KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

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    • KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Hallo Forum,

      Aufwände für die Arbeit mindern das anrechenbare Netto für den KU.
      Nur ist die genaue Regelung schwer, wie ich beim Durchforsten des WWW feststellen musste. Manche sagen pauschal 5%. Es gibt wohl auch Gerichtsurteile dazu, habe aber keine gefunden.

      Nun mein Problem.

      Nach der Trennung bin ich (kurzfristig) zu meinem Vater gezogen. Das ist jedoch 80km vom Arbeitsplatz entfernt. Nun ist mein Vater pflegebedürftig (Stufe I) und ich kann eigentlich nicht mehr wegziehen, da er Betreuung benötigt.

      Bei der Berechnung meines Einkommens habe ich das Wegegeld für 80km angegeben.
      Der Rechtsanwalt lies die Entfernung nicht gelten, er wusste jedoch nichts von meinem pflegebedürftigen Vater.

      Kann ich in diesem Fall wegen Pflege auf das Wegegeld bestehen?
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Hallo , zu dem Thema sind viele Bücher geschrieben worden. Einen guten Überblick bietet das ISUV Merkblatt "das unterhaltsrelevante Einkommen".


      Entfernung zur Arbeit ist oft ein Streitpunkt bei der Unterhaltsberechnung. In den Leitlinien der OLG steht meist was dazu drin.

      Es ist durchaus nicht so, dass "jede" Entfernung angerechnet wird. Hier ist erst mal zu beachten dass Du die Entfernung zur Arbeit vergrößert hast. Da wird man rst mal von der "eheprägenden" Entfernung ausgehen. Auch wenn's nur um KU geht, so hat diese Entfernung ja das bisherige Leben + die finanzielle Ausstattung des Kindes mitbestimmt.

      Pflege eines bedürftigen, nahen Verwandten ist schon in jeder Beziehung ein triftiger Grund. Allerdings denke ich dass dies bei einer solchen Entfernung zum Arbeitsplatz schwerlich gewährleistet werden kann.

      Der Rechtsanwalt lies die Entfernung nicht gelten, er wusste jedoch nichts von meinem pflegebedürftigen Vater.
      wie sollte er dann auch. Allerdings wird hier zu bedenken sein, dass Du es eben nicht so angegeben hast.
      Zu einer vollständigen + richtigen Auskunft gehört auch dass man sofort, gleich mit der Auskunft nicht nur Zahlen liefert sondern ggf. auch Erklärungen, Erläuterungen "warum man vom "üblichen" abweicht". Nachträgliche Verbesserungen sind da immer ungern gesehen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Hallo,

      muss den Thread nochmal beleben, da mich nun doch einiges ärgert.

      Vorab, es geht nur um 18€ mehr KU. Eigentlich könnte man zahlen und gut ist.

      Mich ärgert aber, dass meine Ex und ich wir uns im Juli gütlich geeinigt haben. Ich zahle jetzt mehr KU (ca. 50€) weil der Kleine 6 Jahre alt wurde.
      2 Wochen später kam ein Brief vom RA wegen Überprüfung meines Einkommens zur Berechnung des KU.
      Das hat mich schon ein bisschen sauer gemacht.

      Nun zu den Fakten:
      Ich bin nach der Trennung weiter weg gezogen, nun 80km zur arbeit, vorher 40km.
      Ich bin zu meinem Vater gezogen, der jetzt pflegebedürftig ist in der Stufe I. Somit kann ich nicht mehr wegziehen.
      Ich komme Netto um ca. 150 Euro über die Grenze wie in der Düsseldorfer Tabelle angegeben, müsste demnach den höheren KU bezahlen.
      Ich habe Fahrtkosten in höhe von 400€ zur Arbeit angegeben, mit der Begründung, dass mein Vater pflegebedürftig ist.
      Die Fahrtkosten sind sehr moderat angegen. Die gleichen Fahrtkosten hätte ich, wäre ich nicht umgezogen.

      Nun, meine EX will klagen.
      Kann mir jemand sagen, welche Kosten auf mich zukommen, wenn ich verliere? Nur ungefähr, 300€, 800€, über 1000€?
      Kann mir jemand sagen, ob ich mit meinen Argumenten überhaupt eine Chance habe?
      Ich habe mir keinen Anwalt genommen, habe das auch nicht vor, da mein alleiniges Argument die Pflege meines Vaters ist. Soll ich Aufgrund von irgendwelchen Fallstricken doch einen Anwalt nehmen?


      Ich bin eigentlich nicht streitsüchtig. Jedoch fällt es mir schon schwer immer und immer nachzugeben. Wie gesagt, wir haben uns eigentlich gütlich geeinigt und dann hat sie doch noch einen Anwalt eingeschaltet.
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Hallo electron,

      bei der Klage deiner Ex ist jetzt schon mal eine wichtige Frage. Gibt es einen Titel über KU? Und ist dieser auf die von Dir gezahlte Höhe? Es wird, wenn es tatsächlich nur um 18€ geht meiner Meinung nach gar nicht zur Klage angenommen, wegen der Wesentlichkeitsgrenze.

