Hallo Forum,
Aufwände für die Arbeit mindern das anrechenbare Netto für den KU.
Nur ist die genaue Regelung schwer, wie ich beim Durchforsten des WWW feststellen musste. Manche sagen pauschal 5%. Es gibt wohl auch Gerichtsurteile dazu, habe aber keine gefunden.
Nun mein Problem.
Nach der Trennung bin ich (kurzfristig) zu meinem Vater gezogen. Das ist jedoch 80km vom Arbeitsplatz entfernt. Nun ist mein Vater pflegebedürftig (Stufe I) und ich kann eigentlich nicht mehr wegziehen, da er Betreuung benötigt.
Bei der Berechnung meines Einkommens habe ich das Wegegeld für 80km angegeben.
Der Rechtsanwalt lies die Entfernung nicht gelten, er wusste jedoch nichts von meinem pflegebedürftigen Vater.
Kann ich in diesem Fall wegen Pflege auf das Wegegeld bestehen?
Aufwände für die Arbeit mindern das anrechenbare Netto für den KU.
Nur ist die genaue Regelung schwer, wie ich beim Durchforsten des WWW feststellen musste. Manche sagen pauschal 5%. Es gibt wohl auch Gerichtsurteile dazu, habe aber keine gefunden.
Nun mein Problem.
Nach der Trennung bin ich (kurzfristig) zu meinem Vater gezogen. Das ist jedoch 80km vom Arbeitsplatz entfernt. Nun ist mein Vater pflegebedürftig (Stufe I) und ich kann eigentlich nicht mehr wegziehen, da er Betreuung benötigt.
Bei der Berechnung meines Einkommens habe ich das Wegegeld für 80km angegeben.
Der Rechtsanwalt lies die Entfernung nicht gelten, er wusste jedoch nichts von meinem pflegebedürftigen Vater.
Kann ich in diesem Fall wegen Pflege auf das Wegegeld bestehen?