Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Hallo zusammen,

      nachden ich nun, selber kinderlos, seit fast 9 Jahren glücklich geschieden bin, steht evtl. eine neue Heirat an.

      Die Fakten
      zu meiner Person:
      eigenes Einkommen, eigenes Haus, in dem ich mit meinem LG lebe, niemandem zum Unterhalt verpflichtet.

      zu meinem LG:
      eigenes Einkommen, was deutlich niedriger als meines ist, 2 Kindern (8 und 10) zum Unterhalt nach Stufe 2 DT verpflichtet, seine Ex-Frau hat derzeit keinen Anspruch auf BU, wurde a) bei der Scheidung nicht beantragt und b) bliebe von seinem bereinigten Einkommen nach Abzug KU sowieso nur der Selbstbehalt übrig.

      Soweit, so gut und alles ist friedlich.

      Man stelle sich nun Folgendes vor. Wir beschließen zu heiraten. Diese frohe Botschaft wird bei der Ex-Frau vermutlich gemischte Gefühle auslösen. Am Unterhalt für die Kinder ändert das nichts, denn "neue" Kinder wird's auch nicht geben.

      Was wäre, wenn Ex-Frau nun auf die schlaue Idee käme, es doch noch mal mit einem Anspruch auf BU zu versuchen? Könnte im blödsten Fall mein Einkommen als Familieneinkommen mit herangezogen werden? Wie beuge ich dieser Eventualität am schlausten vor? AU wäre kein Thema, Ex-Frau ist deutlich höher qualifiziert als mein LG und ehebedingte Nachteile gab es nicht.

      Demnächst steht die Hausübertragung ohne Gegenwert von meinem LG auf Ex-Frau an. Wäre das eine geeignete Stelle, um den BU/EU-Verzicht auch für die Zukunft abzusichern?

      Bitte verschieben, falls Thema eher zu Unterhalt passend!

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Hallo,

      möglich wäre allenfalls eine Herabsetzung seines Selbstbehaltes aufgrund des Zusammenlebens in einer neuen Beziehung/Ehe.

      Demnächst steht die Hausübertragung ohne Gegenwert von meinem LG auf Ex-Frau an. Wäre das eine geeignete Stelle, um den BU/EU-Verzicht auch für die Zukunft abzusichern?

      Kann man machen.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Hallo holzschuher,

      vielen Dank für die Antwort!
      Ist es denn üblich, den Selbstbehalt auch für EU zu kürzen? Ich kenne das nur im Zusammenhang mit KU bisher.

      Ich habe über unsere theoretische Problematik noch einmal nachgedacht und formuliere meine Frage um:
      Eine Dreiteilung der Einkommen zur Bedarfsermittlung findet doch nur statt, wenn die neue Frau auch Unterhaltsansprüche hätte, oder?

      Ich habe aber keinen Unterhaltsanspruch, habe aber auch wenig Lust, mein Einkommen zur Bedarfsermittlung und im Anschluß zur teilweisen Auskehrung quasi an die Ex-Frau herzugeben.

      M.E. dürfte die Bedarfsermittlung hier maximal nach den bisherigen ehelichen Gegebenheiten erfolgen. Ich würde mit meinem Gehalt diese unangemessen erhöhen.

      Ich mache das mal mit Zahlen plastisch.

      bereinigtes EK nach KU bei meinem LG (A) 800,-
      bereinigtes EK Ex-Frau (B) 770,-

      Fall 1: SB 1000,- wird herangezogen und nichts wird an EU gezahlt.

      Fall 2: SB-Kürzung um z.B. 25% wg. Zusammenleben also von 1000 auf 750,-.
      800,-+770,-=1570,-:2=785,-. A zahlt an B läppische 15,-, der gekürzte SB bleibt gewahrt. Damit hätte niemand ein Problem.

