Unterhalt für behinderte Kinder über 18

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Original von Semptex
      Ich kann nur sagen jeder Fall ist anders gelagert.


      jupp...

      Original von Semptex
      Murkel und Frieden2010 Ihr habt völlig recht, aber mir wird das letzte Hemd ausgezogen, obwohl die Kindesmutter in einem sozialen Status lebt wovon andere nur träumen können und ich jeden Tag trotz Arbeit ums überleben kämpfen muss.
      Ich kann und möchte hier die Details meines Falles nicht wiedergeben. Ich kann nur soviel sagen für manchen seelisch labilen Menschen hätte die Summe gereicht um sich selber das Licht auszuschalten.

      MfG
      Semptex


      das hört sich nicht gut an udn finde ich auch nicht richtig...
      aber dann müsste der Barunterhalt doch auch entsprechend aufgeteilt sein..wenn die KM mehr verdient als der KV, dann hat sie laut Gesetz auch mehr Barunterhalt zu leisten als der KV....
      und wenn sich die Barunterhaltszahlungen des KV nciht vom regelsatz abheben, dann ist es für das Kind egal, woher das Geld kommt...

      was ich nicht richtig finde, sind solche Leute, dieansich leistungsfähig sind und dann einfach nicht für ihre Kinder aufkommen WOLLEN....
      nicht wollen und nicht können sind halt verschiedene Sachen...

      ich hoffe du weißt wie ich das nun meine..
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo mich beschäftigt dieses Thema zur Zeit auch wieder sehr stark....

      Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe der jüngste davon ist behindert und im Januar 18 geworden sehr wahrscheinlich kommt er im Sommer in die Werkstatt.

      Die Mutter ist Hartz IV Empfängerin und macht zur Zeit einen Brückenjob....

      Dadurch das wir neu verheiratet sind ist der Selbsbehalt meines Mannes um 50 € gekürzt worden und alle steuerlichen Vorteile die die wieder heirat mit sich gebracht haben gehen als Vorteil an meinem Mann damit das Netto einkommen gesteigert wird.

      Da ich auch arbeiten gehe (33 Stunden Woche) und Kinder aus erster Ehe habe für die auch Unterhalt gezahlt wird ( bis Januar war es Mindesunterhalt seid Januar weniger als Mindesunterhalt). Mein Einkommen wird nicht meinen Kindern zugute gerechnet auch kein Ehelicher Vorteil weil Ihre Existens durch den Mindesunterhalt und Kindergeld gesichert ist sonder ich muss die Lücken schließen bei meinem Mann Besuchswochenden kosten uns ca. 25 € also 50 € im Monat.

      Ich bin auch dafür das behinderte Kinder Grundsicherung erhalten natürlich nicht bei Familien mit sehr hohen Einkommen. Wenn mein Mann keinen Unterhalt mehr zahlen müsste könnte man dem Kind auch öfter mal nee freude machen und wenn es nur mal ein paar Schuhe sind (läuft drei Jahre mit einem Paar rum, Sommer wie Winter)

      Gut dann gibt es noch die Stimmen die sagen warum soll Papastaat für Eure Kinder aufkommen. Wo ist der Unterschied??: Beispiel: Mein Sohn 21 Jahre Ausbildung beendet geht arbeiten hat seid zwei Jahren eine Eigene Wohnung wird Arbeitslos und bekommt spätestens nach einem Jahre Hartz IV oder eben ein behindertes Kind das nicht alleine Leben kann... Warum wollen wir als Steuerzahlen für den eine bezahlen und für den anderen nicht.... Und alle die so reden denkt dran das auch wir Eltern von behinderten Kindern Arbeiten gehen.


      Und dann fällt mir noch ein das man immer sagt die armen Mütter von behinderen Kinder psychiche Belastung usw.. Ihr habt bestimmt Recht und es wäre bestimmt schöner wenn alle Kinder Gesund wären aber es kommt auch darauf an was man aus der Situation macht ich kenne viele Eltern die trotzdem Glücklich sind und für viele ist es auch eine gesunde Abwechslung wenn sie Arbeiten gehen eben raus kommen und was anderes sehen Kommunikation mit anderen Menschen und eben auch über ganz normale Themen reden usw.


