Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

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    • Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Mit anderen Worten.

      Den Steuerfreibetrag von 8000 pro Kind gibt es nur für Papa, sofern Mama nicht steuerpflichtig arbeitet.

      Habe ich eben von der Union auf Anfrage bestätigt bekommen.

      Meine persönliche Meinung dazu.

      Diese Änderung halte ich für dringend nötig. Zum jetzigen Zeitpunkt entfällt der halbe Steuerfreibetrag in vielen Fällen weil Mama einen Mini-Job hat oder er geht auf Stiefpapa über, der mit den Kindern überhaupt nichts zu tun hat.

      In den meisten Fällen wird Papa dann durch den Steuerfreibetrag zahlungsfähig. Bisher sind 90 % der KU´s spätestens ab dem 2. Kind Mangelfälle.
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Original von Robert_Michael
      Mit anderen Worten.

      Den Steuerfreibetrag von 8000 pro Kind gibt es nur für Papa, sofern Mama nicht steuerpflichtig arbeitet.

      Habe ich eben von der Union auf Anfrage bestätigt bekommen.

      Meine persönliche Meinung dazu.

      Diese Änderung halte ich für dringend nötig. Zum jetzigen Zeitpunkt entfällt der halbe Steuerfreibetrag in vielen Fällen weil Mama einen Mini-Job hat oder er geht auf Stiefpapa über, der mit den Kindern überhaupt nichts zu tun hat.

      In den meisten Fällen wird Papa dann durch den Steuerfreibetrag zahlungsfähig. Bisher sind 90 % der KU´s spätestens ab dem 2. Kind Mangelfälle.
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Also ich finde es schon komisch warum immer den müttern nur weil sie nicht steuerpflichtig arbeiten der freibetrag gestrichen werden soll.Ich bin Mutter voion vier Kindern .Ich kann nicht arbeiten weil ich behindert bin und beziehe Eu Rente.Also soll auch behinderten die nicht mehr arbeiten können der freibetrag gestrichen werden? Sind wir weniger wert?
      danke
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo Knuddel,

      erklären kann man das doch eigentlich nur damit, dass Erziehungsarbeit keinen Wert darstellt *grmpf*.

      Übrigens ist es bei mir genau umgekehrt: Ich arbeite vollzeit, Ex bezieht ergänzendes ALGII (freischaffender Gitarrenlehrer) und ist somit nicht leistungsfähig für unsere beiden Kinder. Ich würde es reichlich ungerecht finden, wenn ich einerseits alleine den Unterhalt für die Kinder sicherstelle, er aber andererseits die halben Freibeträge einheimst.

      Übrigens: Ich zweifle ernsthaft an diesem Versprecher der CDU. Grob gerechnet würde ich pro Monat inkl. der niedrigeren ALU-Beiträge 400€ pro Monat mehr im Geldbeutel haben. Das glaubt doch nicht wirklich ernsthaft jemand, dass uns kleinen Leuten ein derartiges Geschenk gemacht wird, oder?!

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo Antje

      erklären kann man das doch eigentlich nur damit, dass Erziehungsarbeit keinen Wert darstellt *grmpf*.


      Solange man verheiratet ist, ergibt sich dieser Wert aus einem Steuerfreibetrag für die Familie.

      Wenn Mama aber immer mehr Barunterhalt will, muß Papa eben steuerlich entlastet werden, um den Barunterhalt zahlen zu können, ohne morgens Zeitung tragen und abends Taxi fahren zu müssen.

      Rechne mal aus, was Dir bleiben würde, wenn Du den Unterhalt für deine Kidds zahlen müsstest. Ich weiß, du zahlst ihn ja auch, weil Papa nicht zahlt. Aber gesetzt den Fall, die Kiddis wären bei Papa. Was würde Dir nach der derzeitigen Rechtssprechung bleiben?

      Und soviel ich weiß, verdienst Du noch ausgesprochen gut. Wärst Du dann nicht bereits an der Grenze zum notwendigen Selbstbehalt?

      Übrigens: Ich zweifle ernsthaft an diesem Versprecher der CDU. Grob gerechnet würde ich pro Monat inkl. der niedrigeren ALU-Beiträge 400€ pro Monat mehr im Geldbeutel haben.


