Kindes-Unterhalt wg. Fahrtkosten zur Arbeit nicht angepasst?

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    • Kindes-Unterhalt wg. Fahrtkosten zur Arbeit nicht angepasst?

      Hallo an alle Forenmitglieder und Besucher,
      ich bin ganz neu hier und hoffe ich mache alles richtig.
      Ich habe ein Problem mit meinem Ex-Mann und seiner Zahlungen.
      Letzten September wurde wieder, nach 2 Jahren, sein Einkommen vom Jugendamt überprüft und er müsste statt jetzt 191€, eigentlich 50€ mehr zahlen pro Kind.
      Ich habe 2 Kiddis von Ihm, der Große wird jetzt 13 und die Kleine ist 9 Jahre alt.
      Ich müsste eigentlich 100€ mehr für beide pro Monat bekommen.
      Nun ist aber das Problem: er kommt in seiner Frühschicht problemlos auch mit den Öffentlichen zur Arbeit.
      In der Spät- und Nachtschicht kann er je eine Fahrt nur mit dem Auto machen, da der Bus nur bis abends 22Uhr und morgens ab 6Uhr fährt.
      Natürlich ist es wichtiger, das er seinen Job ausüben kann, aber er bekommt doch auch Pendlerpauschale?
      Nun muss man dazu sagen, das er von je her, sehr auf sein Geld achtet, auf Deutsch: er ist super geizig, leider auch wenn es um seine Kinder geht.
      Er wollte auch die Fahrten vom Unterhalt abziehen, die er tätigt um sein Kind von mir abzuholen und wieder nach Hause zu bringen.
      Meine Tochter geht seit Jahren nicht mehr zu seinem Vater,
      da mal was vorgefallen war.
      Dem Jugendamt sind die Hände gebunden, obwohl er das wohl steuerlich auch abrechnen kann.
      Also er bekommt noch Geld, weil er mit dem Auto zur Arbeit fährt, vom Steuerausgleich, die Pendlerpauschale, kommt die auch noch dazu?
      Und deshalb, braucht er die Erhöhung nicht zahlen, obwohl er mehr Einkommen hat?
      Und wer denkt an mich? Ich kann seit Jahren nicht arbeiten in meinem erlernten Beruf, da ich dann im Verkauf mir die Beine bis zum Teil 22Uhr in den Bauch stehen muss?
      Mein Mann arbeitet auch im Schichtdienst und Geld bekomme ich auch nicht (zb. Hartz), da mein Mann zuviel verdient???
      Ich bin auf jeden Euro angewiesen, gehe seit Jahren Putzen auf Minijob.
      Und meinem Ex Mann geht es immer besser, das ist doch nicht gerecht.
      Wer kann mir sagen, ob das wirklich so richtig ist?
      Könnte ich noch anderes einfordern vom Ihm, schließlich hat er ja auch das Sorgerecht.
      Zum Anwalt kann ich nicht, hab das Geld nicht dafür, daher hoffe ich, das mir hier jemand sagen kann, ja das ist so, oder nein, ich kann dagegen vorgehen.
      Vielen Dank, Danie
    • RE: Kindes-Unterhalt wg. Fahrtkosten zur Arbeit nicht angepasst?

      Hallo Danie,

      1. selbstverständlich ist die Pendlerpauschale, für die sich der Vater einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann, einkommenserhöhend zu berücksichtigen;

      2. die Fahrtkosten mit dem PKW werden bei der von die geschilderten Sachlage (Schichtdienst) dagegen mit hoher Wahrscheinlichkeit allerdings einkommensmindernd anerkannt;

      3. die Kosten der Ausübung des Umgangsrechtes kann er selbstverständlich nicht von dem zu zahlenden Unterhalt in Abzug bringen;

      4. Dein Einkommen hat beim Minderjährigenunterhalt nichts mit der Höhe des von ihm zu zahlenden Kindesunterhalt zu tun;

      5. wenn sich rechnerisch nach seinem Einkommen ein höherer zu zahlender Unterhalt ergibt, kannst Du ihn im Namen der Kinder als insoweit die Kinder vertretender Elternteil auf den erhöhten Unterhalt verklagen. Hierfür würde den Kindern mit Sicherheit Prozesskostenhilfe bewilligt und ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet werden.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Kindes-Unterhalt wg. Fahrtkosten zur Arbeit nicht angepasst?

      Hallo Prinzip,
      vielen Dank für die Antwort.
      Am liebsten würde ich sofort zum Anwalt und das klären.
      Aber ich kann vielleicht die Beratung bezahlen, mehr nicht.
      Weißt Du (ich hoffe das mit dem dutzen ist okey) ob das Jugendamt Rechtsanwälte haben, die kostenlos (oder für einen geringeren Beitrag) beraten?
      Meine Bearbeiterin vom Jugendamt hat mehr als 250€ (ca. 270€) ausgerechnet pro Kind an Unterhalt, aber er unterschreibt nicht, weil er der Meinung ist, der Anfahrtsweg zur Arbeit ist zu weit, also kostet Geld,
      welches er vom Unterhalt abziehen müßte. Und die Jugendamtstante ist auch der Meinung??? Und die Abhol- und Nach-Hause-Fahrten müßte er auch vom Unterhalt abziehen und da stimmt das Jugendamt auch zu...
      und jetzt Deine Antwort, bin geschockt und weiß nur das ich jetzt einen Anwalt brauche.
      Vielen Dank, Danie
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