Kann man eigentlich den monatlichen Versorgungsausgleichabzug an meinen geschiedenen Ex ,bei meiner laufenden Rente beim Finanzamt geltend machen,wenn ja,unter welchen Ausgaben?
Versorgungsausgleich bei Finanzamt absetzbar?
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Hallo Eisprinzessin,
habe mir eben die gleiche Frage gestellt und mal im Forum gesucht leider bisher ohne Erfolg wie ich gerade lese.
Ich glaube ich werde einfach bei nächster gelegenheit beim Finanzamt nachfragen.
Gruß
Mekkes -
Hallo Eisprinzessin,
welchen monatlichen Versorgungsausgleichsabzug? Den gibt es nicht. Du hast zum Zeitpunkt der Scheidung (genau: am Monatsende des Monatsvor der schriftlichen, amtlichen Zustellung des Scheidungsantrags) Deine während der Ehe angesammelten Rentenpunkte, welche über denen während der Ehe angesammelten Deines Mannes lagen mit ihm geteilt. Damit war das erledigt. Es gibt keinen monatlichen VA-Abzug. Einen steuerlichen Ausgleich für diesen Verlust gibt es nicht.
Grüße -
Hallo Max,
Leider kann ich Deinen Ausführungen nicht folgen. Es wäre sehr schön wenn der Versorgungsausgleich sich mit der Verrechnung von Rentenpunkten erledigt hätte. Leider nein.
Der Gesetzgeber spricht im Rahmen der Berechnung des Versorgungsausgleiches von Entgeldpunkten und hier liegt das Problem. Zu meiner Sache. Bin rechtskräftig geschieden, Versorgungsausgleichsberechnung wurde durchgeführt.
Mit Beginn meiner Pensionierung werden mir jeden Monat 481 €uro von meiner Pension abgezogen und dem Rentenkonto meiner EX "gutgeschrieben. Nun nochmal zur Frage. Kann man diese Zahlung irgendwie steuerlich absetzen?? Kann jemand aus dem Forum weiterhelfen?Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mekkes ()
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Ne, Mekkes,
das ist die falsche Sicht der Dinge. Der Abzug der Entgeltpunkte erfolgte bereits zum Zeitpunkt der Scheidung. Zu diesem Zeitpunkt hattest Du den Anspruch auf die 481 € bereits verloren. Dass Du das erst mit Eintritt ins Rentenalter spürst, liegt daran, dass es Rente eben erst unter entsprechenden Voraussetzungen (normalerweise Erreichen des Rentenalters) gibt.
Und nun noch mal zu Deiner Frage: nein, weil es keine Zahlung ist.
GrüßeDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()
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Hallo an alle,
die nachfolgende Entscheidung des Bundesfinanzhofs trifft zwar nicht genau den angesprochenen Fall, dürfte aber unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten von Allgemeininteresse sein.
BUNDESFINANZHOF - Leitsatz
Ausgleichszahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte auf Grund einerVereinbarung gemäß § 1587o BGB an den anderen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) zu vermeiden, sind sofort als Werbungskosten abziehbar.
EStG § 9 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Urteil vom 8. März 2006 IX R 107/00
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG vom 8. Dezember 1999 V 730/98
(EFG 2000, 351)
MfG
Prinzip -
Hallo Prinzip,
das ist ein höchst interessantes Urteil, weil man damit den VA durch einen Vergleich mit Einmalzahlung ersetzen kann und diese Einmalzahlung dann sofort steuerlich geltend machen kann.
Allerdings trifft es ja diesen Fall nicht, und da gehe ich davon aus, dass meine Antwort richtig war.
Grüße -
Hallo Max,
ja, Deine Anwort für den konkrten Fall war selbstverständlich richtig.
Schönes Wochenende
Prinzip
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