Hallo Forenmitglieder,
nachdem nun der KU für meinen ältesten Sohn ausgerechnet wurde, habe ich heute ein weiteres Schreiben vom JA erhalten, welches mir den neuen KU ausgerechnet hat. Sohn (wird im Oktober 16 Jahre) kehrt vom Heim wieder zur Mutter zurück und somit ist KU zu entrichten. Dies sind 377 Euro. Nun fordert mich die Dame vom JA auf, ich zitiere wörtlich: "Gleichzeitig bitte ich Sie, 110% des jeweiligen Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe bei einem JA Ihrer Wahl unter Vorlage meines Schreibens und einem gültigen Ausweis in urkundlicher Form anzuerkennen. Abzuändern ist die Unterhaltsverpflichtung des LRA XX vom xx.xx.2002, Nr. xx/xxxx."
Frage: Muss ich dem nachkommen? Warum wird das verlangt?
nachdem nun der KU für meinen ältesten Sohn ausgerechnet wurde, habe ich heute ein weiteres Schreiben vom JA erhalten, welches mir den neuen KU ausgerechnet hat. Sohn (wird im Oktober 16 Jahre) kehrt vom Heim wieder zur Mutter zurück und somit ist KU zu entrichten. Dies sind 377 Euro. Nun fordert mich die Dame vom JA auf, ich zitiere wörtlich: "Gleichzeitig bitte ich Sie, 110% des jeweiligen Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe bei einem JA Ihrer Wahl unter Vorlage meines Schreibens und einem gültigen Ausweis in urkundlicher Form anzuerkennen. Abzuändern ist die Unterhaltsverpflichtung des LRA XX vom xx.xx.2002, Nr. xx/xxxx."
Frage: Muss ich dem nachkommen? Warum wird das verlangt?
Vielen Dank,
herzliche Grüsse,
tompi13
herzliche Grüsse,
tompi13