Anlage U unterschreiben ein MUSS?

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    • Anlage U unterschreiben ein MUSS?

      Hallo, I

      ch war vor einigen Tagen bei meinem Steuerberater und habe die EstE 2007 fertigstellen lassen.

      Er hat mir eröffnet, das ich durch bezogenen TU ca 90 € an das FA zahlen darf.

      Fragen:

      Muss ich den steuerlichen Nachteil tragen oder mein Ex oder kann der geteilt werden?

      Was gibt es noch für Lösungen?

      MUSS ich die Anlage U unterscheiben?

      LG wunschtraum
    • RE: Anlage U unterschreiben ein MUSS?

      Hi Wunschtraum,

      jupp, Du bistdazu vervpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben; er hingegen ist dann wiederrum verpflichtet Dir die daraus reultierenden (steuerlichen) Nachteile zu erstatten. (Er hat dann ja auch einen steuerlichen Vorteil)

      Viele Gruesse,
      Th.
    • RE: Anlage U unterschreiben ein MUSS?

      Hi Wunschtraum,

      jupp, das kannst Du nachlesen: Im Urteil vom 23.3.1983 (FamRZ 1983, Seite 576) hat der BGH dargelegt, dass der Unterhaltsberechtigte grundsätzlich zustimmen muss, wenn er die daraus resultierenden finanziellen Nachteile erstattet bekommt.

      Unterzeichnung der Anlage U (begrenztes Realsplitting) ist ein recht beliebtes Thema - ;) z.B. hier. Such' einfach mal im Forum.

      Der ISUV e.V. bietet für steuerliche Fragen die Merkblätter No. 52 und No 55 an.



      Viele Gruesse,
      Thilo
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