Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

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    • Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo Zusammen,

      meine Tochter 14J. besucht die 9.Klasse im mittlere Reife Zug und macht diesen Sommer den Quali. Der Klassenlehrer hat vor ein paar Wochen beim Thema "bewerben, Berufswahl usw" mit den Kids darüber gesprochen dass es durchaus sinnvoll sein kann sich schon jetzt für eine Ausbilsungsstelle zu bewerben, denn wer bereits für diesen Herbst einen Platz bekommt kann ja nach dem Quali aufhören.

      Meine Tochter möchte Frisörin lernen und bei allen Ausbildungsangeboten dieses Berufes steht dass man keine Mittlere Reife benötigt. Meine Tochter strebt somit an sich einen Platz zu suchen und nach dem Quali gleich in die Lehre zu gehen.

      So weit so gut, die Chancen stehen auch recht gut bis jetzt, denn sie ist bei zwei Frisörbetrieben bereits in der engeren Auswahl.

      Nun sagte der Vater meiner Tochter, (gemeinsames Sorgerecht) er erlaube nicht dass sie nach dem Quali in die Lehre geht, er bestehe darauf dass sie die mittlerer Reife macht. Danach kann sie dann in die Lehre als Frisörin gehen. Den Tip des Klassenlehrers findet er eine Frechheit, denn diesen würde es nichts angehen wann seine Tochter die Schule verlassen würde.

      Was mache ich denn jetzt? Eventuell bekommt meiner Tochter einen Lehrvertrag, und er kann ihr dass dann einfach untersagen? Was ist wenn sie dann ein Jahr später keine Lehrstelle bekommt?

      Muss ihr Vater denn den Lehrvertrag auch unterschreiben? Oder das Verlassen der Schule nach dem Quali?

      Vielleicht kann mir hier jemand eine Auskunft geben.

      Vielen herzlichen Dank.
      Gruß, Zergpinschermama
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo,

      also bei gemeinsamen Sorgerecht muss der Vater schon mitreden. Was spricht denn dagegen, dass die Tochter sich erst nach der mittleren Reife bewirbt. Ich bitte eines zu bedenken: Sie muss regelmässig in die Berufsschule gehen, den Anforderungen auch gerecht werden. Glaubst Du wirklich, dass sie das gut mit einfachem Quali schafft? Wenn die Masse qualifizierter ist? Älter ist, sich besser durchsetzen kann?

      Setzt das Jahr ran, das wird der Tochter nicht schaden, und Frieurin kann sie dann noch werden, aber unter gleicheren Voraussetzungen mit den Mitbewerbern.

      Gruss
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Danke für Deine Meinung, die ich so aber nicht teilen kann.

      Die meisten Mitbewerber haben nur den Quali, weil man als Frisörin die mittlerer Reife schlicht einfach nicht braucht. Vor allem sehe ich den Aspekt der sehr spärlich gesähten Angebote hier im Vordergrund. Es gibt leider nicht sehr viele Ausbildungsstellen. Wenn sie also jetzt schon eine bekommt, dann wäre es meines erachtens reiner Wahnisnn dies abzulehnen!

      Denn wenn sie nach der mittleren Reife dann leider aufgrund der wirtschaftlichen Situation keine Lehre bekommt interessiert das niemanden dass sie schließlich noch mal rein aus Fleiß 1 Schuljahr angehäng hat.

      Ich persönlich habe auch nach dem Quali meine Lehre absolviert mit Berufsschule usw., ich kann mich nicht erinnern da irgendwelche Probleme gehabt zu haben.
      Gruß, Zergpinschermama
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      hallo,

      du hast deine tochter auf die realschule geschickt, damit sie mittlere reife macht. genau das sollte sie auch erst einmal beenden. klar, weisen die lehrer bereits in der 9. klasse auf frühzeitiges bewerben hin, allerdings hier in diesem fall ja auf abschluß für 2008 und nicht bereits mit hauptschulabschluß 2007. in der 9 ten klasse realschule werden ja auch immer praktikas durchgeführt, würde hier als alternative anbieten, eben dieses praktikum beim friseur zu machen.
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo Sonnenschein,

      auf diesen Realschulzug ist sie in der 7.Klasse gegangen. Da hat man in der Regel noch keinen Berufswunsch. In der 8.Klasse wurden bereits 3 verschiedene Berufsfindungspraktikas absolviert, es reicht also hier mit den Praktikas.

