Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

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    • Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo zusammen

      Die Tochter meines Lebensgefährten wechselt im nächsten Jahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

      Die Elternabende sind gelaufen und er hat darüber keine Infos erhalten.

      Die Schule wurde angerufen, aber die rufen nicht zurück oder hinterlassen auf AB eine Nummer, unter welcher der Klassenlehrer erreichbar ist.

      Erfahren hat er dies nur durch ein Telefonat mit seiner Tochter.

      Es steht auch schon fest auf welche weiterführende Schule sie gehen wird, ohne das er darüber unterrichtet wurde.

      Geht das so einfach.
      Gibt es keine Auskunftspflicht der Kindsmutter?
      Muß die Schule Auskunft erteilen, wenn von der Kindsmutter nichts kommt?
      Braucht man nicht beide Unterschriften der Eltern, wenn die Tochter angemeldet wird?

      Danke für die Antworten
      Angel3
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Angel,

      diene Fragen kann man eigentlich alle mit "ja" beantworten, vorausgesetzt, dein LG hat mit der Mutter gemeinsames Sorgerecht.

      Die Entscheidung für die weiterführende Schule ist durchaus eine über das Alltägliche hinausgehende und sollte daher von beiden Eltern getragen werden. Und ja, die Schule / Lehrer haben Auskunftspflicht und eigentlich sollten bei Schulanmeldungen beide Eltern unterschreiben.

      Also: die beiden Kinder meines Freundes sind jeweils ohne Unterschrift des Vaters in der Grundschule angemeldet worden, für die weiterführende Schule des älteren Kindes hat auch keiner nach ihm gefragt... Wahrscheinlich genügt der Hinweis "ich bin alleinerziehend".

      Wie dem auch sei: mal ganz ehrlich - was will dein LG erreichen? Ich entnehme deinem Thread, dass das Kind bei der Mutter lebt. Ich weiß nicht, wie viel Umgang er mit dem Kind hat, aber kann er umfassend beurteilen, welche Schule gut für die Tochter ist? Hat er vorher schon an Elternabenden teilgenommen? Hat er sich für die Möglichkeiten, die das Kind hat, und den Willen des Kindes (soweit es den gibt) interessiert?

      Wenn das Kind mehrheitlich bei der Mutter, finde ich durchaus, dass sie da auch die finale Entscheidung treffen sollte. Schließlich hat sie den Stress damit, wenn sie die falsche Schule gewählt hat, oder?

      Ich spreche - auch als Lebensgefährtin - aus allerbester Erfahrung: mein Freund hat sich gekümmert und gemacht, Elternabende besucht und mit Lehrern gesprochen. Es gibt eine schriftliche Aussage der Klassenlehrerin, dass das Kind am ehesten auf eine integrative Gesamtschule sollte, u.a. auch wegen obligatorischem "Turbo-Abi nach 8 Jahren" in Hessen (da Kann-Kind, ist mit 5 3/4 eingeschult worden).

      Das hat alles nichts genutzt: die Ex wollte unbedingt Gymnasium, weil nur mit Abitur was aus dem Kind werden kann. Zu allem Überfluss auch noch mit Latein als 1. Fremdsprache. Jetzt quält sich das Kind im 3. Jahr dort, in den Hauptfächern zwischen 4 und 5, die ersten Klassenarbeiten im 7. Schuljahr sind wieder unter dem Strich.
      Mein Freund hält sich raus, mittlerweile - nach einem Umgangs- und Sorgerechtsstreit wegen der Schulangelegenheiten - sogar vor Gericht so vereinbart. Wir schütteln den Kopf und bedauern das Kind, das keine Erfolgserlebnisse hat. Aber: die Mutter hat das Problem an 12 von 14 Tagen, sie muss das verantworten.

      Also Empfehlung meinerseits: vielleicht Infos anfordern, aber ansonsten Füße still halten, wenn die Tochter den überwiegenden Teil bei der Mutter verbringt.

