Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

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    • Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      Hallo Leute,

      bin seit 01.01.2009 in einem neuen, für mich etwas anderen Arbeitsverhältnis tätig.

      Hatte bisher immer Firmenwagen zur Verfügung etc.


      Fakten die mich interessieren:

      Ich muß täglich 61,4km einfache Strecke zur Arbeit fahren, d.h. am Tag hin und zurück gesamt 122,8km.

      Es gibt in den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle 2009 unter Punkt 10.2 die Anmerkung zu berufsbedingten Aufwendungen.

      Entweder 5% oder das was nachgewiesen wird, d.h. in meinem Arbeitsvertrag steht der Arbeitsort drin, der nachweislich von mir das zurücklegen der angegebenen Wegstrecke erfordert um die Arbeit aufzunehmen.

      Nun meine Frage: Wie errechnet man die tatsächlichen Aufwendungen? Ich habe spekuliert:

      Pro Tag: 122km= 30km X 0,31€ + 92km X 0,20€= 27,70€ pro Arbeitstag

      Diese Summe muß dann mal effektive Arbeitstage pro Monat multipliziert werden, d.h. mal 18 Arbeitstage kommen raus= 498,60€ berufsbedingte Aufwendungen KFZ pro Monat.

      Die müssen diese Aufwendungen doch rein theoretisch vom Nettolohn abgezogen werden? Oder?

      Was ist mit einem Kredit den ich noch in der Beziehung aufgenommen habe um die Schulden, die sie mitverursacht hat, abzudecken? Ich zahle den noch ab und das bis Ende 2009. Kann ich den auch angeben?

      Vielen Dank für Antworten im Voraus...

      Gruß

      Reinhard
    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      Hallo Hummel,

      im Falle deiner Fahrtkosten ist das nicht eindeutig zu beantworten. Es wird schon mal unterschieden, ob Ihr Euch noch in der Trennungszeit befindet (hier könnte es anerkannt werden), oder ob Ihr schon geschieden seid.
      Für den nachehelichen Unterhalt bezweifle ich, dass das gericht derartig hohe Kosten anerkennt. Hier wird man eventuell verlangen, dass Du in die Nähe Deines Arbeitsplatzes umziehst, wenn dies nicht unzumutbar ist. Auch der Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. die Beschränkung auf deren Kosten ist möglich.

      Der Kredit dürfte als ehebedingt angesehen werden, womit die Kreditraten unterhaltsmindernd vom Einkommen abgezogen werden können.

      Die Antworten sind natürlich sehr wage, da Du keinerlei Informationen eingestellt hast, ob es um Ehegatten- oder Kindesunterhalt, um Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt geht, oder ob es überhapt um Ehe oder Lebenspartnerschaft geht.

      Also, nachholen, oder mit der Antwort zufrieden sein.

      Grüße
    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      Mist, total vergessen, das es sich bei der Frage um den Kindesunterhalt geht und nicht um Ehegattenunterhalt. Wir waren nie verheiratet.


      Wir haben lediglich zusammen gewohnt, sie behauptete immer als zur Trennung kam, wir wären eine eheähnliche Lebensgemeinschaft gewesen, ich sehe das natürlich anders. ;)

      Zu meinem Arbeitsplatz muß ich sagen, ich habe 32 Bewerbungen verschickt, habe ganz gute Qualifikationen, aber in meiner Region nichts gefunden. Man kann doch wohl nicht von mir verlangen, das ich mit weitaus höheren finanziellen Aufwendungen meinen Wohnsitz verlege?

      Ich wohne in einer von Dritten überlassenen Eigentumswohnung, die mich sehr wenig kostet. Wo nach Punkt 8 der Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle auch keine Handhabe ist, mehr Unterhalt zu verlangen, weil es halt von Dritten zur Verfügung gestellt ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hummel76 ()

    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      hallo Hummel,

      eines vorweg:
      Kindesunterhalt wird beim Familiengericht immer sehr kritisch zum Wohle des Kindes gesehen und behandelt.

      Ich vermag die Zumutbarkeit eines Umzugs in Deinem Fall nicht zu beurteilen. Auf der einen Seite gibt es wohl den Punkt 8 in den Leitlinien des OLG Düsseldorf, der mietfreies Wohnen als Einkommen ausschließt, auf der anderen Seite ist im Eigenbedarf von 900 € eine Miete von 360 € eingerechnet.
      Du möchtest jetzt, dass Dir der Wohnvorteil nicht angerechnet wird und zusätzlich noch die Fahrtkosten unterhaltsmindernd geltend machen. Und da glaube ich (glauben heißt: nicht wissen!), dass das Gericht das so nicht anerkennen wird.
      Das Gericht hat die Möglichkeit in diesem Fall die berufsbedingten Aufwendungen auf eine Pauschale von 5% zu beschränken (eventuell mit dem Höchstsatz von 150 €).
      Schau doch erst mal, ob sich der Streit wirklich lohnt. Eventuell macht der Unterschied zwischen der Pauschale und den 500 € nur eine Einkommensstufe aus, was sich im Zahlbetrag nicht so dramatisch auswirkt.
      Wenn Du allerdings unter Deinen Selbstbehalt rutschen solltest und eine Mangelfallberechnung stattfindet, dann werden viele Dinge nicht so einfach anerkannt. je höher die Eingruppierung, desto leicher die Anerkennung.

