Hallo Forumsfreunde,
hier ist mal einer der bösen Väter, die glauben, nicht einfach alles zahlen zu müssen, was so unter dem Mantel "Unterhalt" gefordert wird, sondern dass es auch Grenzen gibt, die zu klären sind.
Ich brauche dringend Hilfe wegen folgender Frage:
Vorgeschichte:
Ich habe zwei Kinder, beide volljährig, Sohn studiert, Tochter beginnt kurzfristig damit. Von der KM bin ich geschieden.
Die KM ist mit mehreren Angestellten selbständig, auch schon während der Ehe mit mir, mit einem nach meiner Kenntnis gut gehenden bundesweit tätigem Unternehmen in zukunftssicherer Branche, sie ist unterhaltszahlungs- und -leistungsfähig.
Ich bin Arbeitnehmer (aber nicht im Unternehmen der KM).
Die KM hat mich im Scheidungsverfahren viele Jahre mit Klagen wegen Unterhalt für sich selbst überzogen. Da sie als Selbständige angeblich kaum Einkommen hat, sollte ich den angeblich fehlenden (steuerlichen) Gewinn aus meinem Lohn/Gehalt ausgleichen. Aber ohne Nachfragen, denn als Nachweis hat sie nur ihre Steuerbescheide vorgelegt und sich standhaft geweigert, auch die Erklärungen, Berechnungen und Nachweise dazu vorzulegen. Daraus wäre ersichtlich gewesen, dass der angegebene steuerliche Gewinn in etlichen Positionen um einiges hätte bereinigt werden müssen. Das ist lt. Rechtsprechung auch so vorgesehen, da die Berechnungen von Steuern und von Unterhalt zwar verbunden, aber nicht identisch sind.
Sie hat es aber geschafft, dass in fast allen Instanzen die Richter von den zusätzlichen Erklärungen und Berechnungen nichts wissen wollten (weil die vermutlich von Einkommensteuer und Buchführung nichts kennen und damit nichts zu tun haben wollen), und dass ich zwischendurch auch mal zu Unterhalt an die KM verurteilt wurde. Das war bis ins letzte Jahr eine riesige unendliche Schlammschlacht mit unzähligen Gerichtsterminen.
Inzwischen liegt aber ein gerichtlicher Vergleich vor, in dem die KM auf künftigen Unterhalt für sich verzichtet hat, nachdem ein Richter endlich mal weitergehende Auskünfte von ihr haben wollte. Wie sich zeigt, kann sie trotzdem auf recht hohem Niveau weiterleben.
Für meine Kinder habe ich durchgehend, freiwillig und regelmäßig per Bankdauerauftrag Unterhalt nach DD-Tabelle gezahlt. Zwischendurch hatte die KM auch mal vergeblich versucht, lfd. Kindesunterhalt in mehrfacher Höhe von mir durchzusetzen, der insgesamt höher als mein Nettoeinkommen war.
In dem gerichtlichen Vergleich habe ich mich daher zusätzlich darauf eingelassen, dass ich zur Übernahme von 2/3 (neben der KM mit 1/3) des DDT-Unterhalts für die dann inzwischen schon volljährigen Kinder verpflichtet werde. Das wurde zeitlich begrenzt, was demnächst ausläuft.
Ob die Aufteilung so richtig war, weiß ich nicht, aber ich habe das als Chance genutzt, damit die jahrelange Schlammschlacht mit der KM endlich beendet werden kann.
Obwohl ich mit meinen Kindern kaum direkte Streitereien hatte, ist das Verhältnis sehr angespannt. Nach ihren damaligen Aussagen wollten sie von den Streitereien der Eltern nichts wissen, mussten aber auf Druck der KM den Schriftverkehr, die Urteile usw. dazu lesen. Gelegentliche Vorwürfe von ihnen gegen mich, die sie gar nicht begründen konnten, bestätigen das. Meine Tochter hat als noch Minderjährige auch mal selbst gegen mich vor Gericht geklagt, völlig sinnlose Klage, mit der Folge, dass sie vor Gericht damit gescheitert ist und die Kosten für meinen Anwalt auch noch bezahlen durfte. Wie sie das mit einer solchen unsinnigen Klage als Minderjährige selbst hingekriegt hat, weiß ich nicht, immerhin war ich neben der KM auch noch ihr Erziehungsberechtigter (oder wie das heute heißt).
