Hallo miteinander,
sorry, es betrifft eigentlich nicht unbedingt Familienrecht, vielleicht kann mir trotzdem jemand von Euch helfen.
Ich bin allein erziehend und berufstätig. Meine Tochter ist jetzt 6 Jahre alt und geht seit einigen Wochen zur Schule
KU bekomme ich manchmal via Pfändung vom Jugendamt, manchmal Unterhaltsvorschuss. Daher bin ich natürlich auf mein Einkommen angewiesen. Ich wollte nie dem Staat auf der Tasche liegen, konnte mir also nur ein Jahr Erziehungsurlaub leisten, bis eben alle Ersparnisse aufgebraucht waren und arbeite seither zu 80 %.
Bei mir im Wohnort gibt es keine KiTa und auch keine Schule mit Hortbetreuung. Daher geht meine Tochter jetzt in eine Schule, die zwar bis 18.00 Hortbetreuung anbietet, jedoch müssen wir für eine Strecke 30 Minuten (gute 20 KM) fahren. Danach fahre ich weitere 15 Minuten (10 KM) zur Arbeit und das Ganze dann wieder zurück.
Kann ich bei der Steuererklärung die Gesamtkilometer als Werbungskosten angeben - also Wohnort-Schule-Arbeitsplatz - weil ich ohne die auswärtige Schule meiner Arbeit gar nicht nachgehen könnte oder ist das mein Privatvergnügen ?
Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.
Viele Grüße
Agnes
sorry, es betrifft eigentlich nicht unbedingt Familienrecht, vielleicht kann mir trotzdem jemand von Euch helfen.
Ich bin allein erziehend und berufstätig. Meine Tochter ist jetzt 6 Jahre alt und geht seit einigen Wochen zur Schule
KU bekomme ich manchmal via Pfändung vom Jugendamt, manchmal Unterhaltsvorschuss. Daher bin ich natürlich auf mein Einkommen angewiesen. Ich wollte nie dem Staat auf der Tasche liegen, konnte mir also nur ein Jahr Erziehungsurlaub leisten, bis eben alle Ersparnisse aufgebraucht waren und arbeite seither zu 80 %.
Bei mir im Wohnort gibt es keine KiTa und auch keine Schule mit Hortbetreuung. Daher geht meine Tochter jetzt in eine Schule, die zwar bis 18.00 Hortbetreuung anbietet, jedoch müssen wir für eine Strecke 30 Minuten (gute 20 KM) fahren. Danach fahre ich weitere 15 Minuten (10 KM) zur Arbeit und das Ganze dann wieder zurück.
Kann ich bei der Steuererklärung die Gesamtkilometer als Werbungskosten angeben - also Wohnort-Schule-Arbeitsplatz - weil ich ohne die auswärtige Schule meiner Arbeit gar nicht nachgehen könnte oder ist das mein Privatvergnügen ?
Wäre super, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.
Viele Grüße
Agnes