Anspruch auf Unterhalt?

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    • Anspruch auf Unterhalt?

      Hallo,

      ich hätte mal eine Frage zur Unterhaltszahlung zu folgender Situation:
      Meine Frau hat sich vor 3 Jahren von mir getrennt. Die Scheidung läuft gerade. Ich habe einen 14 jährigen Sohn, der bei ihr lebt. Unterhalt kann ich nicht zahlen, da ich nicht berufstätig bin. Seit 2 Jahren leben wir räumlich getrennt, jeder für sich in einer Wohnung zur Miete. Sie hat seit Ende 2005 einen neuen Partner, der selbstständig ist und finanziell gut da steht. Allerdings ist es, aufgrund der Entfernung, eine Wochenendbeziehung.

      Die Trennung verlief relativ harmonisch, wenn man dieses Wort nennen kann. Das heißt, es gab keinen Streit, weder um das Sorgerecht, noch um finanzielle Aspekte.

      Meine "Noch-Frau" ist Architektin und wir hatten seit 1991 ein Planungsbüro, in dem ich angestellt mitgearbeitet habe. Danach mussten wir, wegen der anhaltend schlechten Auftragslage das Büro schließen. Aufgrund finanzieller Probleme und der darauf folgenden Trennung wurde ich psychisch krank und konnte meinen Beruf nicht mehr ausüben. Zur Zeit bin ich wieder in therapeutischer Behandlung. Bis Mitte November machte ich eine berufliche Reha, die ich vor kurzem abgeschlossen habe. Zur Zeit bin ich auf Jobsuche. Allerdings fühle ich mich, durch meine Krankheit bedingt, noch nicht arbeitsfähig und bekomme, falls sich das nicht in absehbarer Zeit ändert und ich demnächst keine Arbeit finde, nur noch bis Februar Übergangsgeld in Höhe von knapp 900 Euro.

      Anspruch auf Hartz 4 und Alg 1 habe ich keinen, da wir beim Verkauf unseres Hauses den Erlös teilten. Allerdings war das nicht die Welt, da wir einen ziemlichen Schuldenberg, entstanden durch die schlechten Geschäftsjahre, abzutragen hatten.

      Ich muss noch dazu sagen, dass sie als Hausverkäuferin bei einer renommierten Fertighausfirma tätig ist und nicht schlecht verdient, obwohl sie das mir gegenüber immer bestreitet.

      Sie hat nun vorgeschlagen, dass wir auf auf gegenseitigen Unterhalt verzichten, da sie Nierenprobleme hat und die Befürchtung, dass sie eventuell irgendwann an die Dialyse muss. Das heißt, auch wenn einer aus gesundheitlichen Gründen denn Beruf nicht mehr voll ausüben kann, der andere nicht finanziell aufkommen muss. Soll ich darauf eingehen?

      Ich möchte natürlich nicht finanziell von ihr abhängig sein und möglichst schnell wieder in Arbeit kommen und wieder mein eigenes Geld verdienen, was allerdings aufgrund meiner psychischen Verfassung im Moment nicht möglich ist.

      Wie gesagt, die Scheidung ist noch nicht durch und wir wollten auf gegenseitige Unterstützung verzichten. Allerdings habe ich demnächst wahrscheinlich kein Einkommen und müsste meine Altersvorsorge aufbrauchen, die auch nicht so üppig ist, da wir, wie schon erwähnt, diesen Schuldenberg abtragen mussten.

      Kann mir jemand sagen, wie da die rechtliche Seite aussieht? Müsste meine Frau mich unterstützen, obwohl sie auf gegenseitige Hilfe verzichten möchte? Hätte ich, in meiner Situation, überhaupt Anspruch auf Unterhalt? Wäre es sinnvoll, mich, in diesem Fall, von einem Anwalt beraten lassen?

      Vielen Dank fürs Lesen und für eine Antwort.
    • RE: Anspruch auf Unterhalt?

      Hallo und willkommen im Forum "niceisbad"!

      Vorrangig wäre erstmal an das gemeinsame Kind und seinen Unterhaltsanspruch zu denken.
      Diesen hast Du dem Grunde nach aus Deinem restlichen Kapitalvermögen bzw. jedweder Nebentätigkeit zu decken.

      Hat jedoch die Kindesmutter deutlich mehr (>3-fache) Einkommen als Du wird man ihr zumuten auch den Barunterhalt für das Kind zu übernehmen.
      Mich irritiert schon das fast hier erkennbare Drängeln der Kindesmutter auf den Unterhalt (EU) zu verzichten.

      Sicherlich ist es sinnvoll Dich durch einen Rechtsbeistand beraten zu lassen, ich sehe ggf., je nach noch darzulegendem Einkommen der Kindesmutter, einen möglichen Unterhaltsanspruch für Dich persönlich.
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