      Der Wunschberuf ist gefunden und ich fände es mehr als dämlich nur aus Prinzip eine Lehrstelle NICHT anzunehmen. Schließlich interessiert nach abgeschlossener Lehre niemanden mehr ob man davor den Quali oder die mittlere Reife erklommen hat.

      Anscheinend sehe ich die Situation der deutschen Wirtschaft mit den hohen Arbeitslosen und Lehrstellen suchenden etwas ernster als andere.
      Gruß, Zergpinschermama
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo, die Masse der Lehrstellen für 2007 ist jetzt schon weg. Vorlaufzeiten von einem Jahr sind in vielen Bereichen Standart. Also, nicht jetzt "schon" bewerben, sondern jetzt "noch" bewerben.

      Und, es ist ein alter Irrglaube, dass nur, weil für eine Ausbildung der einfache Quali ausreichend ist, sich dort überwiegend Azubis mit eben nur diesem Abschluss tummeln. Mal einige Beispiele: die alte Rechtsanwaltsgehilfin: Hauptschulabschluss ausreichend, kein Anwalt nahm jemand unter mitterer Reife oder Handelsschule. Krankenschwester: Hauptschulabschluss ausreichend, alle haben mindestens mittlere Reife u.s.w. Es geht ja nicht nur um die handwerklichen Fähigkeiten, sondern eben auch um den kaufmännischen Aspekt, und vieles mehr.

      Aber die Diskussion ist müssig, der Vater möchte das (aus gutem Grund) nicht, er lehnt die minimalistische Schulausbildung ab. Okay. Also, das eine Jahr dranhängen, aber jetzt schon für eine Lehrstelle im nächsten Jahr bewerben, vielleicht dann auch mal in einem richtig tollen Salon! Mit hohen Ansprüchen. Das macht Sinn!

      Gruss
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      hallo Zergpinschermama, da Tochter minderjährig, Berufswahl eine weitreichende Entscheidung ist -- Unterschrift beider sorgeberechtigter Eltern.

      Ansonsten sehe ich das wie Du, und wohl auch Tochter. Wozu weiter Schule wenn für gewünschten Beruf nicht notwendig ?

      Wie sind denn die Leistungen ? Geht sie „gerne“ zur Schule ?

      Ich finde, es kann durchaus Sinn machen Beruf erlernen, dann darin weiter „machen“. oft isses doch so (war z.B. bei mir + „meinen“ Jungs so) dass in der beruflichen Weiterbildung eher ein Sinn als in einer „vom Schüler keinen Sinn drin gesehen“ rein schulischen Weiterbildung gesehen wird, da eher bessere Leistungen kommen, weil „mit Freude dabei“ !

      Wenn Vater sich nicht überzeugen läßt bliebe nur der gerichtliche Weg, z.B. dass Zergpinschermama beantragt die schulische/berufliche Sorge übertragen zu bekommen, um dann allein den Lehrvertrag zu unterschreiben.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Wolfgang,

      wir reden hier über ein Jahr Schule. Nicht mehr. Und schau mal auf das Alter der Kleinen. Da macht ein Jahr schon viel aus, in der Berufsschule. Im Vergleich zu den anderen Mitschülern. Das würde ich meinem Kind nicht antun. Wirklich nicht.

      Aber, es ist einerlei. Der Vater will nicht, und damit ist Ende der Geschichte.

      Gruss
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo Wolfgang,

      Du hast die Sachlage meines Erachtens voll erkannt.

      Meine Tochter besucht auf der Hauptschule diesen M-Zweig, bei dem man bei guten Noten "freiwillig" die 10.Klasse machen kann.
      Meine Tochter hat im Schnitt nur Noten um die 4 rum, und jetzt eben trotzdem eventuell die Chance in einem renomierten Salon zu lernen.

      Ich weiß nicht wie Evra darauf kommt dass die anderen Bewerber irgendie im Vorteil wären, denn die sind auch in der 9.Klasse und so jung wie meine Tochter.