      In Deinem Fall wären es 400 € die Du für Konsum mehr übrig hättest. Konsum schafft Arbeitsplätze. Die Prämise der Union heißt: "Sozial ist, was Arbeit schafft".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Robert_Michael ()

    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Guten Morgen Antje :),

      Original von Antje
      Übrigens: Ich zweifle ernsthaft an diesem Versprecher der CDU. Grob gerechnet würde ich pro Monat inkl. der niedrigeren ALU-Beiträge 400€ pro Monat mehr im Geldbeutel haben. Das glaubt doch nicht wirklich ernsthaft jemand, dass uns kleinen Leuten ein derartiges Geschenk gemacht wird, oder?!

      ich glaube auch nicht an solche Wahlversprechen - aber ganz ab davon, wie hast Du die 400,- EUR berechnet?
      Ich vermute mal, dass Du die genannten 8000,- EUR Freibetrag durch 12 geteilt hast und dann in einem Brutto-Netto-Lohnrechner geschaut, wie viel das ausmacht. Diese Abschätzung hätte aber zwei gewichtige Fehler, zum einen gibt es bisher bereits kindbezogene Freibeträge in Höhe von 5808,- EUR pro Kind und Jahr (d.h. es wäre 'nur' eine Erhöhung um 2192,- EUR), außerde habe ich bisher noch keine Aussage der Union zur Frage der Günstigerprüfung gefunden. Konkret frage ich mich, ob dann lediglich die kindbezogenen Freibeträge erhöht werden, die Günstigerprüfung aber erhalten bleibt oder ob grundsätzlich nur noch Freibeträge gelten und das Kindergeld wegfällt. Dass es einen Freibetrag von 8000,- EUR p.a. plus Kindergeld i.H.v. 154,- EUR p.m. gibt, daran würde ich in meinen kühnsten Träumen nicht glauben.

      LG
      rabma
      rabma
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo Robert_Michael,

      mach doch bitte mal ein Rechenbeispiel, dass sich gerade bei einem Geringverdiener, der bereits beim zweiten Kind zum Mangelfall wird, ein erhöhter Kinderfreibetrag positiv auswirken würde. Beachte dabei zwei Dinge, nämlich die Realität der Günstigerprüfung und die Realität, dass die meisten Unterhaltspflichtigen nur angemessene Berufsaufwendungen geltend machen dürfen.

      MfG
      rabma
      rabma
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      An wen soll denn ein Steuerfreibetrag gehen, wenn nicht an Steuerpflichtige?

      Das ist wieder einmal so eine merkwürdige R-M-Dialektik, die mehr fehlinformiert als aufklärt.

      Die Union hat in ihr Wahlprogramm nichts anderes geschrieben, als dass sie den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag auf 8000 Euro erhöhen will. Der Kinderfreibetrag soll auf die Eltern verteilbar sein. Die Auswirkungen auf das Kindergeld sind "zu prüfen". Das ist in der Kurzfassung des "Regierungsprogramms 2005-2009" so nachlesbar. Diese Freibetragserhöhungen sollen -ohne Gesamtnettoentlastung- durch den Wegfall von sonstigen Vergünstigungen finanziert werden.

      Ansonsten ist das von Rabma Gesagte zu unterstreichen, die tatsächlichen Auswirkungen wären relativ (aber immerhin, günstiger).

      Spannender finde ich den Bonus von 50 Euro pro Kind bei den Rentenversicherungsbeiträgen (denn der ist netto), der aus dem Wegfall der Eigenheimzulage finanziert werden soll.
      Grüße
      üri

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von üri ()

    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Guten Morgen rabma :)

      Original von rabma
      Ich vermute mal, dass Du die genannten 8000,- EUR Freibetrag durch 12 geteilt hast und dann in einem Brutto-Netto-Lohnrechner geschaut, wie viel das ausmacht.


