Wie sieht es eigentlich mit den Unterhaltspflichten bei behinderten Kindern, die das 18 Lebensjahr vollendet haben aus?
Folgender Sachverhalt:
KM ist ihren Angaben nach nicht leistungsfähig und nicht berufstätig. KM erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. KM ist Betreuerin des Kindes. Kind wohnt bei ihr.
Behindertes Kind wird in einer Behindertenwerkstatt betreut, erhält kein Entgeld. Darüber hinaus erhält das behinderte Kind Blindengeld und Kindergeld.
Unterhalt des KV ist noch aus der Zeit vor der Volljährigkeit tituliert. KM besteht weiterhin auf Zahlung des titulierten Unterhalts.
Was kann man(n) tun?
Folgender Sachverhalt:
KM ist ihren Angaben nach nicht leistungsfähig und nicht berufstätig. KM erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. KM ist Betreuerin des Kindes. Kind wohnt bei ihr.
Behindertes Kind wird in einer Behindertenwerkstatt betreut, erhält kein Entgeld. Darüber hinaus erhält das behinderte Kind Blindengeld und Kindergeld.
Unterhalt des KV ist noch aus der Zeit vor der Volljährigkeit tituliert. KM besteht weiterhin auf Zahlung des titulierten Unterhalts.
Was kann man(n) tun?