Guten Tag,
ich habe im April 2006, gültig rückwirkend April 2005, einen Unterhaltstitel gegen meinen geschiedenen Mann, da er keinen Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind zahlt.
Mir wurde damals vom Rechtspfleger als auch vom Gerichtsvollzieher mitgeteilt, dass dieser Titel eine Gültigkeit von 30 Jahren hat.
Nach erfolgloser Pfändung im Januar 2006 hat der KV eine eidesstattliche Versicherung abgelegt und bezieht ALG II - nach wie vor - ist also unterhalb der Pfändungsgrenze.
Jetzt erfahre ich gerade die folgendes:
Forderungen aus tituliertem, rückständigen Kindesunterhalt verjähren nach 3 Jahren. Man kann aus solch einem Titel zwar weiter vollstrecken, der Schuldner kann aber mit der Begründung der Verjährung gegen solch eine Zwangsvollstreckung vorgehen.
Kann mir jemand sagen, ob das stimmt und wie ich mich verhalten muss, gerade im Hinblick auf die eidesstattliche Versicherung und auch die Kosten für eine erneute Pfändung, die ja ich tragen muss, wenn der zu Pfändene keine finanziellen Mittel hat?
Vielen Dank
Sweethome
ich habe im April 2006, gültig rückwirkend April 2005, einen Unterhaltstitel gegen meinen geschiedenen Mann, da er keinen Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind zahlt.
Mir wurde damals vom Rechtspfleger als auch vom Gerichtsvollzieher mitgeteilt, dass dieser Titel eine Gültigkeit von 30 Jahren hat.
Nach erfolgloser Pfändung im Januar 2006 hat der KV eine eidesstattliche Versicherung abgelegt und bezieht ALG II - nach wie vor - ist also unterhalb der Pfändungsgrenze.
Jetzt erfahre ich gerade die folgendes:
Forderungen aus tituliertem, rückständigen Kindesunterhalt verjähren nach 3 Jahren. Man kann aus solch einem Titel zwar weiter vollstrecken, der Schuldner kann aber mit der Begründung der Verjährung gegen solch eine Zwangsvollstreckung vorgehen.
Kann mir jemand sagen, ob das stimmt und wie ich mich verhalten muss, gerade im Hinblick auf die eidesstattliche Versicherung und auch die Kosten für eine erneute Pfändung, die ja ich tragen muss, wenn der zu Pfändene keine finanziellen Mittel hat?
Vielen Dank
Sweethome
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
Lucius Annaeus Seneca
Lucius Annaeus Seneca