      Gerechnet hab ich da ehrlich gesagt nicht viel, sondern 2x Kinderfreibeträge und meinen Freibetrag genommen, in meine Bezügemitteilung geschaut, wieviel LSt und AL-Versicherung ich zahle und dann grob über den Daumen gepeilt beides addiert. Dabei kam auch auf irgendwas zwischen 350 und 400€. Und bei der Summe hab ich für mich beschlossen, dass da ein Haken ist, denn kein Cäsar würde seinen Untergebenen soviel vom Zehnten erlassen.

      Die derzeitigen Freibeträge hab ich dabei, wie von dir richtig vermutet, überhaupt nicht auf der Uhr gehabt.

      Konkret frage ich mich, ob dann lediglich die kindbezogenen Freibeträge erhöht werden, die Günstigerprüfung aber erhalten bleibt oder ob grundsätzlich nur noch Freibeträge gelten und das Kindergeld wegfällt. Dass es einen Freibetrag von 8000,- EUR p.a. plus Kindergeld i.H.v. 154,- EUR p.m. gibt, daran würde ich in meinen kühnsten Träumen nicht glauben.


      Der Wegfall des Kindergeldes dürfte dann wohl bei den meisten die höheren Freibeträge wieder auffressen, oder? Und was wäre mit den unteren Lohngruppen, würden die unterm Strich ohne Kindergeld nicht schlechter dastehen?

      Die Entlastung bei den Renten find ich, genau wie Üri, schon eher spannend, aber eigentlich rechne ich wieder einmal damit, dass meine Kinder wieder jenseits eines noch festzulegenden Stichtages geboren wurden und ich somit nicht in den Genuss dergl. Vorteile komme. Genauso geht es mir nämlich bei vielen Dingen: Töchting ist 1991 geboren, da gabs nur 1 Erziehungsjahr auf die Rente, für ihren Bruder Jahrg. 1995 gabs 3 Jahre...... Meine Stimmung bezüglich der allg. Großwetterlage in Punkto Kinder und Familie geht momentan eher dahin, dass die Elterngeneration, zu der ich gehöre, die ewig Abgezockten sind, weil bei ihnen noch kräftig zugelangt wurde und ihre Kinder bei Neuregelungen für alles mögliche dann nicht berücksichtigt werden, weil sie die geförderten Dinge nicht mehr brauchen oder zu alt sind etc......

      Natürlich finde ich kostenlose Kinderbetreuung und einen niedrigen Steuersatz für Kinderprodukte klasse. Vielleicht hilfts nachkommenden Elterngenerationen. Meine Kinder gehören nur schon wieder zu der Generation, die mit neu eingeführtem Büchergeld und Studiengebühren belastet werden. Von steuervergünstigten Windeln und Modelleisenbahnen , sowie Wegfall von Kindergartengebühren haben wir nix mehr. Ein Ausgleich findet also bei uns nicht statt. Mich lässt das eigentlich nur schwanken zwischen Wut und Resignation.

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Spannender finde ich den Bonus von 50 Euro pro Kind bei den Rentenversicherungsbeiträgen (denn der ist netto), der aus dem Wegfall der Eigenheimzulage finanziert werden soll.

      Das wird alle Beamten und Selbständigen mit privat finanzierter Rente freuen, die davon nichts haben. So wie die Senkung der Lohnnebenkosten den Beamten nichts bringt, aber die Mehrwertsteuererhöhung trifft sie natürlich trotzdem. Ich weiss nicht - da wird wie die letzten Jahre immer wieder an einer Decke gezerrt, die einfach zu kurz ist. Bei Beamten ist es längst so, dass viele neue Lehrer energisch versuchen, Angestellte zu bleiben statt verbeamtet zu werden. Die Nachteile sind einfach zu gross geworden. Gut fährt nur die ältere Generation.

      Das Kindergeld wird mit Sicherheit nicht in den Freibeträgen aufgehen. Dies käme sonst einer Streichung des Kindesgeldes für Wenigverdienende gleich. Sicherlich wird die Günstigerprüfung fortbestehen, nach oben erweitert eben. Wer viel verdient und den Freibetrag ausschöpfen kann, hat dann entsprechend mehr in der Kasse.

