Hallo!
Ich habe 2004 von meinem Ex-Mann Unterhalt bezogen, den er natürlich steuerlich geltend machen will. Bin ich denn verpflichtet seine Anlage U zu unterschreiben? Dazu muss ich sagen, dass ich meine Stuererklärung bereits gemacht habe, ohne den Unterhalt anzugeben und auch keine Steuern zahlen musste. Wenn ich die Anlage jetzt unterschreibe muss ich noch ca. 600 - 800 Euro nachzahlen, die mir mein Ex auf keinen Fall freiwillig erstatten wird.
Hm, war das jetzt sehr konfus?
Liebe Grüße und schon mal vielen Dank für Eure Antworten!
Maria
Ich habe 2004 von meinem Ex-Mann Unterhalt bezogen, den er natürlich steuerlich geltend machen will. Bin ich denn verpflichtet seine Anlage U zu unterschreiben? Dazu muss ich sagen, dass ich meine Stuererklärung bereits gemacht habe, ohne den Unterhalt anzugeben und auch keine Steuern zahlen musste. Wenn ich die Anlage jetzt unterschreibe muss ich noch ca. 600 - 800 Euro nachzahlen, die mir mein Ex auf keinen Fall freiwillig erstatten wird.
Hm, war das jetzt sehr konfus?
Liebe Grüße und schon mal vielen Dank für Eure Antworten!
Maria