      Aber mit der Aussage was zu tun ist wenn der Vater den Lehrvertrag nicht unterschreibt, hast du mir sehr geholfen. Das wahr schließlich meine Frage.

      Vielen Dank.
      Gruß, Zergpinschermama
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      hallo,

      also ist sie auf der hauptschule?
      würde dort eine freiwillige 10 klasse machen?
      sieht die sachlage schon viel anders aus, gel! :D
      wenn kind empfehlung auf hauptschule hatte, darauf auch ist, nur am rand der 4 krebst :rolleyes:, wäre zwar eine 10 klasse wünschenswert, sogar von großer bedeutung um die noten zu verbesseren, allerdings sehe ich hier dann auch wenig chancen, dass deine tochter diese 10 klasse überhaupt überlebt, ohne eine ehrenrunde zu drehen, würde ich jetzt natürlich nach weiterer sachlage :(auch auf lehre empfehlen.
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      evra, ich bin mit 14 in die Lehre. und habe das nicht bereut !

      ich habe nur noch 1x lauter gejubelt: als ich meinen letzten Tag inner BASF hatte, abends raus bin und dem (sehr verdutzt blickenden) Werks-Polizist meinen BASF Ausweis in die Hand gedrückt habe. da bin ich auf Tagesschule zum Techniker.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Nee, sie ist auf der Realschule. Nur: Nach Abschluss er 9. Klasse hat man dann einen Hauptschulabschluss. Zwar nicht den Qualifizierten, wie sie meint (der ist inzwischen auch 10 Jahre in wohl fast allen Ländern), aber den einfachen. Für den qualifizierten muss man 10. Klasse plus Abschlussprüfung machen. Das Abgangszeugnis ist also das Versetzungszeugnis in die 10. Klasse der Realschule. Ob man das umschreiben lassen kann, wenn man abgeht, weiss ich nicht.

      Lieber Wolfgang, zu "unseren" Zeiten war das alles etwas anders als heute. Ist komplizierter. Aber, was solls: Vater will nicht, und das eine Jahr ist ja nun wirklich nicht so gravierend. Vielleicht ist sie ihrem Vater irgendwann mal dankbar für seine Sturheit. Tja, und Weiterbildung gibt es für so Leute auch nicht mehr so einfach wie früher ....

      Gruss
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo Evra,

      ich korrigiere Deine Aussage!

      Sie macht im Sommer die Prüfung zum qualifizierenden Abschluss der Hauptschule! Solltest Du dennoch meinen Recht zu haben, dann hat das bayrische Kultusministerium wohl im Gegensatz zu Dir keine Ahnung und druckt falsche Tatsachen ? (Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen).Denn ich habe das Formular zur Anmeldung für den Quali vor mir liegen, in dem die Fächer der Prüfungen gewählt werden müssen.

      Und die Aussage wenn der Vater nicht will dann hat meine Tochter eben Pech gehabt wird nicht in Kraft treten, denn dann ziehen wir vor Gericht. Bei all den Umständen die Vater und Tochter begleiten werden wir auch gewinnen.
      Gruß, Zergpinschermama
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo,

      ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ländersache ist. Und hellseherische Fähigkeiten dahingehend, wo Ihr lebt, habe ich nun mal nicht! Ich weiss, wie ich schrieb, dass in den meisten Ländern der Quali nach der 10. Klasse kommt, nach der 9. nur der einfache Abschluss. Das war meine Aussage.

      Mag sein, dass Ihr vor Gericht gewinnt. Aber noch vor dem Sommer? Nun ja, wenn Ihr Euch so sicher seid, dann macht mal!

      Gruss
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      hallo,
      nur zur info,
      rheinland-pfalz

      hauptschule, realschule, gymnasium, egal - welche schule - wird automatisch nach vollendung (und jeweiliger versetzung) der 9. klasse der hauptschulabschlus erreicht, es wird keine extra prüfung abgelegt, alles andere wie - gesamtschule oder regionalschule, integrierte schulen - hab ich keine ahnung, wurde oder wird ja jetzt bei uns erst eingeführt.

      bei uns kann, auf der hauptschule ein freiwilliges 10. schuljahr geleistet werden, wenn in der 9. klasse die vorrausetzungen erfüllt worden sind. (heißt es gibt ab der 9.klasse getrenntes englisch und getrenntes mathematik, mit besonderen kursen, aber auch wieder nur wenn die noten stimmen) und nur dann, ist überhaupt die aufnahme in die freiwillige 10 klasse möglich, was bei uns mit "4"er eher unwahrscheinlich wäre.
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo Evra,

      ich möchte noch kurz hinzufügen dass hier noch nicht die letzten Worte mit dem Vater gesprochen wurden. Da ich ihn lange genug kenne gehe ich eigentlich davon aus dass er noch einlenken wird.

