Hallo zusammen
Die Tochter meines Lebensgefährten wechselt im nächsten Jahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Die Elternabende sind gelaufen und er hat darüber keine Infos erhalten.
Die Schule wurde angerufen, aber die rufen nicht zurück oder hinterlassen auf AB eine Nummer, unter welcher der Klassenlehrer erreichbar ist.
Erfahren hat er dies nur durch ein Telefonat mit seiner Tochter.
Es steht auch schon fest auf welche weiterführende Schule sie gehen wird, ohne das er darüber unterrichtet wurde.
Geht das so einfach.
Gibt es keine Auskunftspflicht der Kindsmutter?
Muß die Schule Auskunft erteilen, wenn von der Kindsmutter nichts kommt?
Braucht man nicht beide Unterschriften der Eltern, wenn die Tochter angemeldet wird?
Danke für die Antworten
Angel3
Die Tochter meines Lebensgefährten wechselt im nächsten Jahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Die Elternabende sind gelaufen und er hat darüber keine Infos erhalten.
Die Schule wurde angerufen, aber die rufen nicht zurück oder hinterlassen auf AB eine Nummer, unter welcher der Klassenlehrer erreichbar ist.
Erfahren hat er dies nur durch ein Telefonat mit seiner Tochter.
Es steht auch schon fest auf welche weiterführende Schule sie gehen wird, ohne das er darüber unterrichtet wurde.
Geht das so einfach.
Gibt es keine Auskunftspflicht der Kindsmutter?
Muß die Schule Auskunft erteilen, wenn von der Kindsmutter nichts kommt?
Braucht man nicht beide Unterschriften der Eltern, wenn die Tochter angemeldet wird?
Danke für die Antworten
Angel3