      Besten Gruß
      skydiver

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skydiver ()

    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo skydiver,

      da bin ich absolut nicht Deiner Meinung. Den Erfolg des Stillhaltens hast Du ja nun selbst erlebt -wie ich im Übrigen auch. Meine Exfrau hat gegen meinen Willen entschieden, dass beide Kinder auf eine bestimmte Schule gehen (das etwas andere Schulsystem).
      Mein Sohn, der jetzt bei mir lebt, ist froh, nun auf eine "normale" Schule zu gehen und schreibt auch noch sehr gute Noten, was vorher nicht der Fall war. Meine Tochter nimmt nächste Woche an einem Probeunterricht an einem Gymnasium teil, weil sie das derzeitige System ankotzt.
      Es wäre leichter für die Kinder gewesen, wenn meine Exfrau das mit mir zusammen entschieden (so schlecht war das Verhältnis nicht) und etwas in die Zukunft geblickt hätte. Ihre damalige Entscheidung entspang lediglich ihren damaligen Stimmungstendenzen, die heute ganz anders sind.

      Also: Da muss miteinander gesprochen werden und eigentlich darf die Schule die Einschulung nicht ohne Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile durchführen. Viele Schulen schieben das gerne beiseite.

      Grüße
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Max,

      wenn die Eltern es schaffen, in einigermaßen vernünftigem Ton miteinander zu sprechen, stimme ich dir zu. Schön ist natürlich, zusammen mit dem Kind ein Gespräch zu führen und die Für und Widers abzuwägen!

      Das ist bei uns aber nicht der Fall. Insofern und aufgrund der gemachten Erfahrungen lieber einwilligen und nicht das Kind zusätzlich mit diesem Elternkonflikt belasten!

      Aktuell - ein wenig off-topic - : erste Bemerkung zu meinem LG am Umgangswochenende - "du musst mir 100 Euro geben, ich muss am Montag meinen Einzelunterricht [Bläserklasse] bezahlen. Wenn nicht muss ich zurück in die 6. Klasse." Tränen, Weglaufen. Schmollen, als mein Freund (zum wiederholten Male) sagte, dass er Geldangelegenheiten nur mit der Mutter bespricht.
      Im Laufe des WOE klärte sich das soweit auf, dass die Mutter wegen der miserablen schulischen Leistungen keine (schulischen) Extras mehr zahlen will, das solle der Vater machen. Mein Freund sprach ganz vernünftig mit seinem Kind, auch zum wiederholten Male, dass die Mutter über Schulform und Bläserklasse allein entschieden hat und damit auch diese Zusatzkosten zu tragen hat. Er legte auch die finanziellen Verhältnisse offen (ist für 12j. schon nachvollziehbar).
      Mal schauen, wie lange das Kind noch braucht, bis es merkt, dass es Spielball ist und der Vater mit solchen Anforderungen ins schlechte Licht gerückt wird...

      Gruß
      skydiver
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Angel,

      wie waren die Zeugnisse bisher?
      Hast du versucht den Klassenlehrer zu erreichen?

      Ich glaube nicht, dass jetzt alles schon gelaufen ist, die meisten Schulen möchten doch zumindest das Halbjahreszeugnis sehen und das gibt es doch erst nächstes Jahr.

      Was möchte das Kind?

      Ich würde die Mutter und den Klassenlehrer anschreiben und wenn da nichts kommt einen Termin beim Jugendamt machen.

      Sophie
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Angel, was hat denn LG unternommen um selbst an die gewünschten Infos zu kommen ?

      Er hat doch die Telefonnummer des Klassenlehrers. Was ist denn daraus geworden ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Guten Abend zusammen

      Mein LG hat in der Schule angerufen. Entweder war besetzt oder er ist vertröstet worden. Auf eine E-Mail hat auch niemand reagiert.

