Hallo zusammen,
nachden ich nun, selber kinderlos, seit fast 9 Jahren glücklich geschieden bin, steht evtl. eine neue Heirat an.
Die Fakten
zu meiner Person:
eigenes Einkommen, eigenes Haus, in dem ich mit meinem LG lebe, niemandem zum Unterhalt verpflichtet.
zu meinem LG:
eigenes Einkommen, was deutlich niedriger als meines ist, 2 Kindern (8 und 10) zum Unterhalt nach Stufe 2 DT verpflichtet, seine Ex-Frau hat derzeit keinen Anspruch auf BU, wurde a) bei der Scheidung nicht beantragt und b) bliebe von seinem bereinigten Einkommen nach Abzug KU sowieso nur der Selbstbehalt übrig.
Soweit, so gut und alles ist friedlich.
Man stelle sich nun Folgendes vor. Wir beschließen zu heiraten. Diese frohe Botschaft wird bei der Ex-Frau vermutlich gemischte Gefühle auslösen. Am Unterhalt für die Kinder ändert das nichts, denn "neue" Kinder wird's auch nicht geben.
Was wäre, wenn Ex-Frau nun auf die schlaue Idee käme, es doch noch mal mit einem Anspruch auf BU zu versuchen? Könnte im blödsten Fall mein Einkommen als Familieneinkommen mit herangezogen werden? Wie beuge ich dieser Eventualität am schlausten vor? AU wäre kein Thema, Ex-Frau ist deutlich höher qualifiziert als mein LG und ehebedingte Nachteile gab es nicht.
Demnächst steht die Hausübertragung ohne Gegenwert von meinem LG auf Ex-Frau an. Wäre das eine geeignete Stelle, um den BU/EU-Verzicht auch für die Zukunft abzusichern?
Bitte verschieben, falls Thema eher zu Unterhalt passend!
LG allegria
nachden ich nun, selber kinderlos, seit fast 9 Jahren glücklich geschieden bin, steht evtl. eine neue Heirat an.
Die Fakten
zu meiner Person:
eigenes Einkommen, eigenes Haus, in dem ich mit meinem LG lebe, niemandem zum Unterhalt verpflichtet.
zu meinem LG:
eigenes Einkommen, was deutlich niedriger als meines ist, 2 Kindern (8 und 10) zum Unterhalt nach Stufe 2 DT verpflichtet, seine Ex-Frau hat derzeit keinen Anspruch auf BU, wurde a) bei der Scheidung nicht beantragt und b) bliebe von seinem bereinigten Einkommen nach Abzug KU sowieso nur der Selbstbehalt übrig.
Soweit, so gut und alles ist friedlich.
Man stelle sich nun Folgendes vor. Wir beschließen zu heiraten. Diese frohe Botschaft wird bei der Ex-Frau vermutlich gemischte Gefühle auslösen. Am Unterhalt für die Kinder ändert das nichts, denn "neue" Kinder wird's auch nicht geben.
Was wäre, wenn Ex-Frau nun auf die schlaue Idee käme, es doch noch mal mit einem Anspruch auf BU zu versuchen? Könnte im blödsten Fall mein Einkommen als Familieneinkommen mit herangezogen werden? Wie beuge ich dieser Eventualität am schlausten vor? AU wäre kein Thema, Ex-Frau ist deutlich höher qualifiziert als mein LG und ehebedingte Nachteile gab es nicht.
Demnächst steht die Hausübertragung ohne Gegenwert von meinem LG auf Ex-Frau an. Wäre das eine geeignete Stelle, um den BU/EU-Verzicht auch für die Zukunft abzusichern?
Bitte verschieben, falls Thema eher zu Unterhalt passend!
LG allegria
Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)