12.Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

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    • 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hallo, ich bin Vater von 5 Kindern. Der Grosse ist fertig mit der Ausbildung. Die große Tochter hat die 12.FOS bestanden, aber die Noten sind sehr schlecht. Deshalb will Sie die 12.FOS freiwillig wiederholen, was Ihr von der Schule auch erlaubt wird. Ihr Wunschstudiumsort hat NC, deshalb wird Sie nicht aufgenommen zum Studium. Einen anderen Studienort lehnt Sie ab, bzw. verweißt auf die abgelaufene Anmeldefrist. Die KM arbeitet nicht, Sie hat (nicht von mir) ein behindertes Kind. Da ich relativ viel verdiene, zahle ich trotz der 3 kleineren Kinder ca. 300,00 € an die große Tochter.

      Frage: Muss ich eine freiwilige Ehrenrunde akzeptieren?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von babyöl ()

    • RE: 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hallo B., erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Bitte erläutere Deine Abkürzungen.

      Schau mal in den Forenkopf von "Intern", da haben wir die gängigen Abkürzungen erläutert. Bitte keine neuen erfinden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hi,

      ich wußte was FOS ist, und war selber auf einer :D
      ...egal
      Nach meiner Meinung mußt du dies akzeptieren, da sich dein Kind schon orientieren darf. Sieh es mal positiv, immerhin möchte sie/er weiterkommen.
      Mit schlechten Noten, sind die Chancen halt schlechter ...
      Möchte sie denn studieren ... dann mußt du eh weiterzahlen...

      Gruß
      babbedeckel
    • RE: 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hallo,
      ich habe mir das ISUV-Merkblatt 22 gekauft. Eine echt lohnende Anschaffung! Auf Seite 6 steht etwas über ein Parkstudium. Unter anderem heißt es da, das Eltern unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet sind, ein nicht berufszielbezogenes Parkstudium zu finanzieren.

      Die Frage ist jetzt, ist eine freiwillige Wiederholung mit einem Parkstudium gleichzusetzen und kann deshalb der Unterhalt zumindest ausgesetzt werden?

      Klar ist, wenn die Tochter studiert, zahle ich auch. Da hätte ich auch kein Problem damit. Aber trödeln sollte doch nicht unterstützt werden ...
    • RE: 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hi,

      Original von babyöl
      Klar ist, wenn die Tochter studiert, zahle ich auch. Da hätte ich auch kein Problem damit. Aber trödeln sollte doch nicht unterstützt werden ...


      Ist klar, daß trödeln nicht unterstützt werden soll. Ich schätze, wie gesagt ich vermute, hier wird kein Richter dagegen entscheiden.
      Aber vlt. haben ja andere hier, einen anderen Ansatzpunkt.
      Ich würde -an deiner Stelle- Tochter unmißverständlich zu verstehen geben, daß du es nicht unterstützt...Hast du einen Titel...wenn nicht, dann Zahlung einstellen ... dann müßte Tochter klagen.

      Hast du sie schon drauf angesprochen ?

      Gruß
      babbedeckel
    • RE: 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen

      Hallo babyöl, ich denke das gehört zu den Sachen, die man nicht rechtlich sondern einvernehmlich untereinander regeln sollte.

      Bei Gericht würde Richter eine Abwägung durchführen. Hierbei würde dann auch der bisherige (schulische) Werdegang Tochter beleuchtet + gewertet.
      Was dabei rauskommen könnte, kann von hier aus niemand wissen. Aber viele Richter geben Jugendliche ganz gerne eine Chance.

      Und hier geht es doch darum mit besseren Noten eine bessere berufliche Chance zu haben. Und nicht was Du in Deinem Titel behauptest.
      Die "Erlaubnis" der Schule werte ich als "Einschätzung Lehrer dass dies gelingen kann", dass die eine gute Chance dafür sehen.

      Ich denke Du solltest mit Tochter eine Einigung erzielen, auch das geplante Studium betreffend. Dass sie da auch Pflichten übernimmt die ein zügiges absolvieren wahrscheinlich machen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen

      Vielen Dank für Euere Tipps. Ja, es gibt einen unbefristeten Titel für den zu zahlenden Betrag. Allerdings ist dieser Titel (zumindest im Moment) nicht mehr auffindbar. Weder die Kindesmuter, noch die Tochter, noch das Jugendamt findet diese Urkunde. Die Zahlung habe ich ohne dieses Wissen aber schon vorher zum August 2008 eingestellt.

      Im Moment tendiere ich (auch nach Eueren Infos) dazu, es auf einen Gerichtstermin ankommen zu lassen. Habt Ihr eine Ahnung, mit welchen Gerichts- und Rechtsanwalts-Kosten ich rechnen muss?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von babyöl ()

    • RE: 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen

      Hallo,
      nach fast einem Monat Bedenkzeit, hat sich meine Tochter, sie wird im Nov 2008 20 Jahre und lebt bei der Mutter, jetzt einen Anwalt genommen, welcher mir ein Angebot übermittelte.