      Ich finde auch das viele Väter gerne mehr betreuen würden wenn der Finanzielle Rahmen gegeben wäre.

      Gruß Summer Summer
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Heute möchte ich mal wieder etwas zur Entwicklung in meinen Fall berichten.
      Meine Anwältin hat unter Bezugname Verschiedener Urteile (BGH usw.) meine geschiedene Frau aufgefordert auf den Unterhalt zu verzichten, und hat statt dessen
      auf die Grundsicherung verwiesen, welche Sie beantragen möge. Parallel wurde Sie aufgefordert, falls die Grundsicherung nicht ausreicht, die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate zu schicken, damit der Restbetrag gerecht aufgeteilt werden kann.
      Die Antwort ihres Anwalts kam zwei Wochen später. Er teilte mit, dass meine Ex schon lange vorher diese Anträge gestellt hatte und diese abgelehnt wurden,da Sie Unterhalt von mir bekommt.
      Darauf hat Sie eine Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht beauftragt, beim Sozialgericht Klage gegen den negativen Bescheid einzureichen.Bemerkenswert ist bei dieser Geschichte, dass wir keinen Kontakt jeglicher Art haben.
      Das hätte im Umkehrschluß bedeutet, dass Sie bei einer erfolgreichen Klage doppelt abkassiert hätte und da gezahlter auch überzahlter Unterhalt als "Geschenk" nach unserer super Rechtssprechung gilt..., naja Schelm ist wer böses von Ihr denkt.
      Man beachte dieser Antrag wurde schon vor fast zwei Jahren gestellt ohne mir die leiseste Mtteilung zu machen. Übrigens die Lohnabrechnungen kamen natürlich nicht mit dem Schreiben, man merkte an, dass Diese nachgereicht werden und setzte mir eine Frist innerhalb von 4 Tagen die Meinigen zu schicken.
      Ist dies nicht wunderbar??
      Meine Anwältin hat darauf sofort geraten die Abänderungsklage für meinen Unterhaltstitel einzureichen.
      Ich halte Euch auf dem Laufenden.


      Im Vertrauen Euch ausreichend Informiert zu haben.



      Gruß


      Semptex
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo zusammen,

      also folgende Entwicklung in meinen Fall. Das Amtsgericht hat die Zwangsvollstreckung aus meinen Unterhaltstitel bis zur Verkündung der Entscheidung einstweilig eingestellt.
      Zur Begründung: "Zitat" Das Abänderungsverfähren ist hinreichend aussichtsreich.
      Der Antragsgegner hat einen vorrangigen Anspruch auf Zahlung einer Grundsicherung. Da der Antragsgegner nicht in einer Ausbildung ist und als dauerhaft erwebsunfähig anzusehen ist, leitet sich seine Bedürftigkeit nicht mehr nach der Lebensstellung der Eltern ab. Sein bedarf ist durch die Grundsicherung gedeckt".
      Also ich habe wie Soleo mit Wirkung dieses Schreibens meine Unterhaltszahlungen eingestellt um die Gemeinde zu zwingen die Grundsicherung zu leisten ohne das auf meinen Unterhaltstitel zwangsvollstreckt werden kann. Bis zum Abschluß der Abänderungsklage.
      Man wird dazu gezwungen so befremdlich das für manchen im Forum klingen mag.

      Ich halte Euch auf dem laufenden

      Gruß

      Semptex
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Semptex,

      ich befinde mich in der gleichen Situation. Habe auch die gleiche Anwältin.
      (s. Beitrag Unterhalt beginderte Kinder über 18, die 2.)
      Wie lange hat das Amtsgericht ab Einreichung der Abänderungsklage bis zur jetzigen Entscheidung benötigt?