      Er hätte gerne die Privatnummer der Klassenlehrerin, weiss aber nicht, wie er daran kommt. Ob die Kindsmutter irgendetwas erzählt hat, wir wissen es nicht.

      Die Tochter hat die 3. Klasse wiederholt, weil eine Lese-und Schreibschwäche festgestellt wurde. Kindsmutter wollte das nicht, aber mein LG hat sich durchgesetzt. Kindsmutter hält das LG immer noch nach. Der Tochter ging es besser mit Nachhilfe und der Wiederholung und die Noten wurden besser und das Zeugnis war jetzt Durchschnitt am Ende der dritten Klasse.

      Die neue Klassenlehrerin, die ja nur das Wiederholungsjahr mit ihr mitgemacht hat, meint Sie wäre für die Realschule geeignet. Das denkt mein LG nicht.

      Mit dem Halbjahrszeugnis wird sich an der neuen Schule angemeldet, aber die Schule scheint schon festzustehen, ohne die Zustimmung meines LG.

      Lieben Gruß Angel
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Angel3,

      ein Kind mit LRS die Klasse wiederholen zu lassen finde ich mehr als bedenklich, denn es hilft ihm in keinster Weise.

      Was nötig ist ist eine spezielle LRS Therapie, die über mehrer Jahre dauert.

      LRS Kinder sind in der Regel "intiligenter" als andere Kinder. und es gibt keinen Grund sie auf der Hauptschule zu lassen wenn denn der Wille zu mehr da ist.

      Wenn das Kind fleißig ist und sich bemüht, sollte man ihm die Möglichkeit zur Realschule oder noch besser einer Gesamtschule geben, an der man jederzeit den Zweig wechseln kann.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo zusammen

      Gesamtschule war auch der Vorschlag meines LG, aber die Kindsmutter geht nicht darauf ein.

      Therapie, bzw. spezielle Förderung durch Anmeldung meines LG ist passiert.
      Kindsmutter hat diese dann beendet, mit der Begründung
      "hat sie nicht mehr nötig"

      Gruß Angel
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Angel3,

      leider kann ich dir nicht sagen, wie man beratungsresistente Menschen überzeugen kann. Doch ganz sicher bin ich wenn es darum geht, dass eine LRS Therapie nie "fertig" ist. Mit LRS muss man ein Leben lang leben.
      Wer hat denn noch in der Familie das LRS Problem (ist meist erblich)- da sollt man eigentlich auf Vertändnis hoffen können und ggf. Unterstützung bekommen.

      Bei uns wird die Therapie sogar durch das JA gefördert. Ich meine als Jugendhilfemaßnahme, damit die seeliche Entwicklung des Kindes gefördert wird.

      LRS Kinder brauchen alle Hilfe, die sie bekommen können.

      Habt ihr keinen psychologisches Gutachten über die LRS?
      Bei uns war die Therapie verpflichtend, um den Status bei Klassenarbeiten anerkannt zu bekommen.

      Was aber alles nicht bedeutet, dass das Kind die Realschule nicht schaffen können könnte.
      Was möchte das Kind denn?
      Mit der nötigen Unterstützung können LRS Kinder alles erreichen was sie wollen.

      Im Moment scheint bei euch ein wenig Prinzipienreiterei im Vordergrund zu stehen. Wo wäre das Problem, wenn das Kind z.B. zur 7. Klasse in eine andere Schulform wechselt ? - die KM hätte ihren Willen gehabt oder ihr würdet eines Besseren belehrt - beides nichts schlimmes, finde ich.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo zusammen

      Jetzt hat Kindsvater über Umwegen erfahren,
      das Kind auf eine Montessorischule gehen soll.

      Was soll das denn sein und warum wählt Kindsmutter solch eine Schulform.

      Reden läßt sie nicht mit sich. Verweigert jegliche Kontaktaufnahme.

      Gruß Angel
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo zusammen,

      ich melde mich noch mal zurück, um zu dem Thema vielleicht noch die ein andere wertvolle Antwort zu bekommen.