      Grüße

      PS,: Beim Kindesunterhalt ist es unerheblich, ob Ihr verheiratet wart, in Lebenspartnerschaft gelebt habt, oder Euch nur einmal getroffen hattet.
    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      Erklärend dazu muß ich anmerken, das es kein Streit ist, sondern es geht um eine Unterhalts-NEUBERECHNUNG beim Jugendamt wegen dem Arbeitgeberwechsel, d.h. ich gehe zum Jugendamt, lege denen meinen Arbeitsvertrag inkl. Lohnabrechnung vor, werde denen ebenfalls eine Streckenberechnung vorlegen, wieviele Kilometer ich täglich fahren muß und dann schaun wir mal, sprich ich laß mich mal überraschen was der Jugendamt-MA sagt und berechnet! 8 )

      Auf nen Versuch kommts schließlich an, und rechtens ist es ja auch.


      Auf jeden Fall, vielen Dank für Deine aufklärenden/erklärenden Worte!!!

      Werde beizeiten (Anfang Feb/2009) mal wieder posten bzgl. des Ausganges!

      Gruß

      Bummel-Hummel

      da Du sicherlich mit dem "JA-Mann" nicht verwandt bist die despektierliche Bezeichnung sachlich geändert. mfg WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      Hallo Reinhard, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Was bedeutet dieses "andere Arbeitsverhältnis" für Dich finaniell ? Verbesserung oder Verschlechterung ?
      Im 2. Fall Gründe warum Du das gemacht hast.

      Hatte bisher immer Firmenwagen zur Verfügung
      dann entfällt jetzt die Anrechnung.

      sie behauptete immer als zur Trennung kam, wir wären eine eheähnliche Lebensgemeinschaft gewesen, ich sehe das natürlich anders.
      hmmm, was soll das für einen Unterschied machen ? Ich wüßte keinen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      vollständiges Zitieren des Vorgängerbeitrages entfernt. Mußt hier nicht unnötigen Trafffik erzeugen. WB

      Das neue Arbeitsverhältnis muste ich gezwungenermaßen eingehen da ich gekündigt wurde aufgrund Umsatzsituation und ich habe Bruttolohn-technisch eine Verbesserung um 500,-Euro (wenn man beim Bruttolohn den ehem. Firmenwagen nicht berücksichtigt), muß aber einen eigenen PKW unterhalten, was in meinen Augen ein nicht zu unterschätzender Finanzieller Punkt ist.

      Mich persönlich interessiert in welcher Höhe man Fahrtkosten ansetzen kann.
    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      Hallo,

      Mich persönlich interessiert in welcher Höhe man Fahrtkosten ansetzen kann

      In den Leitlinien, hier z.B. Süddeutsche Leitlinien, heisst es dazu:

      10. Bereinigung des Einkommens

      10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene Vorsorgeaufwendungen abzusetzen (Nettoeinkommen).Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten, für unstreitigen oder titulierten Unterhalt).

      10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen.

      10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.

      10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

      Unterhaltstabellen und -leitlinien

      Im übrigen vgl. Ausführungen von Mad-Max.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      Vollzitat entfernt. Es macht doch keinen Sinn, einen ganzen Beitrag nochmals einzufuegen, der im Thread gerade darueber steht, Andreas*


      Vielen herzlichen Dank Holzschuher,

      die gleichen Anmerkungen stehen in den Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle, die für mich zutrifft. Was mich interessiert hätte wäre die Berechnung bzw. eine Kalkulationsformel diesbezüglich, siehe mein Beitrag OBEN.

      Ich habe tägliche Fahrtkosten von 27,70Euro, werden die mit den Arbeitstagen multipliziert und die Summe wirkt bereinigend auf das Nettoeinkommen?

      Zählt einfach oder gesamte Wegstrecke etc. pp.

      Vielen Dank.

      Es wäre interessant wenn jemand antworten könnte, der evtl. in einer ähnlichen Situation ist bzw. ähnliche Randbedingungen hat.

      THX

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andreas* ()

    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      hallo Hummel,

      jetzt sollte es Dir doch eigentlich klar sein:

      Deine Berechnung ist richtig. Ob das anerkannt wird, ist fraglich, das ist alles.
      10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen.


      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Fahrtkosten zur Arbeit (unterhaltsbeeinflussend)

      :( kannst oder willst Du nicht kapieren dass wir hier nicht den gesamten vorherigen Beitrag zitieren ? das ist jetzt das 3. Mal im gleichen Thema. beim nächsten Mal mache ich mir am Einfachsten,der gesamte Beitrag verschwindet im Nirwana. :( o.G. WB

      Ich danke euch allen, ich lasse mich mal überraschen, was der nette alte Herr vom Jugendamt sich mit seinem alten Papierbeleg-Taschenrechner sich zusammentippt und welche Formel er aus der Schubalde kramt wenns drum geht.

      Werde es euch wissen lassen wie hoch und in welchem Umfang berechnet wurde und dann schaun wir mal weiter.

      Es muß, wie bereits oben geschrieben, KEIN GERICHT entscheiden, es geht sich um einen freiwilligen Unterhaltstitel bzw. dessen Änderung nach Änderung meines Arbeitsverhältnisses (anderer Arbeitgeber mit mehr Bruttolohn, aber keinem Dienstwagen mehr und einem privaten PKW und nun über 60km einfache Wegstrecke zur Arbeit!!!)

      Bis die Tage mal, werde die Berechnung Anfang Feb 2009 machen, weil ich da erst eine aussagekräftige Netto-Abrechnung in Händen halten werde!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

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