      Grüße
      Jogibaer
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo jogibaer,

      also bei mir ging es verhältnismäßig schnell, d.h. ca.3 Monate inklusive Vorgeplänkel. Die Anwältin musste das Gericht ein zweites mal Auffordern den Titel einstweilig einzustellen. Nach der zweiten Aufforderung vergingen gerade mal 4 Wochen. Aber es wohl stark von der Auslastung des Gerichts ab.
      Wie lange dauert es bei Dir ?? Ich wünsche Dir viel Glück!!


      Gruß


      Semptex
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo liebes Forum,

      heute nach längerer Zeit will ich mal wieder Bericht erstatten.
      Die Gegenseite hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingereicht, zum einen gegen die Einstellung der Zahlungen, sowie die Ablehnung der Gerichtskostenbeihilfe. Das Gericht hatte beides mit der hohen Aussicht des Verfahrens auf Erfolg abgelehnt, und das die Gegenseite nicht in der Lage ist einen Mehrbedarf dezidiert darzulegen.
      Das zuständige Oberlandesgericht allerdings teilte die Auffassung des Landgerichts und lehnte ebenfalls die eingereichten Beschwerden ab. Und verwies auf das folgende Werk: "Palandt-Diederichsen, BGB, 69. Auflage 2010, Rdn 44 vor § 1601. Was immer auch das bedeutet.

      Ich erwarte also den Gerichtstermin und halte Euch auf den laufenden.



      Gruß Semptex
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Guten Morgen.

      Ich verfolge dasThema seit einiger Zeit regelmässig.
      Eigentlich habe ich mich jetzt nur angemeldet, um mich bei euch zu bedanken, das ihr mir solchen Mut macht.
      Ich kann mich in jeden einzelnen von euch reinversetzen, weil ich die ganzen beschriebenen Situationen aus eigenem Erleben kenne.

      Macht weiter so

      LG borrelio

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von borrelio ()

    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Dieser Hinweis richtet sich an alle die für ihre behinderten Kinder über 18 keinen Unterhalt mehr zahlen müssen weil die Grundsicherung greift.

      Überprüft mal eure Lohn- oder Einkommensteuerbescheide!
      Obwohl ihr nicht mehr unterhaltspflichtig seid steht euch für das behinderte Kind ein halber Kinderfreibetrag zu. Außerdem könnt ihr beim Finanzamt eventuell weitere außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu gibt es eine Entscheidung des BFH.

      Für weitere Auskünfte wendet euch bitte an die steuerberatenden Berufe!
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo und Guten Morgen

      ich verstehe die Welt nicht mehr und könnte heulen über soviel ungerechtigkeit.

      Mein Mann hat heute Morgen den Beschluss bekommen vom Oberlandesgericht in Köln, demnach muss er den vollen Unterhalt in Höhe von 305 € zaheln.
      Da er umgerechnet mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld 1379 € hat.
      Ihm wird durch das zusammen Leben mit mir und meine Kindern ein Synergieeffekt von 179 € zugrunde gelegt und man hat angemerkt das man das noch erhöhen kann weil mein Sohn 18 Jahre alt geworden ist. Auch steht nirgendwo etwas von Grundsicherung oder das Grundsicherung greift oder geschweige denn dass diese Beantragt werden muss oder ist.
      Nirgendwo steht der Synergeieffekt insgesamt also ob auch mein Synergieeffekt berücksichtigt worden ist.
      Mein Sohn macht das Fachabitur er bekommt auch nur den Mindes unterhalt kein Bafög usw. da er ja zuhause wohnt. Die Bücher usw. sind auch ziemlich teuer...
      ich verstehe nich warum es in Deutschland Gesetze gibt andere wie hier im Forum beschrieben müssen keinen Unterhalt zahlen andere den vollen. Bei manchen werden beide Eltern Barunterhaltspflichtig und sind erhöht erwerbsfähig bei uns Muss die Mutter des Jungen meines Mannes keinen Finger krumm machen und hat genauso viel Geld wie ich die Arbeiten geht. Bei Ihr interessiertes auch nicht ob Ihr Lebensgefährte ein und aus geht wohnen offieziel zwei Strassen auseinander.

