Muss ich Anlage U unterschreiben?

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    • Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Hallo!

      Ich habe 2004 von meinem Ex-Mann Unterhalt bezogen, den er natürlich steuerlich geltend machen will. Bin ich denn verpflichtet seine Anlage U zu unterschreiben? Dazu muss ich sagen, dass ich meine Stuererklärung bereits gemacht habe, ohne den Unterhalt anzugeben und auch keine Steuern zahlen musste. Wenn ich die Anlage jetzt unterschreibe muss ich noch ca. 600 - 800 Euro nachzahlen, die mir mein Ex auf keinen Fall freiwillig erstatten wird.

      Hm, war das jetzt sehr konfus? :(

      Liebe Grüße und schon mal vielen Dank für Eure Antworten!
      Maria
    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Hallo Maria,

      der Unterhaltsberechtigte muss seine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting dann erteilen, wenn der Unterhaltspflichtige ihn von den daraus entstehenden finanziellen Nachteilen freistellt. Auf eine solche schriftliche Freistellungserklärung hast Du Anspruch.

      Das Finanzamt ändert später den Steuerbescheid. Den Nachteilsausgleich kannst Du dann geltend machen.

      Original von MaMaria
      Hm, war das jetzt sehr konfus? :(

      Nein.
    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      hallo Maria, ja mußt Du.

      Aber nur wenn er Dir - vorher - schriftlich zusichert die daraus entstehenden Steuernachteile zu ersetzen.

      Teile ihm fairerweise die voraussichtliche Höhe mit, dann kann er nachrechnen ob sich’s auch lohnt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Hallo Maria,

      hier ein paar steuerrechtliche Infos:

      Wenn Dein Ex den Unterhalt als Sonderausgaben absetzt, mußt Du weder etwas unterschreiben noch etwas versteuern. Das geht allerdings nur bis maximal 6500 Euro (ungefähr) im Jahr.
      Der Unterhalt als Werbungskosten ist absetzbar bis 13000 Euro (auch ungefähr). Dann mußt Du ihn als Einkommen versteuern und Dein Ex wiederum muß Dir den Nachteil ausgleichen.
      Also rechnet mal, was besser ist.

      Gruß
    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Hallo Mad-Max,

      kleine Korrektur:

      Original von Mad-Max
      Wenn Dein Ex den Unterhalt als Sonderausgaben absetzt, mußt Du weder etwas unterschreiben noch etwas versteuern. Das geht allerdings nur bis maximal 6500 Euro (ungefähr) im Jahr.

      Das sind dann aber keine Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen (agB) nach § 33a EStG.

      Original von Mad-Max
      Der Unterhalt als Werbungskosten ist absetzbar bis 13000 Euro (auch ungefähr). Dann mußt Du ihn als Einkommen versteuern und Dein Ex wiederum muß Dir den Nachteil ausgleichen.

      Hier handelt es sich um Sonderausgaben nach § 10 EStG (sog. begrenztes Realsplitting). Unterhalt kann nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

      Original von Mad-Max
      Also rechnet mal, was besser ist.

      Genau, vor Abgabe der Steuererklärung des Unterhaltspflichtigen sollte der Unterhaltsberechtigte ihm sämtliche relevanten Informationen liefern, damit die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten errechnet werden können.
    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Hallo FV,

      danke für die Richtigstellung. Abgesehen von den steuerrechtlichen Bezeichnungen sind die Auswirkungen ja richtig. Und manchmal ist es besser, auch wenn ma ein paar Euro dadurch einbüßt, auf die agB zu setzen.

      Max
    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Original von Wolfgang Becker
      hallo Maria, ja mußt Du.

      Aber nur wenn er Dir - vorher - schriftlich zusichert die daraus entstehenden Steuernachteile zu ersetzen.

      Teile ihm fairerweise die voraussichtliche Höhe mit, dann kann er nachrechnen ob sich’s auch lohnt.


      Und was ist, wenn die Frau kein Einkommen hat und keine Steuern zahlt ?
    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Original von madbird
      Und was ist, wenn die Frau kein Einkommen hat und keine Steuern zahlt ?


      Hallo madbird,

      wenn der Unterhaltsempfänger gar kein Einkommen hat, dann macht die Anlage U bzw. auch die Absetzung des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung besonders viel Sinn, denn dann muß man in aller Regel nicht nachrechnen, ob das Absetzen sich unterm Strich positiv auswirkt.

      Gruß
      rabma

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rabma ()

    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Hallo Rabma,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ich habe doch noch eine Frage:
      Muss die Anlage -U- ausgefüllt werden, auch wenn der Unterhalt in Sonderausgaben aufgeführt wird ?

      Oder trifft die Anlage -U- nur zu, wenn das Einverständnis der Ehefrau
      nicht vorhanden ist, weil sie es einfach ablehnt, die Anlage zu unter-
      schreiben ? Sie hat ja keine steuerlichen Nachteile, denn sie hat ja kein
      Einkommen.
    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Hallo madbird,

      wenn der Unterhalt als Sonderausgaben abgesetzt werden soll, muss die Anlage U jedes Jahr vom Unterhaltspflichtigen ausgefüllt und der Einkommensteuererklärung beigefügt oder nachgereicht werden. Eine erneute Unterschrift des Unterhaltsberechtigten im Teil B der Anlage U ist nicht erforderlich, wenn eine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting aus dem Vorjahr bereits vorliegt.

      Die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting für das jeweilige Jahr (nicht die Unterschrift der Anlage U!) kann bei unberechtigter Verweigerung durch Gerichtsurteil ersetzt werden.

      Kein Einkommen des Unterhaltsberechtigten heißt noch lange nicht, dass keine steuerlichen Nachteile entstehen. Bei z.B. 12.000 € Unterhalt ist dieser zu versteuern. Beim begrenzten Realsplitting können aber nicht nur steuerliche Nachteile beim Unterhaltsberechtigten entstehen, sondern z.B. auch staatliche Hilfen durch die Versteuerung des Unterhalts entfallen. Auch diese Nachteile sind auszugleichen. Daher sollten vor der Inanspruchnahme die Vor- und Nachteile ganz genau errechnet werden.

      Manchmal ist es sinnvoll, den Unterhalt statt als Sonderausgaben als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

      Ohne jegliche Angaben kann hier im Forum aber dazu kein Erfahrungsaustausch stattfinden. Wenn Du das wünscht, erstelle bitte hier im Forum Steuern ein neues Thema mit allen Angaben, die den Unterhalt betreffen und sich steuerlich auswirken (z.B. Einkommen des Unterhaltspflichtigen und -berechtigten, genaue Unterhaltshöhe, sonstige Bezüge des Unterhaltsberechtigten).
    • RE: Muss ich Anlage U unterschreiben?

      Guten Morgen FuerteVentura,

      Danke für die wirklich schnelle Antwort.
      Der Tipp mit dem Erfahrungsaustausch ist gar nicht schlecht, komme
      evtl. darauf zurück.
      Dir noch eine schöne Woche :)
      Bin ja noch ein sogenannter "Grünschnabel" und muss mich erst
      einmal ein wenig orientieren, um mit den "alten" Hasen mitzuhalten.
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