Beeinflussung gegen den KV durch die KM nennt man so was wohl, mit dem Ziel, ein möglichst stark angespanntes Verhältnis Kinder zum KV zu erzeugen und aufrecht zu erhalten.
Situation jetzt:
Jetzt wurde der erste BAFöG-Antrag gestellt. Bafög wurde aber abgelehnt, weil wir, die unterhaltspflichtigen Eltern, über den Einkommenssätzen liegen. In der Ablehnung sind angerechnete Beträge genannt, mit denen ein Bedarf von 590 Euro festgelegt und was den Eltern einzeln als Einkommen angerechnet wird. Und darin ist die KM mit einem Betrag von nicht ganz 3 Euro (!!), mein Sohn selbst mit einem Betrag von knapp 60 Euro und ich mit dem Rest von knapp 530 Euro genannt. Mein Sohn hat gar kein regelmäßiges Einkommen, sondern ein paar Ersparnisse aus früheren Zeiten, die ihm jetzt beim Bafög angerechnet werden.
Von meinem Sohn habe ich eine Kopie von der Ablehnung mit dem Hinweis erhalten, dass da "... drin steht, was mir von Dir zusteht ...". Er würde sonst über das Studentenwerk einen Vorschuss in Anspruch nehmen, und das Stud.-Werk würde sich dann mit mir auseinandersetzen.
Ich habe ja sogar Verständnis, dass er sich im Hinblick auf die vergangenen Jahre mit der KM wegen ihres Spaßbeitrags von 3 Euro nicht anlegen will.
Die Angaben können nicht richtig sein. Ich zahle deshalb erst mal den Unterhalt an ihn nach dem gerichtlichen Vergleich freiwillig weiter, auch wenn hier die Verpflichtung daraus schon abgelaufen ist. Die KM kürzt mit Sicherheit ihre Zahlungen weit auf die knapp 3 Euro, wodurch die Finanzen bei ihm knapp werden könnten, wofür ich dann sicher als Verursacher gesehen werde.
Auf tel. Nachfrage beim Stud.-Werk wurde mir gesagt, dass ich den mir von denen angerechneten Betrag nach deren Ansicht tatsächlich zahlen muss. Meine Fragen, weshalb ich zur Zahlung von Bafög und nicht von gesetzlichem Unterhalt verpflichtet sein soll und wo das steht, konnte nicht beantwortet werden. Zur Berechnung von Unterhalt war dort auch keine Kenntnis vorhanden. Wir haben uns darauf geeinigt, dass der Computer das alles ermittelt hat, was nicht so kurzfristig nachvollzogen werden kann und ich das überprüfen lassen werde.
Soweit ich weiß, bin ich nicht verpflichtet, Bafög zu zahlen, sondern Unterhalt, und der wird ganz anders berechnet.
Das geht schon damit los, dass mein Sohn nicht Anspruch auf 590 Euro, sondern auf 640 Euro hat (also höher nach DDT 2010), weil er eine eigene Stud.-Wohnung hat, neben noch einem Zimmer bei der KM. Dann ist bei Unterhalt nicht das Einkommen wie beim Bafög aus dem vorletzten Jahr, sondern das aus dem letzten Jahr maßgeblich. Und außerdem reicht wieder mal der Steuerbescheid der KM wie beim Bafög-Antrag nicht aus, sondern als Selbständige muss bei ihr das steuerliche Einkommen nach Vorlage der Erklärungen und Berechnungen bereinigt werden.
Wenn ich das so überschlage, würde sich der Anspruch von 640 Euro (lt. DDT) abzügl. 184 Euro Kindergeld auf rd. 460 Euro Restanspruch belaufen. Das aufgeteilt auf beide Elternteile ergibt jeweils etwa 230 Euro Unterhaltszahlung statt knapp 530 Euro bei mir lt. Stud.-Werk.
Die Aufteilung mag sich nach Offenlegung des anrechenbaren Einkommens der KM noch verändern, aber das dürfte gering sein, jedenfalls nicht von 2 zu 1 lt. gerichtl. Vergleich auf rd. 170 (!) zu 1 lt. Bafög-Berechnung.