      In der Auswirkung auf Trennungsfamilien müsste das auch Unterhaltszahler etwas entlasten, vorausgesetzt sie verdienen genug. Wer hat, dem wird gegeben...es müsste wenigstens möglich sein, nicht ausgeschöpfte Freibetragshälften auf den steuerzahlenden Elternteil zu übertragen. Und dann noch den Schwachsinn des Ehegattensplittings abschaffen (auch hier genügt ein Freibetrag völlig), dann ist die Reformschnecke wieder einen Millimeter weitergekrochen...
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hi Antje,

      ich nochmal,

      Original von Antje
      Übrigens ist es bei mir genau umgekehrt: Ich arbeite vollzeit, Ex bezieht ergänzendes ALGII (freischaffender Gitarrenlehrer) und ist somit nicht leistungsfähig für unsere beiden Kinder. Ich würde es reichlich ungerecht finden, wenn ich einerseits alleine den Unterhalt für die Kinder sicherstelle, er aber andererseits die halben Freibeträge einheimst.

      da 'muß' ich doch einfach nochmal einhaken (ich hatte diesen Absatz vorhin nicht so recht beachtet) - hast Du schon mal eine Vergleichsberechnung gemacht, welche Variante für Dich/Euch am günstigsten ist? Ich könnte mir vorstellen, dass es für Dich günstiger wäre, du holst Dir nur den zweiten Betreuungsfreibetrag und nicht den zweiten Kinder(grund)freibetrag. Bedenke, wer sich den zweiten Kindergrundfreibetrag holt, weil anderer Elternteil keinen KU leistet, der muß sich in der Günstigerprüfung auch das volle KG gegenrechnen lassen. Wenn Du Dir nur den zweiten Betreuungsfreibetrag holst, dann wird in der Günstigerprüfung nur das halbe Kindergeld gegengerechnet, auch wenn Du tatsächlich der Bezieher des ganzen KGs bist.
      Ich bin mir jetzt nur nicht ganz sicher, unter welchen Umständen man sich den zweiten Betreuungsfreibetrag übertragen lassen kann (hängt m.W. daran, dass Kind gar nicht beim anderen ET gemeldet ist).

      LG
      rabma
      rabma
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hi Antje,


      Original von Antje
      Gerechnet hab ich da ehrlich gesagt nicht viel, sondern 2x Kinderfreibeträge und meinen Freibetrag genommen, in meine Bezügemitteilung geschaut, wieviel LSt und AL-Versicherung ich zahle und dann grob über den Daumen gepeilt beides addiert. Dabei kam auch auf irgendwas zwischen 350 und 400€.

      Wenn Du das proportional gerechnet hast, dann würde diese Abschätzung den Fehler der Nichtberücksichtigung der Progression beinhalten. Dann paßt das zu der Abschätzung die ich für Deine Situation gemacht habe (ohne Dein Einkommen wirklich zu kennen, aber so ungefähr habe ich ja eine Peilung, ich kam auf 470,- EUR). Aber wie schon beschrieben, das kann man so gar nicht abschätzen, weil man nicht weiss, was mit dem KG passieren soll.


      Original von Antje
      Der Wegfall des Kindergeldes dürfte dann wohl bei den meisten die höheren Freibeträge wieder auffressen, oder? Und was wäre mit den unteren Lohngruppen, würden die unterm Strich ohne Kindergeld nicht schlechter dastehen?

      ja, so würde es wohl hinkommen...
      wie schon gesagt, mir ist unklar, wie der höhere Freibetrag umgesetzt werden sollte. Mit Sicherheit kann man sagen, dass beim Ansatz von Freibeträgen die Leute mit geringerem Einkommen weniger bekommen, als die Leute mit hohem Einkommen.


      Original von Antje
      Die Entlastung bei den Renten ...

      den konkreten Vorschlag finde ich ebenfalls interessant, werde gleich noch was direkt bei Üri drunter schreiben. Wollte an dieser Stelle nur mal eine ganz allgemeine Überlegung in den Raum stellen. Für die Erziehung eines Kindes gibt es mittlerweile 3 Beitragsjahre mit 1,0 Berechnungspunkten (also Durchschnittseinkommen). Um eine Durchschnittsrente zu bekommen benötigt man m.W. mehr als 40 Berechnungspunkte, das bedeutet wiederum, dass man -respektive Frau- 13 14, 15, Kinder großziehen müßte, um eben nur über die Kindererziehung auf eine Durchschnittsrente zu kommen....