      Ach ich finde es einfach Sch.....
      Gruß Summer Summer
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo summer_summer, so wie ich das verstehe, liegt der Selbstbehalt für Vollbeschäftigte bei 1150 EUR. Wenn dein Mann 1379 EUR verdient, bleibt nach meiner Rechnung nur 229 EUR zu zahlen? Oder wird da mit zweierlei Maß gemessen?

      Gruß Borrelio
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo zusammen,

      nun habe ich endlich nach vielen hin und her das lang ersehnte Gerichtsurteil bekommen, und das Gericht hat für mich entschieden, da Grundsicherung vor Unterhalt geht. Auch wenn die Gegenseite es gern anders gesehen hätte und am liebsten beides bekommen würde. Ich kann nur raten, sich in einem solchen Fall nicht auf irgendeinen Vergleich o.ä. einzulassen, da dies in der Regel die einzige Variante ist immer noch und sein Leben lang zu zahlen. Die Gerichte scheinen begriffen zu haben, dass jeder gezahlte Unterhalt auf die Grundsicherung angerechnet wird und dem Unterhaltspflichtigen nur Nachteile entstehen.
      Danke nochmal an Soleo, ohne Ihre Hilfe mit diesen super Rechtsanwalt, hätte ich das nie geschafft.
      Ich drücke jedem dem das selbe Schicksal zu teil wird, die Daumen.
      Für Detailfragen stehe ich gern zur Verfügung.

      Gruß

      Semptex
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Semptex,
      auch ich verfolge dieses Forum schon seit einem Jahr und bin Euch (Soleo und Semptex) sehr dankbar, das Ihr das Thema aufgegriffen habt und das Forum immer wieder auf den laufenden haltet.
      Wie soviele haben meine Ex-Frau und ich das Schicksal eines schwerstgeistig behinderten 17 jährigen Sohnes. Dieses führte schließlich 2003 u.a. zur Trennung. Der zweite Sohn ist 12 Jahre alt. Dieser ist alle 14 Tage am Wochenende bei mir, wobei die Fahrtkosten wieder bei mir hängen bleiben! Meine Ex Frau ist 15 jahre jünger als ich und lebt 40 km von mir entfernt. Seit 2003 bezieht Sie den vollen Unterhalt für die Kinder und sich von 1200,-- €/Mon. Mit dem Pflegegeld und Kindergeld und den sonstigen Vergünstigungen hat Sie ca. 2.500,-- € netto/Mon.
      Der behinderte Sohn ist zu hause, tagsüber in einer Bildungsstätte. Sie kümmert sich gut um beide Kinder, doch unternimmt Sie nichts zur Verbesserung Ihrer/ meiner Situation (Job, Weiterbildung etc.). Sie lebte auch schon zwischenzeitlich wieder 3 Jahre mit einem Partner zusammen, aber das ist vorbei. Eine gewissenhafte Suche nach einem geeigneten Heimplatz, der jetzt oder in 10 Jahren anstehen wird, lehnt die KM ab.
      Für mich blieb damals nach der Scheidung 2003 nur der Mindestbetrag von ca. 9oo € zzgl. Fahrtkosten von 400 € zur weitentfernten Arbeitsstelle (nur Kraftstoffkosten schon 300 €/Mon!). Nur durch tricksereien (Krediterhöhung Haus usw) habe ich das hinbekommen und überleben können. Mancher hätte aufgegeben oder zur Flasche gegriffen!
      In ca. 8 Jahren werde ich in Rente gehen, sodass sich für mich schon lange die Frage stellt, wie das bis dahin und dann mit dem Unterhalt weiter gehen soll.
      Mein Einkommen konnte ich seit 2003 bis jetzt um 600,-- €/Mon steigern, sodass ich nun gerade zurecht komme.
      Eine Nachberechnung wurde von der KM noch nie verlangt.
      Folgende Fragen habe ich, zu denen ich gerne Eure Einschätzungen/ Erfahrungen hätte:
      a) Grundsicherung vor Unterhalt. Bedeutet das, das dem behinderten Kind nur noch die Grundsicherung zusteht, oder wird die Grundsicherung nur abgezogen, sodass weiterhin ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den KV besteht?
      b) Steht der KM noch ein Unterhaltsanspruch von mir zu?
      c) Ist es richtig, dass meine Exfrau Grundsicherung frühzeitig für das behinderte Kind, das nächstes Jahr 18 wird, beantragen müßte?
      e) Schätze ich dass richtig ein, dass dann nur noch ein Unterhaltsanspruch des 12 jährigen besteht?
      f)Wie bekomme ich den Titel gegen mich weg, den meine EX-Frau gegen mich hat. Nur über den Anwalt bzw. Gericht oder gibt es auch andere Möglichkeiten.
      g) Wie hoch sind die Anwaltskosten, wenn die gerichtliche Klärung notwendig wird? Vielleicht teilt ihr mir eure Erfahrungen mit!
      f) Mit welchen Zeiten muss man zur richterlichen Entscheidung erfahrungsgemäß rechnen?

