Hallo Leute,
bin seit 01.01.2009 in einem neuen, für mich etwas anderen Arbeitsverhältnis tätig.
Hatte bisher immer Firmenwagen zur Verfügung etc.
Fakten die mich interessieren:
Ich muß täglich 61,4km einfache Strecke zur Arbeit fahren, d.h. am Tag hin und zurück gesamt 122,8km.
Es gibt in den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle 2009 unter Punkt 10.2 die Anmerkung zu berufsbedingten Aufwendungen.
Entweder 5% oder das was nachgewiesen wird, d.h. in meinem Arbeitsvertrag steht der Arbeitsort drin, der nachweislich von mir das zurücklegen der angegebenen Wegstrecke erfordert um die Arbeit aufzunehmen.
Nun meine Frage: Wie errechnet man die tatsächlichen Aufwendungen? Ich habe spekuliert:
Pro Tag: 122km= 30km X 0,31€ + 92km X 0,20€= 27,70€ pro Arbeitstag
Diese Summe muß dann mal effektive Arbeitstage pro Monat multipliziert werden, d.h. mal 18 Arbeitstage kommen raus= 498,60€ berufsbedingte Aufwendungen KFZ pro Monat.
Die müssen diese Aufwendungen doch rein theoretisch vom Nettolohn abgezogen werden? Oder?
Was ist mit einem Kredit den ich noch in der Beziehung aufgenommen habe um die Schulden, die sie mitverursacht hat, abzudecken? Ich zahle den noch ab und das bis Ende 2009. Kann ich den auch angeben?
Vielen Dank für Antworten im Voraus...
Gruß
Reinhard
bin seit 01.01.2009 in einem neuen, für mich etwas anderen Arbeitsverhältnis tätig.
Hatte bisher immer Firmenwagen zur Verfügung etc.
Fakten die mich interessieren:
Ich muß täglich 61,4km einfache Strecke zur Arbeit fahren, d.h. am Tag hin und zurück gesamt 122,8km.
Es gibt in den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle 2009 unter Punkt 10.2 die Anmerkung zu berufsbedingten Aufwendungen.
Entweder 5% oder das was nachgewiesen wird, d.h. in meinem Arbeitsvertrag steht der Arbeitsort drin, der nachweislich von mir das zurücklegen der angegebenen Wegstrecke erfordert um die Arbeit aufzunehmen.
Nun meine Frage: Wie errechnet man die tatsächlichen Aufwendungen? Ich habe spekuliert:
Pro Tag: 122km= 30km X 0,31€ + 92km X 0,20€= 27,70€ pro Arbeitstag
Diese Summe muß dann mal effektive Arbeitstage pro Monat multipliziert werden, d.h. mal 18 Arbeitstage kommen raus= 498,60€ berufsbedingte Aufwendungen KFZ pro Monat.
Die müssen diese Aufwendungen doch rein theoretisch vom Nettolohn abgezogen werden? Oder?
Was ist mit einem Kredit den ich noch in der Beziehung aufgenommen habe um die Schulden, die sie mitverursacht hat, abzudecken? Ich zahle den noch ab und das bis Ende 2009. Kann ich den auch angeben?
Vielen Dank für Antworten im Voraus...
Gruß
Reinhard