Bedarf/ Betreuungsunterhalt neue Ehefrau?

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    • Bedarf/ Betreuungsunterhalt neue Ehefrau?

      Hallo,

      ich bin eine sog. Zweitfrau und vor kurzem Mama geworden. Mein Mann zahlt derzeit BU für seine Ex und KU für zwei Kinder.

      Nun meine Frage:

      Liegt der Bedarf der Ehefrau (also meiner) bei 560 Euro?

      Derzeit befinde ich mich im Mutterschutz und bekomme Mutterschaftsgeld (ist das auch Einkommen?)? Nach der Mutterschutzfrist werde ich in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen.

      Spielt es beid er Bedarfsfeststellung eine Rolle, dass ich unser gemeinsames Kind betreue? Steht mir dann auch BU zu oder gilt das nur für Alleinerziehende?

      Vielen Dank,

      Sandy
    • RE: Bedarf/ Betreuungsunterhalt neue Ehefrau?

      Hallo Sandy, erst mal Glückwunsch zum neuen Erdenbürger.

      Liegt der Bedarf der Ehefrau (also meiner) bei 560 € ?
      da ich nicht sicher bin dass der in allen OLG gleich ist, lies bitte in den Leitlinien "Deines" OLG nach.

      Mutterschafts- bzw. Elterngeld ist zwar nicht unbedingt Einkommen, wird aber bei er Ermittlung ob Dein Bedarf gedeckt ist herangezogen.

      Steht mir dann auch BU zu oder gilt das nur für Alleinerziehende?
      also spätestens seit dem höchstrichterlichen Urteil vom letzten Frühjahr gibt es hier keine Unterschiede.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Bedarf/ Betreuungsunterhalt neue Ehefrau?

      Hallo Wolfgang Becker,

      nur der guten Ordnung halber:
      wenn Sandy78 verheiratet ist und in Haushaltsgemeinschaft mitihrem Mann lebt, also nicht geschieden oder getrenntlebend ist, stellt sich nicht die Frage nach dem Betreuungsunterhalt, sondern sie hat ggf. einen Anspruch auf sogenannten Familienunterhalt.

      Im Ergebnis hat das "Kind" aber nur einen anderen Namen.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Bedarf/ Betreuungsunterhalt neue Ehefrau?

      Guten Morgen,

      vielen Dank für den Glückwunsch und die Antworten.

      Ich werde mal die Zahlen "hinterherschmeissen", vielleicht findet sich jemand, der meinen Bedarf auch noch in Zahlen fassen kann und will?! Ich komme nicht so wirklich weiter...


      Zu verteilendes Einkommen: 1800 Euro

      Elterngeld: 600 - 650 Euro

      Einkommen Ex: 400 Euro

      Die Kinder:

      Kind 1: gerade 8
      Kind 2: fast 6
      Kind 3: gerade geboren

      Reicht das für eine kurze Berechnung?

      Viele Grüße, Sandy
    • RE: Bedarf/ Betreuungsunterhalt neue Ehefrau?

      Hallo!

      Wir haben das gerade durch: Neuberechnung des Betreuungsunterhalts wegen neuem Recht.

      Googlen hilft übrigens auch. Verschiedene Rechtsanwälte haben Berechnungen ins Netz gestellt. Bei Bedarf kenne ich eine hervorragende Münchner Anwältin, deren Internet-Seite schon weiterhilft.

      Da die Kinder der Ex schon so alt sind, stehen die Chancen gut, sie auf eine 30/Stunden/Woche zu verweisen, wenn die Kinder im Hort betreut werden können.

      Wo wohnt sie denn und was hat sie gelernt

      Aber nun zu Dir:

      Ist das Einkommen des Vaters und der Ex schon um die Werbungskosten bereinigt.

      Zuerst wird vom bereinigten Einkommen des Vaters der Kindesunterhalt für alle 3 Kinder abgezogen. Da es sich um insgesamt 5 Unterhaltsberechtigte handelt, werden die Kinder um 2 Stufen in der DDT nach unten korrigiert.

      Ich vermute, dass dann schon die € 1.000,-- Selbstbehalt des Vaters erreicht sind. Dann erübrigt sich jede weitere Berechnung. Die Ex geht leer aus.

      Sollte noch Verteilungsmasse da sein, herrscht jetzt der "Dreiteilungsgrundsatz". D.h. Euer aller Resteinkommen (Vater der Kinder, Ex und Deines) wird um den Erwerbstätigenbonus bereinigt und dann durch 3 geteilt. Das steht dann jedem zu. Den Ausgleich muß der Vater zahlen. Wobei ihm dann auch hier am Schluß die € 1.000,-- bleiben müssen.

      Unter Umständen erhält die Ex einen 10%-igen Aufschlag und du einen entsprechenden Abschlag, da sie ja alleine lebt und daher höhere Aufwendungen hat.

      Das ist der Stand in Süddeutschland. In den anderen OLG-Bezirken gibt es evtl. kleine Abweichungen.

      Es gibt im Internet auch ein tolles Demo-Programm das man 30 Tage kostenlos testen kann, danach wird es deaktiviert. Einfach in google "1x1 des Familienrechts" eingeben.

      Das Programm ist super, aber am Anfang etwas schwer verständlich. Ich helfe aber gerne weiter.

      LG gaggien
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