Keine klare Antwort gefunden: Muß ich als Zweitfrau für KU aufkommen?

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    • Keine klare Antwort gefunden: Muß ich als Zweitfrau für KU aufkommen?

      Hallo, mein Ehemann zahlt KU an seine Kinder aus Erstehe (16 un 19). Z.Z. verdient er 1300 Euro Netto und bezahlt 284,- Euro pro Kind (insgesamt 568 Euro). Selbstbehaltgrenze nach Dü Tabelle liegt bei 900,- Euro. D.h. er zahlt monatlich 168 Euro zu viel, oder??? Ich verdiene z.Z. 1400,- Euro Netto. Wir kommen kaum über die Runden. Kann er von Arge verlangen, dass der KU gesenkt wird, aufgrund seines Einkommens, oder wird Arge sagen, dass ich als seine Ehefrau für die Unkosten aufkommen soll? Wer hat recht? Wo kann man sich hierzu kostenlos beraten lassen? Hilft hier ein Ehevertrag? Ich möchte für KUnterhalt meines Mannes nicht direkt oder indirekt aufkommen. Könnte mir jemand bitte eine kompetente Antwort geben? Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
    • RE: Keine klare Antwort gefunden: Muß ich als Zweitfrau für KU aufkommen?

      Hallo eisisoldine,

      Deinem Mann kann der Selbstbehalt wegen Mangelfall herabgesetzt werden, bzw. ein Vorteil für gemeinschafliches Wirtschaften mit Dir fiktiv als Einkommen angerechnet werden. Der derzeit unterschrittene Selbstbehalt ist - rein gefühlsmäßig - rechtlich sauber. Daran würde auch ein Ehevertrag nichts ändern.
      Was mir aber auffällt ist, dass hier ein volljähriges Kind da ist. Da ist natürlich die Frage, ob dieses noch in allgemeiner Schullausbildung ist, oder studiert, oder sich in einer Berufsausbildung befindet. Auf jeden Fall ist für dieses Kind auch die Mutter unterhaltsverpflichtet.
      Eine kostenlose Beratung bezüglich der Höhe des KU bekommt Dein mann auf dem Jugendamt.
      Eine Rechtsberatung bekommst Du hier, wenn Du ISUV-Mitglied wirst. Die Beratung bei einem registrierten ISUV Anwalt bekommst Du dann für 40,00 €

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Keine klare Antwort gefunden: Muß ich als Zweitfrau für KU aufkommen?

      Hallo, Mad Max!

      Vielen Dank für Deine Antwort.
      Der Sinn eines Ehevertrages soll ja der sein, dass ich und mein Mann nicht gemeinschaftlich wirtschaften, sondern eine Gütertrennung haben. D.h. ich muß mein Gewinn nicht mit meinem Mann teilen und umgekehrt, oder verstehe ich dies nicht richtig? Wenn wir einen Ehevertrag machen, haben wir kein gemeinsames Geld mehr, sonder mein und sein Geld, und wenn ich entscheide, dass ich ihm kein Geld gebe, um sein KU zu decken, dann kann mir oder ihm es keiner nachfordern, oder? Was ist wenn ich später mehr verdiene, soll ich dann seiner Ex, die in ihren ganzen 46 Jahren nur ein halbes Jahr gearbeitet hat, ihr schönes Leben mit Fitness-Studio, 3 Riesenhunde und einem Motorrad bezahlen???!!!

      Weitere Frage: die ARGE hat jetzt ein Brief an meinen Mann geschrieben und möchte Auskunft zu meinen Verdiensten, fordert 12 letzten Monatsabrechnungen von mir. Bin ich verpflichtet es der ARGE mitzuteilen??

      Wenn wir zum Jugendamt gehen mit allen Lohnabrechnungen zu Beratung, ist es unverbindlich oder kommt es dabei heraus, dass wir im Endefekt noch mehr zahlen müßen, weil ich ja mit meinen 1400 Euro Großverdienerin bin??? In solcher Situation fragt man sich, lohnt es sich überhaupt, arbeiten zu gehen, oder sollen wir lieber ein Beispiel an seiner Ex nehmen, sich auf die Sofa legen und sich alles von dem Staat finanzieren lassen!?? Ich bin einfach nur wütend über die Gesamtsituation...
    • RE: Keine klare Antwort gefunden: Muß ich als Zweitfrau für KU aufkommen?

      Hallo eisisoldine,

      jetzt komm mal runter.

      Es ist unerheblich, ob Du mehr oder weniger verdienst, solange Du dabei nicht bedürftig wirst. Der Betrag, den Dein Mann angerechnet bekommt, bleibt der gleiche. Du wirst also nicht für den Lebensunterhalt seiner Ex bezahlen, ihn aber beim Kindesunterhalt eventuell ein wenig unterstützen müssen.
      Einen Ehevertrag in der Richtung, wie Du ihn abschließen willst, ist sittenwidrig und damit ungültig.
      Gütertrennung sagt doch nicht, dass Ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und jeder sein Essen selbst bezahlt. Sie besagt lediglich, dass erwirtschaftete Gewinne im Eigentum jedes Einzelnen bleiben. Und sie besagt, dass bei Beendigung der Ehe durch Scheidung kein Zugewinnausgleich stattfindet.
      Wenn Du das alles trennen möchtest, bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich auch von Deinem Mann zu trennen. Das könnt Ihr theoretisch dann auch in einer gemeinsamen Wohnung, aber bitte alles teilen und keinen Sex mehr!
      Was hat eigentlich die Arge mit all dem zu tun? Oder ist seine Exfrau Hartz4 Empfängerin? Dann dreht sichs natürlich um das Geld vom Kindesunterhalt, weil sie mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Und natürlich prüfen die, ob er eventuell gegenüber der Exfrau unterhaltspflichtig ist.
      Aus meiner Sicht geht die Arge Dein Einkommen nix an.

      Grüße
    • RE: Keine klare Antwort gefunden: Muß ich als Zweitfrau für KU aufkommen?

      Hallo eisisoldine,

      Due bringst Fragen des Güterrechts (Vermögen) mit Fragen des Unterhaltsrechts durcheinander.

      Dein Einkommen hat direkt natürlich nichts mit dem Unterhalt für ersteheliche Kinder zu tun. Aber Solangen Du verheiratet bist, hat Dein Mann ggf. einen Anspruch auf sogenannten Familienunterhalt gegen Dich, der sich rechnerisch auf die Hälfe des Familieneinkommens von Euch beläuft. Dies rechtfertigt es, seinen Selbstbehalt herabzusetzen weil er mit dem ergänzenden Familienunterhalt seinen Mindestselbbstbehalt noch immer decken kann.

      Dies hat nicht das Geringste mit einer Gütertrennung zu tun sondern betrifft nur das Unterhaltsrecht.

      MfG
      Prinzip
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