Nach meiner Vorstellung wird sicher nicht immer Bafög einheitlich mit Höchstsumme gezahlt, wenn bspw. das Einkommen der Eltern nur gering unter den Höchstsätzen liegt. Was wäre dann mit dem Restbedarf des Studierenden? Dann müssten diese Angaben im Bafög-Bescheid erkennbar widersinnig sein, und gezahltes Bafög würde dann sogar neben dem Kindergeld als Einkommen des Studierenden angerechnet und danach der verbleibende Restanspruch aus Unterhalt gegen die geschiedenen Eltern unter diesen aufgeteilt werden und zu zahlen sein, aber eben Unterhalt und nicht Bafög.
Und wie würde der Unterhalt berechnet werden, wenn Studierende gar kein Bafög beantragen würden, sondern gleich an ihre (geschiedenen) Eltern herantreten? Müsste dann erst das Studentenwerk seine Berechnungen anstellen?
Was da läuft, kann nicht stimmen.
Ich will mich nicht vor Unterhaltszahlung drücken, keinen neuen Streit und auch nicht das Verhältnis zu meinen Kindern weiter verschlechtern, aber ich will mich auch nicht als Melkkuh mißbrauchen lassen. Das ganze verdoppelt sich ja noch, wenn beide Kinder demnächst studieren. Außerdem sind die 3 Euro der unterhaltsleistungs- und -zahlungsfähigen KM als solches schon ein blanker und peinlicher Witz.
Einfach den zu hohen Anteil zahlen bringt nichts, da das als berechtigter Anspruch und als selbstverständlich gesehen wird und das angespannte Verhältis zu meinen Kindern dadurch nicht verbessert wird.
Mir geht es jetzt um die Frage:
Weiß jemand oder hat jemand sogar Erfahrung damit, weshalb Eltern Bafög zahlen sollen, obwohl nach BGB gesetzlich die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht? Beides ist offensichtlich nicht dasselbe.
Was gilt, das Gesetzt (BGB) oder Computerberechnungen (BAFöG)?
Vielen Dank schon mal im voraus
vom Treckerfahrer
hier ist mal einer der bösen Väter, die glauben, nicht einfach alles zahlen zu müssen, was so unter dem Mantel "Unterhalt" gefordert wird, sondern dass es auch Grenzen gibt, die zu klären sind.
Ich brauche dringend Hilfe wegen folgender Frage:
Vorgeschichte:
Ich habe zwei Kinder, beide volljährig, Sohn studiert, Tochter beginnt kurzfristig damit. Von der KM bin ich geschieden.
Die KM ist mit mehreren Angestellten selbständig, auch schon während der Ehe mit mir, mit einem nach meiner Kenntnis gut gehenden bundesweit tätigem Unternehmen in zukunftssicherer Branche, sie ist unterhaltszahlungs- und -leistungsfähig.
Ich bin Arbeitnehmer (aber nicht im Unternehmen der KM).
Die KM hat mich im Scheidungsverfahren viele Jahre mit Klagen wegen Unterhalt für sich selbst überzogen. Da sie als Selbständige angeblich kaum Einkommen hat, sollte ich den angeblich fehlenden (steuerlichen) Gewinn aus meinem Lohn/Gehalt ausgleichen. Aber ohne Nachfragen, denn als Nachweis hat sie nur ihre Steuerbescheide vorgelegt und sich standhaft geweigert, auch die Erklärungen, Berechnungen und Nachweise dazu vorzulegen. Daraus wäre ersichtlich gewesen, dass der angegebene steuerliche Gewinn in etlichen Positionen um einiges hätte bereinigt werden müssen. Das ist lt. Rechtsprechung auch so vorgesehen, da die Berechnungen von Steuern und von Unterhalt zwar verbunden, aber nicht identisch sind.
Sie hat es aber geschafft, dass in fast allen Instanzen die Richter von den zusätzlichen Erklärungen und Berechnungen nichts wissen wollten (weil die vermutlich von Einkommensteuer und Buchführung nichts kennen und damit nichts zu tun haben wollen), und dass ich zwischendurch auch mal zu Unterhalt an die KM verurteilt wurde. Das war bis ins letzte Jahr eine riesige unendliche Schlammschlacht mit unzähligen Gerichtsterminen.