      Ab Okt 2008 soll ich 300 € bis zum Ende der wiederholten 12. Klasse im Juli 2009 bezahlen. Anschließend müsste neu berechnet werden. Im Juli/August hat Sie einen Ferienjob ausgeübt und selbst Einkünfte erzielt. Sie verzichtet auf Nachzahlung hierfür.

      Meine Daten: Ich verdiene bereinigt ca. 3000 € im Monat. Unterhalt habe ich im Juli 09 zuletzt gezahlt (317 €).
      Aus zweiter Ehe, meine Gattin arbeitet nicht, habe ich drei Kinder die bei uns leben. Meine kleine Tochter wird im Januar 2009 6 Jahre, der Sohn ist 9 Jahre und die Tochter 15 Jahre.

      Frage: Was meint Ihr, soll ich das Angebot annehmen?
    • RE: 12.Klasse FOS freiwillig wiederholen

      Hallo babyöl !

      Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es deiner Tochter um den Studiumswunschort und nicht um Wunschstudiengang.

      Letztendlich hat sie es selber "verbaselt" und verleiht ihren Wünschen nun anwaltlichen Nachdruck.

      Wenn überhaupt würde ich einen Vergleich leistungsabhängig machen,...also kein Vorschuß.

      Ich habe in meiner FOS Zeit schon in einer WG gelebt und meinen Lebensunterhalt durch Kellnern finanziert und trotzdem nen ordentlichen Abschluß geschafft.

      Meinen Wunschstudienort habe ich trotzdem nicht "gekriegt".

      Kopfschüttelnd, mezzo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003039 ()

    • RE: 12. Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hallo,

      ich möchte nur auf einen Aspekt eingehen: den Wunschstudienort.

      Wie ist denn dieser definiert? Gibt es dort einen besonders guten Studiengang, oder ist es nur die geographische Nähe?

      Wenn letzteres der Fall ist, gibt es noch andere Studienorte, auf die hier zu verweisen wäre. Später kann man dann immer noch versuchen, ob eine Studienortwechsel machbar ist.

      LG Flory
    • RE: 12. Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Zu den zwei Fragen: Die Noten hatten sich in den zwei Jahren eher verschlechtert. Der Abschluss wurde mit 3,6 abgelegt.
      Die Wunsch-FH in N. hatte einen Numerus Clausus von 3,0 für das BWL-Studium. Zitat vom Anwaltsbrief: "... Auch an anderen FH´s
      könnte sie nicht BWL studieren, da auch hier ihr Notendurchschnitt nicht ausreichte. Lediglich an der Fh in C. wäre
      dies möglich gewesen. Diese hat aber einen schlechten Ruf ..." Auch die Wohnortnähe wurde als Argument für die FH in N.
      abgebracht. Gibt es FH, die keine Aufnahmebeschränkung haben?
    • RE: 12. Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hallo,

      ein BWL-Studium enthält einen gewichtigen Teil an Mathe und Statistik. Wie sehen denn die Mathe-Noten aus? Und warum studiert sie kein BWL an einer Uni? Dort ist BWL auch möglich, ich weiss aber nicht, wie hoch da eventuell NCs sind.

      LG Flory
    • RE: 12. Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      "... Auch an anderen FH´s
      könnte sie nicht BWL studieren, da auch hier ihr Notendurchschnitt nicht ausreichte. "

      In Mathe hat Sie eine 5 (3 Punkte).

      Eine Ausbildung sollte immer den Interessen und den Fähigkeiten entsprechen. Letzteres scheint mir zweifelhalft.
    • RE: 12. Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hallo babyöl!

      Über NCs und FHs kannst Du jede Menge googeln.

      Vergabekriterien der ZVS werden jedes Jahr neu festgelegt.

      Die 3,0 kann nächstes Jahr ohne weiteres zur 2,0 Hürde werden....

      Das Ansinnen Deiner Tochter gehört also ins Reich der Spekulationen.

      mezzo
    • RE: 12. Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Habe heute eine Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung für ein Beratungsgespräch bekommen. Will aus dem Merkblatt 13 (Unterhaltsabänderung) die Vorlage für eine Abänderungsklage an meine Verhältnisse anpassen und einem RA zur Kontrolle vorlegen. Hoffe er fühlt sich nicht in seiner Ehre gekränkt... Nicht ganz klar ist mir bei meinem bereinigten Einkommen in Stufe 5, bei 4 Unterhaltsberechtigten und meiner Ehefrau ob ich um eine, oder zwei Stufen (sprich auf 449€ oder 470€) herunterrechnen darf. Habt Ihr noch Tipps, welche in unbedingt in der Beratung fragen sollte? Vielen Dank für Euere Mühe.
    • RE: 12. Klasse FOS freiwillig wiederholen um weiterhin Unterhalt zu bekommen.

      Hallo,
      war beim Anwalt zur Beratung. Sie war ganz begeistert von meiner Klageformulierung, die ich durch das Merkblatt erstellt habe. Jetzt drückt mir die Daumen ... meinen Fall hat Sie nirgends in Ihren Unterlagen gefunden...
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