Mittlerweile habe Ich einen Anwalt genommen und auf Auskunft verlangt. Erst nach verstreichen einer 14 tägigen Frist kam Antwort.
Beide Seiten haben Einkommen vorgelegt. Die Ex Frau verdient nur ca.700€.
Die beiden Kinder sind jetzt mit der Mutter von NRW nach BW gezogen. Die 21j. geht wieder aufs Berufskolleg dauer 3 Jahre Sozialwissenschaftliches Gymnasium.
Vorraussichtlich werden mein Anwalt und Ich den Unterhaltstitel anfechten.
Ich habe folgende Fragen
Hat die 21j. noch Anspruch auf Unterhalt?
Beide Ausbildungen führen Sie zur Alllg. Fachhochschulreife. Muss sie nicht zügig Ihre Ausbildung vorantreiben? Was ist wenn Sie wieder ein Klassenziel nicht erreicht? Dann wäre es eine Dauer von 6 Jahren für eine Fachhochschulreife. Auch bei der 17j. ist nicht ersichtlich welches Ausbildungsziel verfolgt wird.
Da das ein jährige Kolleg zu keinem Abschluss führt.
Die jetzige Ehefrau mit der Ich seit über 15 Jahre verheiratet bin hat kein eigenes Einkommen.
Mein Einkommen war in den letzten 12 Monaten bei ca. 2600€.
Seit 4 Monaten aber bekommt mein Arbeitgeber so wenig Aufträge das Kurzarbeit droht.
Durch Überstunden und Schichtmodelle stieg mein Einkommen in den letzten 12 Monaten.
Jetzt wird nur noch Normalschicht gearbeitet seit ca. 4 Monaten. Seit 2 Monaten bin ich krankgeschrieben wegen einer komplizierten Operation. Wird die Auftragslage in unserer Firma berücksichtigt und die Krankheit? Hat meine jetzige Ehefrau nicht vorangigen Anspruch vor der 21j Tochter?
Ich weiss dass das alles ein wenig verzwickt klingt.
Trotzdem vielleicht kann jemand jetzt schon erkennnen wie diese Sache bei einer Unterhaltstitel anfechtung ausgeht. Es gibt keine Informationen zur Vergangenheit von der Gegenseite.
Vielen Dank an euch die das alles lesen
Mit freundlichem Gruß
s-works man