Inzwischen liegt aber ein gerichtlicher Vergleich vor, in dem die KM auf künftigen Unterhalt für sich verzichtet hat, nachdem ein Richter endlich mal weitergehende Auskünfte von ihr haben wollte. Wie sich zeigt, kann sie trotzdem auf recht hohem Niveau weiterleben.
Für meine Kinder habe ich durchgehend, freiwillig und regelmäßig per Bankdauerauftrag Unterhalt nach DD-Tabelle gezahlt. Zwischendurch hatte die KM auch mal vergeblich versucht, lfd. Kindesunterhalt in mehrfacher Höhe von mir durchzusetzen, der insgesamt höher als mein Nettoeinkommen war.
In dem gerichtlichen Vergleich habe ich mich daher zusätzlich darauf eingelassen, dass ich zur Übernahme von 2/3 (neben der KM mit 1/3) des DDT-Unterhalts für die dann inzwischen schon volljährigen Kinder verpflichtet werde. Das wurde zeitlich begrenzt, was demnächst ausläuft.
Ob die Aufteilung so richtig war, weiß ich nicht, aber ich habe das als Chance genutzt, damit die jahrelange Schlammschlacht mit der KM endlich beendet werden kann.
Obwohl ich mit meinen Kindern kaum direkte Streitereien hatte, ist das Verhältnis sehr angespannt. Nach ihren damaligen Aussagen wollten sie von den Streitereien der Eltern nichts wissen, mussten aber auf Druck der KM den Schriftverkehr, die Urteile usw. dazu lesen. Gelegentliche Vorwürfe von ihnen gegen mich, die sie gar nicht begründen konnten, bestätigen das. Meine Tochter hat als noch Minderjährige auch mal selbst gegen mich vor Gericht geklagt, völlig sinnlose Klage, mit der Folge, dass sie vor Gericht damit gescheitert ist und die Kosten für meinen Anwalt auch noch bezahlen durfte. Wie sie das mit einer solchen unsinnigen Klage als Minderjährige selbst hingekriegt hat, weiß ich nicht, immerhin war ich neben der KM auch noch ihr Erziehungsberechtigter (oder wie das heute heißt).
Beeinflussung gegen den KV durch die KM nennt man so was wohl, mit dem Ziel, ein möglichst stark angespanntes Verhältnis Kinder zum KV zu erzeugen und aufrecht zu erhalten.
Situation jetzt:
Jetzt wurde der erste BAFöG-Antrag gestellt. Bafög wurde aber abgelehnt, weil wir, die unterhaltspflichtigen Eltern, über den Einkommenssätzen liegen. In der Ablehnung sind angerechnete Beträge genannt, mit denen ein Bedarf von 590 Euro festgelegt und was den Eltern einzeln als Einkommen angerechnet wird. Und darin ist die KM mit einem Betrag von nicht ganz 3 Euro (!!), mein Sohn selbst mit einem Betrag von knapp 60 Euro und ich mit dem Rest von knapp 530 Euro genannt. Mein Sohn hat gar kein regelmäßiges Einkommen, sondern ein paar Ersparnisse aus früheren Zeiten, die ihm jetzt beim Bafög angerechnet werden.
Von meinem Sohn habe ich eine Kopie von der Ablehnung mit dem Hinweis erhalten, dass da "... drin steht, was mir von Dir zusteht ...". Er würde sonst über das Studentenwerk einen Vorschuss in Anspruch nehmen, und das Stud.-Werk würde sich dann mit mir auseinandersetzen.
Ich habe ja sogar Verständnis, dass er sich im Hinblick auf die vergangenen Jahre mit der KM wegen ihres Spaßbeitrags von 3 Euro nicht anlegen will.
Die Angaben können nicht richtig sein. Ich zahle deshalb erst mal den Unterhalt an ihn nach dem gerichtlichen Vergleich freiwillig weiter, auch wenn hier die Verpflichtung daraus schon abgelaufen ist. Die KM kürzt mit Sicherheit ihre Zahlungen weit auf die knapp 3 Euro, wodurch die Finanzen bei ihm knapp werden könnten, wofür ich dann sicher als Verursacher gesehen werde.