      Verhindern möchte ich Fall 3!
      mein bereinigtes EK wird hinzugezogen mit 2100,-.
      800,-+770,-+2100,-=3670,-:3=1223,33
      1223,33-770= 453,33 theoretischer Anspruch von EX-Frau B!
      Selbst wenn es dazu käme, kann ich doch wohl darauf vertrauen, das A max. 50,- Euro an B zahlen würde? 800,- eigenes bereinigtes EK- gekürzter SB 750,-?

      Momentan reden wir über keine großen Summen, aber es ist ja nicht auszuschließen, das mein LG mal wieder mehr verdient und dann würde sich Fall 3 viel attraktiver für B gestalten.

      LG allegria.
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Hallo Allegira,

      also nach unseren Leitlinien ist auch eine Kürzung des SB bei EU möglich....bei sehr beengten Situation gilt auch....so ähnlich heißt es bei uns.

      Also es kann sein?!-hmm.

      Und ich denke wenn, dann kommt Deine 2. Berechnung in Frage.

      Sagmal habe ich nicht mal was von einer Unterhaltskette gehört?-wenn sie nicht geltend gemacht hat, dann ist es doch unterbrochen oder?

      Gruß B.
    • RE: Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Hallo buntei,

      die Scheidung war im Januar diesen Jahres. Ich habe keine Ahnung, wann eine Unterhaltskette abreißen kann.

      Das bei derart beengten finanziellen Verhältnissen mal jemand (und sei es der Anwalt der Ex-Frau) darauf kommen könnte, das nun doch was zu holen wäre, wäre ja nicht unmöglich.

      Es geht auch nicht darum , jemandem zu verwehren, was ihm vom Gesetz her zustehen würde. Ich möchte nur wissen, auf was ich mich im schlimmsten Fall als zukünftige Zweitfrau einlassen würde. 8 )

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Hallo allegria,

      aus den Südleitlinien (lies mal in Deinen nach) lese ich heraus, dass der 3-Teilungssatz nur Anwendung findet, wenn der Unterhaltsschuldner einem früheren und einem neuen Ehepartner gegenüber verpflichtet ist. Das ist bei Euch ja nicht so, weswegen Fall 3 nicht in Frage kommt. Fall 2 könnte zwar theoretisch passieren, würde aber nach meiner Meinung wegen Nichtigkeit abgewiesen.

      Grüße
    • RE: Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Hallo max,

      danke fürs Herausfinden. Unser OLG Celle lässt sich über diesen Fall nicht explizit aus, leider. Hab's eben noch mal wieder durchgelesen. Ist mit 2008 auch nicht mehr wirklich aktuell.

      Mit Fall 2 könnte ich ja auch selbst dann noch zufrieden sein, wenn mein LG mal wieder mehr verdienen würde und es keine Nichtigkeit mehr wäre.

      Falls nicht jemand noch andere Erkenntnisse hat, sind meine Fragen damit beantwortet und Zweifel ausgeräumt. :]

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Jawoll Max, das habe ich eben auch gelesen.

      Bei den Schilderungen der Threaderstellerin ist mir allerdings der Mund offen stehen geblieben. Sach gibt's...

      Danke noch mal!

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Erhöhung Familieneinkommen durch Zweitfrau?

      Hallo Allegria,

      (ich hoffe Deinem Namen passend hast Du viel Freude..)

      Ich habe einen Anwalt gefragt und die Aussage bekommen, die auch in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Braunschweig niedergeschrieben ist:

      „Im Ergebnis darf dem geschiedenen Ehegatten aber allenfalls der Unterhalt
      zustehen, wie er sich nach dem Halbteilungsgrundsatz ohne die neue Ehe ergäbe.“

      Aus meiner Sicht besteht erstens kein Grund den Dreiteilungsgrundsatz anzuwenden, weil Du keinen Unterhalt beziehst, zweitens selbst wenn dieser angewand würde ergibt sich daraus kein höherer Anspruch.

      Und wie ich auch gefragt habe unter Unterhalt, bist Du nicht verpflichtet Auskunft über Deine Einkünfte zu geben...

      Salu2
      ede
    • Benutzer online 1

      1 Besucher