      Die Halbjahrszeugnisse stehen nun an, und Kindsmutter hat beschlossen, das Kind auf eine Realschule anzumelden. Die Klassenlehrerin hat dies wohl empfohlen. Infos hat mein Lebensgefährte immer noch nicht bekommen seitens der Schule und wie sich langsam herauskristallisiert hat, hat sie meinen LG auch sehr schlecht geredet. Naja, lässt sich nicht mehr ändern.

      Nun zu meiner Frage:

      LG ist nicht einverstanden mit der Realschule und möchte das Mädel lieber auf einer Gesamtschule sehen. Kindsmutter geht nicht darauf ein und möchte, das LG die Anmeldung mit unterschreibt.

      Ist er dazu verpflichtet, obwohl er die Schulform für das Kind nicht mittragen will? ... oder geht auch nur die Unterschrift der KM.
      Beide haben Sorgerecht.
      Jugendamt oder Familiengericht möchte er nicht einschalten, weil das mal wieder auf Kosten des Kindes geht.

      Danke für die Antworten
      Angel
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Angel,

      ganz persönliche Meinung:
      Die Realschule ist eine sehr gute Schulform, die nach erfolgreichem Abschluss alle Wege in die Zukunft offen hält. Das geht von der normalen qualifizierten Berufsausbildung bis hin zum Wechsel aufs Gymnasium mit anschließendem Studium.
      Man kann heute ohne Probleme mit einem Wirtschaftsabitur oder technischem Abitur Medizin oder Jura studieren.
      Was spricht also gegen die Realschule im Vergleich zur Gesamtschule, welche heute immer noch nicht den idealen Ruf hat. Das soll nicht meine persönliche Kritik am Gesamtschulsystem darstellen, sondern lediglich Tatsachen wiederspiegeln.
      Wenn Dein LG die Unterschrift verweigert, kann die Mutter diese relativ einfach aufgrund der Realschulempfehlung durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen.
      Dein LG sollte aufpassen, dass er klar unterscheidet zwischen dem Wohl des Kindes und seinem Ärger über seinen Machtverlust. Das soll keine Unterstellung sein, sondern spiegelt lediglich meine Erfahrung wieder.

      Grüße
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Max,

      mein LG hätte nichts gegen die Realschule, wenn er sein Mädel nicht auch ein wenig kennen würde. Sie lernt nur, was sie lernen muss. Keine Motivation mehr zu lernen und an sich ein verschlossenes Mädel. Dann ist da noch die Lese- und Rechtschreibschwäche, auf Grund dessen sie ein Schuljahr in der Grundschule wiederholen mußte. Alles in allem würde ich jetzt auch sagen, dass dieses Mädchen auf einer Realschule nicht besonders gut aufgehoben sein wird. Habe selbst eine Tochter auf dem Gymnasium, aber zwischen diesen beiden Mädchen sind Welten. Das sieht mein LG natürlich auch. Wie die jetzige Klassenlehrerin die Realschule befürworten kann, ist uns unklar.
      Das heißt also jetzt, dass mein LG unterschreiben sollte, wenn es nicht vor Gericht gehen soll.
      Lieben Gruß
      Angel
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Halle Angel,

      noch mal:

      Ich habe hier wirklich nur meine persönliche Meinung geschrieben.
      Sie lernt nur, was sie lernen muss.

      Das halte ich für absolut normal.
      Wie die jetzige Klassenlehrerin die Realschule befürworten kann, ist uns unklar.

      Also in Baden-Württemberg kann man sich eigentlich auf die Schulempfehlung verlassen. Die ist eher kritisch, als zu locker.

      Das heißt also jetzt, dass mein LG unterschreiben sollte, wenn es nicht vor Gericht gehen soll.


      Ich würde es tun.