Auf tel. Nachfrage beim Stud.-Werk wurde mir gesagt, dass ich den mir von denen angerechneten Betrag nach deren Ansicht tatsächlich zahlen muss. Meine Fragen, weshalb ich zur Zahlung von Bafög und nicht von gesetzlichem Unterhalt verpflichtet sein soll und wo das steht, konnte nicht beantwortet werden. Zur Berechnung von Unterhalt war dort auch keine Kenntnis vorhanden. Wir haben uns darauf geeinigt, dass der Computer das alles ermittelt hat, was nicht so kurzfristig nachvollzogen werden kann und ich das überprüfen lassen werde.
Soweit ich weiß, bin ich nicht verpflichtet, Bafög zu zahlen, sondern Unterhalt, und der wird ganz anders berechnet.
Das geht schon damit los, dass mein Sohn nicht Anspruch auf 590 Euro, sondern auf 640 Euro hat (also höher nach DDT 2010), weil er eine eigene Stud.-Wohnung hat, neben noch einem Zimmer bei der KM. Dann ist bei Unterhalt nicht das Einkommen wie beim Bafög aus dem vorletzten Jahr, sondern das aus dem letzten Jahr maßgeblich. Und außerdem reicht wieder mal der Steuerbescheid der KM wie beim Bafög-Antrag nicht aus, sondern als Selbständige muss bei ihr das steuerliche Einkommen nach Vorlage der Erklärungen und Berechnungen bereinigt werden.
Wenn ich das so überschlage, würde sich der Anspruch von 640 Euro (lt. DDT) abzügl. 184 Euro Kindergeld auf rd. 460 Euro Restanspruch belaufen. Das aufgeteilt auf beide Elternteile ergibt jeweils etwa 230 Euro Unterhaltszahlung statt knapp 530 Euro bei mir lt. Stud.-Werk.
Die Aufteilung mag sich nach Offenlegung des anrechenbaren Einkommens der KM noch verändern, aber das dürfte gering sein, jedenfalls nicht von 2 zu 1 lt. gerichtl. Vergleich auf rd. 170 (!) zu 1 lt. Bafög-Berechnung.
Nach meiner Vorstellung wird sicher nicht immer Bafög einheitlich mit Höchstsumme gezahlt, wenn bspw. das Einkommen der Eltern nur gering unter den Höchstsätzen liegt. Was wäre dann mit dem Restbedarf des Studierenden? Dann müssten diese Angaben im Bafög-Bescheid erkennbar widersinnig sein, und gezahltes Bafög würde dann sogar neben dem Kindergeld als Einkommen des Studierenden angerechnet und danach der verbleibende Restanspruch aus Unterhalt gegen die geschiedenen Eltern unter diesen aufgeteilt werden und zu zahlen sein, aber eben Unterhalt und nicht Bafög.
Und wie würde der Unterhalt berechnet werden, wenn Studierende gar kein Bafög beantragen würden, sondern gleich an ihre (geschiedenen) Eltern herantreten? Müsste dann erst das Studentenwerk seine Berechnungen anstellen?
Was da läuft, kann nicht stimmen.
Ich will mich nicht vor Unterhaltszahlung drücken, keinen neuen Streit und auch nicht das Verhältnis zu meinen Kindern weiter verschlechtern, aber ich will mich auch nicht als Melkkuh mißbrauchen lassen. Das ganze verdoppelt sich ja noch, wenn beide Kinder demnächst studieren. Außerdem sind die 3 Euro der unterhaltsleistungs- und -zahlungsfähigen KM als solches schon ein blanker und peinlicher Witz.
Einfach den zu hohen Anteil zahlen bringt nichts, da das als berechtigter Anspruch und als selbstverständlich gesehen wird und das angespannte Verhältis zu meinen Kindern dadurch nicht verbessert wird.
Mir geht es jetzt um die Frage:
Weiß jemand oder hat jemand sogar Erfahrung damit, weshalb Eltern Bafög zahlen sollen, obwohl nach BGB gesetzlich die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht? Beides ist offensichtlich nicht dasselbe.
Was gilt, das Gesetzt (BGB) oder Computerberechnungen (BAFöG)?
Vielen Dank schon mal im voraus
vom Treckerfahrer