Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage.
Wenn ein Vater sich an den Fahrtkosten seines Kindes (zur Zeit noch Minderjährig) das in Ausbildung ist hälftig beteiligt.
Eltern seit einiger Zeit geschieden, Kind wohnt bei der Mutter, Unterhalt wird an Fahrtkosten angepasst.
Kann der Vater dann auch die Hälfte der Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Vorausgesetzt er bekommt die nötigen Daten, bzw. Fahrkarten ausgehändigt?
Gruß
Kim64
ich habe da mal eine Frage.
Wenn ein Vater sich an den Fahrtkosten seines Kindes (zur Zeit noch Minderjährig) das in Ausbildung ist hälftig beteiligt.
Eltern seit einiger Zeit geschieden, Kind wohnt bei der Mutter, Unterhalt wird an Fahrtkosten angepasst.
Kann der Vater dann auch die Hälfte der Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Vorausgesetzt er bekommt die nötigen Daten, bzw. Fahrkarten ausgehändigt?
Gruß
Kim64