Eine Frage zur Verjährung/Verwirkung von Kindesunterhalt.
Der Kindesunterhalt wurde per Vergleich zu 150% des Regelsatzes festgelegt in 2001.
In der Zwischenzeit wurde die Steigerung der DüTabelle nicht vollzogen. Nun wird behauptet, die Beträge der Vergangenheit seinen verjährt/verwirkt.
Stimmt das? Wenn ja, bis wann kann ich die Beträge noch verlangen?
Muss ich dazu klagen, oder geht dies per Vollstreckung?
wenn ich die anderen Beiträge richtig lesen, kann ich bei diesem Sätzen keien Sonderbedarf für Nachhilfe geltend machen??
vielen Dank
Der Kindesunterhalt wurde per Vergleich zu 150% des Regelsatzes festgelegt in 2001.
In der Zwischenzeit wurde die Steigerung der DüTabelle nicht vollzogen. Nun wird behauptet, die Beträge der Vergangenheit seinen verjährt/verwirkt.
Stimmt das? Wenn ja, bis wann kann ich die Beträge noch verlangen?
Muss ich dazu klagen, oder geht dies per Vollstreckung?
wenn ich die anderen Beiträge richtig lesen, kann ich bei diesem Sätzen keien Sonderbedarf für Nachhilfe geltend machen??
vielen Dank