      Hast Du keinen Titel über KU erstellt, dann kann ich Dir nur empfehlen dieses schnellstmöglich zu machen beim Jugendamt, ansonsten kommt eine richtig "teure" Verhandlung auf dich zu.

      Gruß
      eP
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Original von electron

      Ich habe mir keinen Anwalt genommen, habe das auch nicht vor, da mein alleiniges Argument die Pflege meines Vaters ist. Soll ich Aufgrund von irgendwelchen Fallstricken doch einen Anwalt nehmen?


      Hallo electron.

      wenn Dues auf eine Klage ankommen läst, wirst Du auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, weil für Verfahren in Unterhaltssachen jetzt auch in I. Instanz beim Familiengericht Anwaltszwang herrscht. Andernfalls wirst Du den Prozess duch einen sogenannten Versäumnisbeschluss verlieren.

      MfG
      Prinzip
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Hallo electron,

      das
      Ich habe Fahrtkosten in höhe von 400€ zur Arbeit angegeben, mit der Begründung, dass mein Vater pflegebedürftig ist. Die gleichen Fahrtkosten hätte ich, wäre ich nicht umgezogen.

      war der "Fluch der bösen Tat".
      Hättest Du gleich einen Anwalt befragt, hätte der Dir gesagt: Gebe die bisherigen Fahrtkosten so an, wie sie laut den Leitlinien Deines Oberlandesgerichts zugelassen werden. Wenn da auch ca. 400 € rauskommen, tut sich der gegn. Anwalt schwer, dagegen zu argumentieren.

      Grüße
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      a) soweit ich gelesen habe und mich nicht irre, zählt das nicht zu den Einnahmen.

      b) ich bin nur zeitweise Pflegekraft, da ich Vollzeit arbeite. Es kommt tagsüber professionelle Pflege, die mehr Kosten als das Pflegegeld ausmacht. Ob man das aber so gegenrechen kann, weiss ich nicht. Macht aber Sinn oder?
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      @ electron,

      Für die Verwirrung hast du ja selbst gesorgt.
      Dann rechne es dem Anwalt doch noch mal vor.
      Da wir nicht wissen ich welchen OLG Bezirk du wohnst, lege ich für meine Bsp. Rechnung mal Düsseldorf zugrunde.

      10.2.2
      Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfer-nungskilometer kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschale auf 0,20 EUR in Betracht.


      Alt 40 km einfache Entfernung =
      2 x 30km (hin u. zurück) x 0,30 € = 18 pro Tag
      2 x 10km x 0,20 € = 4 pro Tag = 22 am Tage x durchschnittl. 220 AB / 12 Monate = 403,- pro Monat

      Der Anwalt wird sich wohl nur an der größeren Entfernung gestört haben ohne spitz zu rechen.
      Du trägst die Mehrkosten der längeren Fahrtstrecke also schon allein.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      ...eben, deshalb habe ich ja geschrieben, dass die Strategie die falsche war und es jetzt schwierig wird, anders zu argumentieren, denn:

      Wenn jetzt mit 80 km 400 € reichen,
      dann müssen mit früher 40 km eben 200 € reichen. Und es zählt früher!
      So würde ich zumendest als gegn. Anwalt argumentieren.
      Ich bin kein Anwalt und weit weg davon, Anwälten Mandate zuzuschanzen, aber so ein Fehler passiert einem versierten Fachanwalt für Familienrecht eben nicht.

      Grüße
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Nun, der RA argumentiert mit max 5%, d.h. max 140€ Aufwände für Arbeit, bzw. Fahrtkosten. Das ist das Problem.

      Ob das nun vor dem Umzug 400€ waren oder nach dem Umzug 400€ sind, ist ihm egal.

      Und das ist aber genau das Dilemma. Wenn ich 140€ abziehe bin ich eine Stufe höher, ziehe ich 400€ ab, bin ich eine Stufe niedriger.
    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Ein Blick ins Gesetz, in diesem Fall in die LL, erleichtert die Rechtsfindung.
      Nun verrate uns doch welches OLG für deinen Wohnort zuständig ist!!!

      Und gleich noch eine Frage. Ist der Mindestunterhalt gewahrt??? Also der Zahlbetrag nach Stufe 1 der DT.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.

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    • RE: KU - Aufwände für Arbeit mindern Einkommen

      Hallo electron,

      das wäre die Leitlinien Süd - die kenne ich gut und kenne auch viele Fälle, die lediglich 5% anerkannt haben, auch wenn mehr nachgewiesen war (auch bei mir - OLG Karlsruhe).

      Grüße
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