Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung

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    • Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung

      vielleicht ist diese frage total bescheuert, aber irgendwie bin ich etwas ratlos.
      ich bin unterhaltspflichtig für 2 kinder. kein problem.
      der haken ist nur ich fahre jeden tag 60 kilometer. bei der berechnung des unterhalts wurde dies auch berücksichtigt. es ist nur halt so,
      dass ich an die jobagentur zahle und zwar soviel, dass mir der selbstbehalt gerade eben bleibt.
      nur wenn ich davon meine tatsächlichen fahrtkosten gezahlt habe, verbleiben mir weniger als die 770 euro selbstbehalt eines nicharbeitenden. wo ist da der sinn? bleiben einem die fahrtkosten zusätzlich zum selbstbehalt? oder wie geht das. ich verdiene nicht so viel, dass ich mir da keine sorgen machen müsste.
    • RE: Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung

      Hallo,

      wie hat den das Jobcenter den Unterhalt berechnet, was wurde abgesetzt und was nicht, vielleicht erklärt sich daraus die Differenz. Eigentlich müssten Dir 900 € bleiben.
      Rechnet Du vielleicht irgendwelche Kreditraten mit rein oder eine höhere Miete als die im Selbstbehalt vorgesehene ?
    • RE: Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung

      Unterhaltsrechtlich werden eben nicht die tatsächlichen Fahrtkosten (bei PKW-Nutzung) angesetzt, sondern eine km-Pauschale - diese ist seit Jahren trotz enorm steigender Kosten nicht angepasst worden.
      Eine Alternative ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, da können die tatsächlichen Kosten der Monatskarte in Abzug gebracht werden.
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