      Eigentlich war es auch nicht meine Absicht eine solche Diskussion herbei zu führen ob der Entschluss eine Lehre zu machen der richtige ist, denn es ist mit Sicherheit richtig. Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann nicht verkehrt sein.Ich glaube nicht dass es besser ist bei solchen Noten mit hängen und würgen ein Jahr dran zu hängen um dann letztendlich die mittlere Reife gar nicht zu schaffen.

      Mir ging es ja darum, was wenn alle Stricke reißen zu tun ist. Das hat Wolfgang mir ja zum Glück beantwortet.

      Trotzdem Danke für die Gedanken.
      Gruß, Zergpinschermama
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Hallo Zwerpinschermama,

      als Lehrerin an einem Gymnasium stelle ich häufig fest, dass Schüler, die von ihren Eltern zum Abitur genötigt werden, recht unmotiviert sind. Im Extremfall führt dies zu vier Jahren Oberstufe (einschl. Wiederholung) ohne Abschluss. Der gut gemeinte Wunsch der Eltern nach einem höheren Schulabschluss war hier kontraproduktiv - der Schüler hat mit 20 das, was er schon mit 16 hatte (denn manchmal reicht`s noch nicht einmal fürs Fachabi) und seine Chancen auf dem Lehrstellenmarkt sind damit gesunken, ganz zu schweigen von den 4 Jahren Frust. Keineswegs möchte ich mich jedoch hiermit gegen das Anstreben eines höheren Abschlusses aussprechen, der natürlich in der Regel sinnvoll ist. Es ist - wie so häufig - der Blick auf den Einzelfall entscheidend. Eine gute Beratung ist hier unbedingt notwendig.

      Warum nicht in diesem Fall den Klassenlehrer, der deine Tochter gut kennt, anhören und ernst nehmen? Nicht jeder Lehrer ist ja unfähig ;-). Wäre denn der KV zu einem solchen Gespräch bereit? Vielleicht kann man den KV über Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung informieren? Denn der Weg über die Gerichte ist ja in der Tat zäh, lang, teuer, unbefriedigend, ungewiss, etc., etc. und bringt außerdem nur noch mehr miese Stimmung...

      LG
      Zita
    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?



      Eigentlich war es auch nicht meine Absicht eine solche Diskussion herbei zu führen ob der Entschluss eine Lehre zu machen der richtige ist, denn es ist mit Sicherheit richtig.

      Mir ging es ja darum, was wenn alle Stricke reißen zu tun ist. Das hat Wolfgang mir ja zum Glück beantwortet.



      Hallo,

      trotzdem würde ich gern genau da noch einhaken. Ist schon klar, du willst nur wissen, wie du deine Meinung juristisch durchsetzen kannst. Wärst du trotzdem bereit, deine Entscheidung noch mal zu überdenken?

      Ich lese schon eine Weile still mit. Bei einigen Beiträgen hat's in den Fingern gejuckt. OK, nun ist es so weit.

      Zunächst möchte ich mich in einigen Punkten Evra voll anschließen. Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ist wirklich das geringstmögliche, das man abliefern kann. 14 Jahre ist nach meiner Meinung reichlich jung, um eine Ausbildung zu beginnen. Ja, Wolfgang, es gibt viele Leute, die mit 14 eine Ausbildung begonnen haben. Die sind aber heute in der Regel jenseits der 40-60 Jahre, also ein Ausflug in die Frühgeschichte von Berufsausbildung und Anforderungen des Ausbilddungsstellenmarktes. Und was soll sie mit einer Fortbildung nach der Ausbildung - sprich Meisterprüfung - anfangen? Niemand wird sie einstellen. Sie könnte sich selbstständig machen.