      Original von Antje
      Natürlich finde ich kostenlose Kinderbetreuung und einen niedrigen Steuersatz für Kinderprodukte klasse. Vielleicht hilfts nachkommenden Elterngenerationen.

      ach Antje, wem sagst Du das... schlußendlich sind wir praktisch gleich alt, nur Deine Kiddies sind ein klein wenig älter als meine, jedoch auch schon lange aus dem Windelalter raus. Auch ich bin manchmal genervt, dass so viele Vergünstigungen/ Verbesserungen für mich zu spät kommen. Meine Firma zum Beispiel, hat einen Betriebskindergarten eingerichtet, wirklich eine Supereinrichtung, nimmt Kinder ab einem Jahr, bietet Ganztagsbetreuung, macht spielerischen Englisch'unterricht', hat ein schönes Aussengelände mit Sand- / Matschecke etc. - tja, eröffnet wurde der KiGa ein halbes Jahr vor Schuleintritt meiner Jüngsten...
      egal, ich schaue nach vorne, freue mich daran, dass es wenigstens jetzt so etwas gibt (*äh* der KiGa kostet auch eine Kleinigkeit, nämlich um die 400,- EUR mtl.), vorallem hoffe ich, dass diese Verbesserungen erhalten bleiben, denn irgendwann werden evtl. meine Töchter in der Situation stecken, dass sie Job und Kinder unter einen Hut bekommen wollen/müssen.

      LG
      rabma
      rabma
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo Üri,

      Original von üri
      Das ist wieder einmal so eine merkwürdige R-M-Dialektik, die mehr fehlinformiert als aufklärt.
      :rolleyes: :) :D


      Original von üri
      Die Union hat in ihr Wahlprogramm nichts anderes geschrieben, als dass sie den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag auf 8000 Euro erhöhen will. Der Kinderfreibetrag soll auf die Eltern verteilbar sein. Die Auswirkungen auf das Kindergeld sind "zu prüfen".

      *hmmm* also dieses "prüfen" spricht für mich Bände.... vorallem wenn man das dann in Bezug zu "Wegfall von sonstigen Vergünstigungen" setzt. Ich selber wäre vermutlich sogar noch Nutznieser einer solchen Regelung, immerhin bin ich verdammt dicht am Spitzensteuersatz dran, d.h. ich käme schon in die Nähe der maximalen steuerlichen Entlastung i.H.v. 3.360,- EUR p.a. - das ist schon eine Ecke mehr als das KG i.H.v. 1.848,- EUR
      wirklich gerecht finde ich es aber nicht, wenn Gutverdiener mehr bekommen als Geringverdiener - sehe aber mittlerweile die Problematik, dass prozentual immer mehr Kinder in bildungsfernen Schichten geboren werden - ein Punkt, der mir für die Zukunft unseres Landes schon etwas Sorge bereitet.


      Original von üri
      Spannender finde ich den Bonus von 50 Euro pro Kind bei den Rentenversicherungsbeiträgen (denn der ist netto), der aus dem Wegfall der Eigenheimzulage finanziert werden soll.

      da stellt sich mir jetzt die Frage, wie das konkret realisiert werden soll. Wenn es bedeutet, dass der eigentlich ausgerechnete RV-Beitrag pro Kind um 50,- EUR reduziert werden soll, dann wäre das sicherlich eine gute Sache für alle Menschen mit Kindern. Im Bezug auf Trennungsfamilien stellt sich mir aber gleich die Frage, wer bekommt die Reduzierung bzw. wie wird sie im Zweifelsfalle aufgeteilt....

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo mondschein,

      Original von mondschein
      Das wird alle Beamten und Selbständigen mit privat finanzierter Rente freuen, die davon nichts haben.
      der Einwand ist schon richtig, jedoch sollten die Betroffenen fairerweise noch eine andere Betrachtung miteinbeziehen. Denn auch für die Kinder von Beamten und Selbstständigen gibt es die drei Rentenberechnungspunkte, d.h. es wird später eine (wenn auch geringe) BfA-Rente gezahlt und das obwohl diese Gruppe keine Leistungen ins System eingebracht hat.

