Hallo
sicher schon zig mal gefragt aber so habe ich es trotzdem nicht per suche gefunden daher nochmal als Neuer Eintrag
KV zahlt auf Grund eines Titels aus 1994 brav und ohne Wiedersprüche den Kindesunterhalt. Der tritel aus 1994 wurde 2001 in einen dynamsichen Titel beim zuständigen JA erstellt.
(war kleiner Fehler von mir in erstem Posting)
Auf Grund der eigenen Berechnungen und teilweise Überprüfung durch einen Anwalt ist der KV davon ausgegangen die Beträge sind korrekt.
Jetzt wird dies angezweifelt und es wird verlangt alle Daten seit 1994 bis heute also Einkommen, abzugsfähige Schulden, Steuererstattungen oder Nachzahlungen usw. usw. vorzulegen, weil angeblich zu wenig bezahlt wurde.
Kann das richtig sein?
Bis jetzt hat KV immer 2 Stufen über den berechneten Stufe bezahlt also wenn einkommen laut Stufe 2 wäre wurde der unterhalt gemäßt Stufe 5 in der netsprechenden Alterspalte gezahlt gemäßt Düsseldorfer Tabelle.
Danke
Waldler
sicher schon zig mal gefragt aber so habe ich es trotzdem nicht per suche gefunden daher nochmal als Neuer Eintrag
KV zahlt auf Grund eines Titels aus 1994 brav und ohne Wiedersprüche den Kindesunterhalt. Der tritel aus 1994 wurde 2001 in einen dynamsichen Titel beim zuständigen JA erstellt.
(war kleiner Fehler von mir in erstem Posting)
Auf Grund der eigenen Berechnungen und teilweise Überprüfung durch einen Anwalt ist der KV davon ausgegangen die Beträge sind korrekt.
Jetzt wird dies angezweifelt und es wird verlangt alle Daten seit 1994 bis heute also Einkommen, abzugsfähige Schulden, Steuererstattungen oder Nachzahlungen usw. usw. vorzulegen, weil angeblich zu wenig bezahlt wurde.
Kann das richtig sein?
Bis jetzt hat KV immer 2 Stufen über den berechneten Stufe bezahlt also wenn einkommen laut Stufe 2 wäre wurde der unterhalt gemäßt Stufe 5 in der netsprechenden Alterspalte gezahlt gemäßt Düsseldorfer Tabelle.
Danke
Waldler
Gruss und Danke
Waldler
Waldler
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