      Zitas Beitrag fand ich auch sehr hilfreich. Habt ihr euch eigentlich mal beraten lassen. Ich meine, nicht nur vom Klassenlehrer. Die Berufsberater kommen doch ab Kl. 8 bereits in die Schule, Einzelberatung ist ab Beginn Kl. 9 sinnvoll.

      Mir kam ganz zu Beginn des Threads der Gedanke, ob man diesen Knoten nicht mit dem Besuch des Berufsgrundschuljahres "Körperpflege" durchschlagen könnte. Gibts in Bayern auch. Da heißt es Berufsgrundbildungsjahr. Dieses Jahr wird als 1. Jahr der Ausbildung angerechnet und ist sehr praxisorientiert. Mit entsprechenden Leistungen erwirbt man gleichzeitig die Fachoberschulreife/mittlere Reife.

      In meiner Region ist dieses BGJ Körperpflege bei Friseurbetrieben sehr angesehen. Einige verlangen es sogar.

      Noch ein Wort zu den derzeit schlechten schulischen Leistungen. Die sind in Kl. 9 absolut normal, egal in welcher Schulform. Da haben die Kids einfach so viel mit sich selbst zu tun, dass die Schule hinten anstehen muss. Das ist auch ein Unterschied zu den Ü50, bei denen diese Phase sicher 2-3 Jahre später einsetzte :D Aber irgendwann muss sie doch gut gewesen sein, sonst hätte sie nach der Kl. 7 ja nicht den Realschulzweig besucht (ich hab mal beim bayrischen KM ein bisschen spioniert, das Schulsystem ist mir nicht so geläufig).

      So, wenn deine Entscheidung steht, dann ignorier meinen Beitrag einfach. Wenn es ein kleiner Anstoß wäre, das Ganze noch mal zu überdenken, würde ich mich freuen. Papa wär auch zufrieden, das Kind macht mittlere Reife.

      Ein glückliches Händchen wünscht

      Susanne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • RE: Wer muss den Lehrvertrag unterschreiben ?

      Original von Susanne


      14 Jahre ist nach meiner Meinung reichlich jung, um eine Ausbildung zu beginnen. Ja, Wolfgang, es gibt viele Leute, die mit 14 eine Ausbildung begonnen haben. Die sind aber heute in der Regel jenseits der 40-60 Jahre, also ein Ausflug in die Frühgeschichte von Berufsausbildung und Anforderungen des Ausbilddungsstellenmarktes.


      hallo Susanne,

      also da muß ich dir widersprechen. auch ich habe mit 14 mit meiner ersten ausbildung angefangen, auch nach der 9.klasse. und ich bin keineswegs jenseits der 40, ich habe sie grad mal um 3 jahre überschritten.

      geschadet hat es mir keineswegs, denn ich hatte dann noch zeit, noch eine ausbildung zu machen, weil ich für meinen wunschberuf nach der ersten ausbildung, die voraussetzung war, immer noch zu jung war und man mich aufgrund meines alters (ich war beim abschluß der ausbildung 16) immer noch nicht nehmen konnte.

      ich wollte ursprünglich abitur machen, die noten zum wechseln aufs gymnasium waren mehr als gut und durfte aber nicht, weil ich ein mädchen war und mußte somit meinen traumberuf und studieren aufgeben, dann wollte ich zumindest in die nähe meines traumberufes, ging aber auch nicht, weil ich immer noch zu jung war. das war schrecklich, glaube mir

      wenn sie die ausbildung machen will und sicher kriegen kann, würde ich sie sie machen lassen, denn auch ich finde, besser jetzt mit einigermaßen guten noten als hinterher mit schlechten noten aufgrund von fehlender motivation gar nichts zu kriegen.

      außerdem finde ich sowieso, daß unsere kinder heute vielzulange die schule besuchen, sie sollten viel früher arbeiten, dann wissen sie auch, daß ihnen nichts in den schoß fällt und man für alles arbeiten muß. aber das ist ein anderes thema, meine persönliche meinung und gehört hier auch nicht hin.

      gruß
      darkbijou
      Diskutiere nicht mit Idioten,
      denn sie ziehen dich auf ihr Niveau
      und schlagen dich dort mit Erfahrung
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