      Original von mondschein
      So wie die Senkung der Lohnnebenkosten den Beamten nichts bringt, aber die Mehrwertsteuererhöhung trifft sie natürlich trotzdem.
      vollkommen richtig, jedoch wird mir als Angestellter eine Senkung der Lohnnebenkosten auch nichts bringen und die Mehrwertsteuererhöhung trifft mich voll...

      Original von mondschein
      In der Auswirkung auf Trennungsfamilien müsste das auch Unterhaltszahler etwas entlasten, vorausgesetzt sie verdienen genug. Wer hat, dem wird gegeben...es müsste wenigstens möglich sein, nicht ausgeschöpfte Freibetragshälften auf den steuerzahlenden Elternteil zu übertragen. Und dann noch den Schwachsinn des Ehegattensplittings abschaffen (auch hier genügt ein Freibetrag völlig), dann ist die Reformschnecke wieder einen Millimeter weitergekrochen...
      Zu diesen beiden Forderungen hast Du meine voll Zustimmung, das sind für mich so konkrete Forderungen, was getan werden muß, um sinnvolle Änderungen anzustoßen. Unsere aktuelle Familienförderung greift viel zu oft nur dann, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt - und genau dann haben wir ein riesen Problem, wenn die Ehe scheitert. Wesentlich besser wäre es, der Staat würde Familienförderung in erster Linie an Kindern festmachen und im Zweifelsfall gehören für mich die partnerschaftlichen Modelle besser gefördert als die klassischen.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo rabma,

      ich sehe die Sache mit der "Prüfung" der Auswirkungen auf das Kindergeld einfach so, dass in der Union niemand die Zeit hatte, dazu einen konsensfähigen Vorschlag zu erarbeiten, der die Länder (vor allem eins weiter im Süden...) einbezog. Das ist ja wegen der Lastenverteilung alles sehr komplex.

      Um das bestehende Prinzip der Familienförderung über ein steuerliches Kindergeld ausgewogen beizubehalten wäre es in diesem System in der Tat notwendig, das Kindergeld (zumindest bescheiden) zu erhöhen, weil das eben einkommenunabhängig ist, denn sonst profitieren nur diejenigen mit höheren Einkommen von der Erhöhung des Kinderfreibetrags.
      Was die Union als Gegenfinanzierung streichen will, ist weitgehend unklar bzw unbekannt. Aber die Streichliste hat der potenzielle Koalitionspartner :D .

      Die 50 Euronen Bonus sind wohl so gemeint und die Gegenfinanzierung ist das, was man im politischen Raum solide nennt. Ob und in welchem Umfang davon auch Beamte entsprechend profitieren sollen, würde mich selbst interessieren (...), aber auch dazu braucht frau die Länder.
      Schönes Wochenende,
      üri
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      jedoch wird mir als Angestellter eine Senkung der Lohnnebenkosten auch nichts bringen und die Mehrwertsteuererhöhung trifft mich voll...

      Von niedrigeren Lohnnebenkosten können Angestellte mitprofitieren. Weniger Beiträge für die drei grossen Pflicht-Sozialversicherungsposten kommen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern gleichermassen zugute. "Nur" die privat Abgesicherten und Beamte bleiben draussen. Wer aus dieser Gruppe sein Geld für Konsum ausgeben muss, erleidet eine Kaufkrafteinbusse von 2% bei gleichem Einkommen. Die durch die satte Verbrauchssteuererhöhung angeheizte Preissteigerungsrate wird auch in der Neuanpassung der Regelunterhaltssätze auftauchen - weitere Steigerung der Unterhaltssätze sind angesagt. Der Kreis dreht sich.

      Unsere aktuelle Familienförderung greift viel zu oft nur dann, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt - und genau dann haben wir ein riesen Problem, wenn die Ehe scheitert. Wesentlich besser wäre es, der Staat würde Familienförderung in erster Linie an Kindern festmachen und im Zweifelsfall gehören für mich die partnerschaftlichen Modelle besser gefördert als die klassischen.