      Ich freue mich auf Eure Antworten und für jeden Hinweis, der zur Aufklärung des Sachverhaltes weiterhelfen kann.

      Lieben Gruß
      Nixalsverdrus

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Nixalsverdrus ()

    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Original von Soleo
      Dieser Hinweis richtet sich an alle die für ihre behinderten Kinder über 18 keinen Unterhalt mehr zahlen müssen weil die Grundsicherung greift.

      Überprüft mal eure Lohn- oder Einkommensteuerbescheide!
      Obwohl ihr nicht mehr unterhaltspflichtig seid steht euch für das behinderte Kind ein halber Kinderfreibetrag zu. Außerdem könnt ihr beim Finanzamt eventuell weitere außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu gibt es eine Entscheidung des BFH.

      Für weitere Auskünfte wendet euch bitte an die steuerberatenden Berufe!



      Hallo erstmal,

      ist das wirklich so ? Väter können weiterhin alles absetzen ohne zu zahlen,ohne sich zu kümmern und das Jahrzehnten ?

      Ich bin gerade ganz geschockt auf der Suche nach Infos.Mein Ex-Mann hat immer pünktlich gezahlt.Wir haben seit vielen Jahren keinen Kontakt.Um unser gemeinsames behindertes Kind ( 23) hat er sich seit 15 Jahren nicht mehr gekümmert.In keinster Weise.Heute hab ich Post bekommen das er ab sofort den Unterhalt einstellt.Ich sei nun verpflichtet Grundsicherung zu beantragen.
      Fühl mich gerade voll veräppelt.Man muss als pflegneder Angehöriger schon fast für jede Windel kämpfen.Mein Leben ist vollkommen von der Pflege beherrscht.
      Kann der jetzt wirklich weiterhin alles absetzen ?
      Ich flieg heute von einer Wand gegen die andere glaub ich
      Traurige Grüße
      Regine
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Zusammen,

      also Grundsätzlich gilt ab dem 18 Lebensjahr sind beide Eltern zu gleichen teilen Unterhaltspflichtig. Und es greift die Grundsicherung. Das heißt für Dich Regentropfen das Du diese beantragen musst, es gibt dazu diverse Urteile siehe die Beiträge von Soleo und mir. Wenn Dein Mann weiterhin Unterhalt zahlen muss wird dies von der GruSi abgezogen.
      Für Dich Nixalsverdrus heißt das im Klarext Du mußt eine Abänderungsklage einreichen sofern Dein Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, dazu braucht man einen guten Anwalt, der sich in dieser Materie gut auskennt. Soleo und ich hatten den selben den mein Erster war eine Pfeife. Viele fühlen sich vor den Kopf gestoßen in einer solchen Situation, aber für den Pflegenden bedeutet es in der Regel keinen finaziellen Verlusst und für den Unterhaltspflichtigen eine Verbesserung seiner finanziellen Situation. Und viele Fragen beantworten sich wenn Ihr die Beiträge von oben nach unten durchgeht. Laßt die Emotionen sei es in den Beträgen und Eure Eigenen einfach weg und betrachtet die Sache nüchtern.


      Ich hoffe ich konnte helfen.

      MfG Semptex
    • Benutzer online 1

      1 Besucher