      Grüße
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Original von Angel3
      Hallo Max,

      mein LG hätte nichts gegen die Realschule, wenn er sein Mädel nicht auch ein wenig kennen würde. Sie lernt nur, was sie lernen muss. Keine Motivation mehr zu lernen und an sich ein verschlossenes Mädel. Dann ist da noch die Lese- und Rechtschreibschwäche, auf Grund dessen sie ein Schuljahr in der Grundschule wiederholen mußte. Alles in allem würde ich jetzt auch sagen, dass dieses Mädchen auf einer Realschule nicht besonders gut aufgehoben sein wird. Habe selbst eine Tochter auf dem Gymnasium, aber zwischen diesen beiden Mädchen sind Welten. Das sieht mein LG natürlich auch. Wie die jetzige Klassenlehrerin die Realschule befürworten kann, ist uns unklar.
      Das heißt also jetzt, dass mein LG unterschreiben sollte, wenn es nicht vor Gericht gehen soll.
      Lieben Gruß
      Angel


      Hallo Angel3

      Warum nicht erstmal einmal probieren mit der Realschule ? Der KV sollte
      etwas mehr Vertrauen zu seiner Tochter haben.
      Und wie bereits Max geschrieben hat ist die Realschule eine gute Form der
      Schule mit der man im Leben ganauso viel (beruflich) erreichen kann wie mit Gym.. Auch meine Tochter geht auf eine Realschule,bzw.Ganztagsschule.Dort werden die Schüler bei Bedarf gefördert und es läuft alles ein bisschen ruhiger ab.
      Und ja wenn sich der KV weiter dagegen stellt wird die KM mit Sicherheit vor Gericht ziehen und auch diese Sache für sich entscheiden.

      dady
      Alleinerziehender Vater
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Angel,

      ich möchte mich Max und dady anschließen. Ich halte die Realschule auch für eine sehr gute Schulform.

      Von den Anforderungen her unterscheidet sie sich in den ersten zwei Jahren nicht so sehr vom Gymnasium. Der Unterricht ist aber in der Regel 'pädagogischer'. Es werden z.B. auch mal andere Unterrichtsformen als Frontalunterricht angeboten, Förderunterricht gehört zum Programm.

      Gerade bei dem Wechsel aus der realtiv behüteten Grundschule bleiben oft Kinder auf der Strecke, die dem Druck am Gymnasium nicht standhalten - dem Stoff aber begabungsmäßig häufig gewachsen wären.

      Ich wünsche der Kleinen viel Glück und euch ein gutes Händchen bei der Lösung des Problems.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Auskunftspfliicht zum Schulwechsel

      Hallo Angel,

      aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass genau auf das Kind geschaut werden sollte.
      Wie ist es strukturiert, was braucht es an Unterstützung, wie selbständig ist es usw.

      Wichtig finde ich neben der Wahl der Schulform, was für ein Profil die Schule hat. Eine Montessorischule hat ein anderes Konzept als eine Waldorfschule, ebenso eine Gesamtschule oder Regionalschule etc.

      Nicht jede Schule bietet Förderung an, auch wenn dies vom Land aus so sein sollte.
      Meist gibt es Förderunterricht für alle Schüler, Gruppenförderung, meist keine Einzelförderung, das kann sich kaum eine Schule leisten.

      Zum Thema LRS kann ich den Eltern empfehlen, sich mal das Konzept Blickmotorik Freiburg anzuschauen.
      Dort geht man von einem völlig anderen Ansatz aus, was sich bei sehr vielen Schülern als sehr hilfreich erwiesen hat.


      Zur Auskunftspflicht kann ich wenig sagen, möchte aber anmerken, dass wenn in einer Ehe Jahrzehnte gelebt wurde, das sich nur einer um die Belange der Kinder kümmert (angefangen beim Impfen über Kiga, Schulwahl usw.) es wahrscheinlich auch weiterhin als gegeben betrachtet wird, sich um alles zu kümmern.
      Viele Grüße von Netti
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