      Genau so ist es. Die andere Frage, ob man mit den höheren Kinderfreibeträgen nur reichen Eltern zusätzliche Geschenke macht oder ob man angesichts der vielen kinderlosen Akademiker viel zu wenig für die Gesellschaft ab obere Mitte aufwärts tut, bleibt dagegen offen.

      Ein fairer Kinderfreibetrag im Zuge einer grundlegenden Einkommenssteuerreform ist jedenfalls überfällig, wie auch vom BVerfG schon lange gefordert. In anderen Ländern wurden gute Erfahrungen mit Familiensplitting gemacht. Eine gleichzeitige Kindergelderhöhung erscheint mir da nicht so wesentlich, viel wichtiger wäre es, andere Rahmenbedingungen für nicht so gut verdienende Familien zu verbessern. Wohnkosten, die in Europa an der Spitze liegen und Familien besonders treffen zum Beispiel. Ständig steigende Kosten durch überproportional steigende Betreuungskosten, neue Kosten für die Schule...
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo Rabma

      Hallo Robert_Michael,

      mach doch bitte mal ein Rechenbeispiel, dass sich gerade bei einem Geringverdiener, der bereits beim zweiten Kind zum Mangelfall wird, ein erhöhter Kinderfreibetrag positiv auswirken würde. Beachte dabei zwei Dinge, nämlich die Realität der Günstigerprüfung und die Realität, dass die meisten Unterhaltspflichtigen nur angemessene Berufsaufwendungen geltend machen dürfen.


      Würde ich gerne. Bin aber weder Steuerberater noch Politiker.

      Ich weiß nur, dass ich in diesem Jahr ca 5000,00 € an Steuern auf meinem Gehaltszettel stehen haben werde. Die indirekten Steuern sind da noch gar nicht mitgezählt.

      Ich will mit meinem Beitrag nur dazu anstupsen, dass es durchaus noch lohnenswert werden kann, Kinder in die Welt zu setzen. Der derzeitige Zustand läßt aber den meisten Vätern keinen Handlungsspielraum.

      In meinem Fall ist es so, dass Stiefpapa den halben Kinderfreibetrag kassiert, obwohl er mit den Kindern finanziell eigentlich überhaupt nichts am Hut hat. Mama wiederum sagt, sie wird sich hüten, steuerpflichtig zu arbeiten, da ihre Arbeit durch die Steuerklasse 5 zur Hälfte aufgefressen wird.

      Bei Antje ist es so, dass sich der Vater auf Kosten des Staates, also auch auf unsere Kosten schöne Tage macht, sofern man bei Bezug von ALG II überhapt von schönen Tagen sprechen kann. Hätte er zumindest die Hälfte der Steuerentlastung, Antje arbeitet ja auch steuerpflichtig, wäre dies vielleicht überhaupt nicht nötig.
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo Üri

      Um das bestehende Prinzip der Familienförderung über ein steuerliches Kindergeld ausgewogen beizubehalten wäre es in diesem System in der Tat notwendig, das Kindergeld (zumindest bescheiden) zu erhöhen, weil das eben einkommenunabhängig ist, denn sonst profitieren nur diejenigen mit höheren Einkommen von der Erhöhung des Kinderfreibetrags.


      Hier taucht die Frage auf, wass Du unter "höherem" Einkommen verstehst. Für mich sind 35000 € brutto im Jahr noch kein höheres Einkommen, egal ob alleine oder zu zweit erwirtschaftet.

      Wenn man nun der Union glauben schenken darf, wird eine Familie mit diesem Einkommen und 2 Kindern fast keine Steuern mehr zahlen.

      Während Kinderlose mit diesem Einkommen doch Steuern zahlen dürfen. Die Ausnahmetatbestände sollen ja auch gestrichen werden. Über Eigenheimzulage und Pendlerpauschale wird ja bereits heftig diskutiert.

      Zur Zeit ist es so, dass ich, unterhaltspflichtig für 1 oder 2 Kinder ca 20 € netto mehr habe, als wären gar keine Kinder da. Durch meine hohen Werbungskosten, teilweise auch behinderungsbedingt, fällt auch mein Kindergeldanteil unter den Tisch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Robert_Michael ()

    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Original von Robert_Michael

      Hier taucht die Frage auf, wass Du unter "höherem" Einkommen verstehst.


