Unterhalt an Ex

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    • Unterhalt an Ex

      Meine werdende Ex Frau erzielt als Lehrerin ein gutes Einkommen ~ 2400€ pro Monat. Sie erhält weiterhin 420€ Pflegegeld und 154€ Kindergeld. Sie betreut unsere neun Jahre alte, leider geistig behinderte Tochter.
      Meine werdende Ex arbeitet als Lehrerin und die behinderte Tochter ist zwischen 07:30Uhr und 16Uhr in einer Schule für geistig behinderte.
      Ich verdiene etwa 4000€. Die Ehe dauerte neun Jahre. Unterhalt für die Tochter ist kein Diskussionsthema ich zahle nach DT. Ich habe ausserdem noch zwei Kinder aus erster Ehe an die ich je rund 600€ zahle.Was kann meine Ex an Unterhalt für sich verlangen ?
    • RE: Unterhalt an Ex

      Hallo Mad-Max,

      wie kommst du dieser Annahme?
      Was ist, wenn die Exfrau aufgrund der Behinderung der Tochter überobligatorische Einkünfte geltend macht?

      Ich frage deshalb, weil mein Fall vom geldlichen her gesehen ähnlich gelagert ist, meine Ex aber TU und EU verlangt.

      Tschuldigung, wenn ich mich mal so dazwischen drängel...

      Gruß
      Willi07
    • RE: Unterhalt an Ex

      Hallo!

      Eigentlich halte ich mich ja aus Unterhaltsgeschichten raus.....

      Allerdings gilt bei einem behinderten Kind die DT nur als Grundlage.

      Der Mehrbedarf hängt vom Grad der Behinderung ab.

      Die Erwerbstätigkeit der KM verdient in diesem Fall besonderen Respekt.

      Gruß mezzo
    • RE: Unterhalt an Ex

      Hallo miteinander,

      hier gilt mal Grundsätzliches:
      Betreuungsunterhalt wird gefordert bei Bedürftigkeit. Und die liegt hier nicht vor. Das Kind wird professionell betreut von 07:30 bis 16:00 Uhr, was heißt, dass die Betreuung durch die Mutter erst nach der Arbeitszeit beginnt. Ich gehe davon aus, dass die zukünftige Exfrau Beamtin ist und dass die Erwerbstätigkeit bereits während der Ehe so bestanden hat und damit eheprägend ist. Damit ist auch eine Erwerbstätigkeit während der Trennungszeit nicht überobligationsmäßig.
      Ob der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ausreichend ist, kann ich nicht beurteilen, aber das war hier ja auch nicht die Frage. Immerhin steht für das Kind KU + Pflegegeld + Kindergeld zur Verfügung, was zusammen ca. 1000 € sein dürften. Den Grad der Behinderung kann ich natürlich auch nicht beurteilen.

      Grüße
    • RE: Unterhalt an Ex

      Hallo Z., erst mal ein freundliches Hallo, siehe Netikette

      Ich finde die recht forsche Behauptung von MM recht verwegen. Auch weil mir hier mehr Fragen wie Antworten in den Sinn kommen:
      • in welchem Stadium der Trennung befindet Ihr Euch denn ? Trennung geplant, mitten im Trennungjahr oder schon "kurz vor Scheidung" ?
      • Bei den beiden letzten kommt dann sofort die Frage "wie isses mit TU ?"
      • reicht das Pflegegeld für Aufwendungen wegen der Behinderung ?
      • kostet diese Schule ? Wenn ja, wieviel ?
      • hatte Ex wegen Kindesbetreuung, Ehe, berufliche Nachteile ? Also könnte sie "ohne das" heute mehr verdienen ?

      Hallo MM, es gibt ja nicht nur "Betreuungsunterhalt", hier ist ja wegen der stark unterschiedlichen Einkommen "AU um die ehelichen Lebensverhältnisse zu halten" denkbar. Müßte berechnet werden, was dabei rauskommt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt an Ex

      Hallo Wolfgang,

      ja, weiß ich. Ich hatte jedoch bereits überschlägig gerechnet:

      Einkommen 4000
      KU für Kinder aus 1. Ehe: 1200
      KU für Kind aus 2. Ehe: 600
      berufsbed. Aufw,: 200
      macht bereinigtes Nettoeinkommen für EU/TU: 2000
      abzgl. Erwerbstätigkeitsbonus 10% : 1800

      Bei Ehefrau 2400 - 120 - 210 : ca. 2000

      und damit sind die Einkommensunterschiede gerade andersherum, bzw. der Unterschied gering genug um meine Aussage wieder ins rechte Licht zu stellen.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Unterhalt an Ex

      Hallo Max, bei dem genannten Einkommen wäre das für 9jähriges Kind nach DT minus 1/2KG knapp 400 €, nicht 600.

      Aber auch für die beiden Kids aus 1. Ehe kommt da nicht viel mehr raus, da geht ja dann das ganze KG ab.

      Da bist'de schnell bei ein paar Hunderter mehr, die dann verteilt werden könnten.

      Deshalb lass ich die Finger lieber weg von solchen Überschlagsrechnungen. Besonders wenn die Angaben doch "sehr ungefähr" erscheinen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt an Ex

      Hallo Wolfgang,

      habs ja extra geschrieben: Grob und Überschlägig. Bei den Kindern aus erster Ehe schreibt er ja: je 600 €.
      Lass uns aber nicht darüber streiten, denn ich denke, dass der große Unsicherheitsfaktor die Behinderung des Kindes ist.

      Grüße
    • Benutzer online 1

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