      Bei mir taucht genau die Frage überhaupt nicht auf.

      Wenn es aber ungefähr so werden soll, wie wir den Vorschlag der Union verstehen, würden steuerliche und einkommsunabhängige Kinderförderung zukünftig stärker auseinanderfallen:
      Wer wenig Einkommen hat, profitiert vom Kindergeld und erhält maximal 1848 Euro im Jahr für seinen Nachwuchs. Wer nach heutigem Stand individuell einen Steuersatz von 50% hat, kann stattdessen 2854 Euro Steuern sparen (die Hälfte vom Kinder- und Ausbildungsfreibetrag für beide Eltern).
      Wenn sich der Freibetrag nun auf 8000 Euro erhöht (zusammen mit dem Erziehungsfreibetrag?), können bei Verdiensten im Bereich des Höchststeuersatzes zukünftig eben 4000 Euro Steuern gespart werden, während diejenigen mit geringem Einkommen weiterhin die 154 Euro monatlich Kindergeld erhalten (1848 jährlich). Und es gibt einige Steuerzahler mehr, die bei der Günstigerprüfung in die Spalte der Steuerentlastung rutschen.

      Das aber verschiebt das oben geschilderte einigermaßen ausgewogene Fördersystem stark in die Richtung der Familien mit höherem Einkommen.
      Genau deshalb gibt es m.E. völlig zu Recht "Prüfungsbedarf", auch in Richtung Kindergelderhöhung.
      Grüße
      üri
    • RE: Die Union plant, dass der Steuerfreibetrag nur an steuerpflichtig Arbeitende geht.

      Hallo Robert_Michael,

      Original von Robert_Michael
      Würde ich gerne. Bin aber weder Steuerberater noch Politiker.

      wenn Du kein Rechenbeispiel bringen kannst, wie kannst Du dann aber behaupten, dass der erhöhte Kindergrundfreibetrag die erwünschten Auswirkungen hätte? (Papa wird durch Kinderfreibeträge leistungsfähig für KU)
      Meines Erachtens hast DU die bisher realisierte steuerliche Kinderförderung noch nicht mal im Ansatz verstanden. Wenn Du schon die Ist-Situation nicht verstanden hast, wie willst Du denn dann verstehen, wie sich geplante Änderungen (des existierenden Systems!) auf die Familien auswirken können?


      Original von Robert_Michael
      Ich weiß nur, dass ich in diesem Jahr ca 5000,00 € an Steuern auf meinem Gehaltszettel stehen haben werde. Die indirekten Steuern sind da noch gar nicht mitgezählt.

      Schön, und weisst Du dann wieviel Steuerfreibetrag für die Kinder in deiner Steuererklärung/ im Steuerbescheid berücksichtigt werden?
      Weißt Du was die Günstigerprüfung ist?
      Weißt Du wie hoch die kindbezogenen Freibeträge heute sind?
      Ist Dir klar, dass es zur Zeit nur ein Entweder-Oder existiert? - es gibt entweder Kindergeld oder Kinderfreibeträge.


      Original von Robert_Michael
      Bei Antje ist es so, dass sich der Vater auf Kosten des Staates, also auch auf unsere Kosten schöne Tage macht, sofern man bei Bezug von ALG II überhapt von schönen Tagen sprechen kann. Hätte er zumindest die Hälfte der Steuerentlastung, Antje arbeitet ja auch steuerpflichtig, wäre dies vielleicht überhaupt nicht nötig.

      Du Träumer, Antjes Ex wäre auch mit vollen Kinderfreibeträgen nicht leistungsfähig für KU - zum einen, weil der Herr wohl noch gar nicht kapiert hat, dass er für die Kinder eigentlich auch finanziell Verantwortung zu tragen hat - zum anderen, weil er ja ein extrem viel höheres Einkommen brauchen würde, damit überhaupt mal die Kinderfreibeträge zum Tragen kommen.

      MfG
      rabma
      rabma
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