Selbstbehalt

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    • RE: Selbstbehalt

      Hi,
      das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.

      zB ob die neue Frau ein eigenes Einkommen hat.

      Dann auch wie hoch die Miete ist, bzw die Wohnung.

      Im Selbstbehaltssatz sind 360Euro Warmmiete enthalten.
      Alleine dieser Anteil könnte sich verringern, muss es aber nicht unbedingt.

      gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • Da gibt es keine allgemeingültigen Formeln. Wenn der Partner leistungsfähig ist (also mehr Einkommen hat als den Sozialhilfesatz), kann der Selbstbehalt reduziert werden, das ist in manchen Fällen die Hälfte des Anteils der Warmmiete am Selbstbehalt (also 180 Euro).
    • RE: Selbstbehalt

      Hallo Sofie!

      Ich bin auch mit einem getrenntlebenden Mann zusammen und wir wohnen seit Anfang des Jahres auch zusammen.

      Im Internet (mein-recht.de) habe ich gelesen, dass sich der Selbstbehalt um 20% verringern kann, wenn die neue Lebenspartnerin ein festes Einkommen hat (Vollzeit). Dies tritt aber nur in Kraft, wenn seine Ex weniger Unterhalt bekommt, als ihr eigentlich zusteht (also, se bekommt nicht die 3/7 die ihr zustehen, weil dein Feund sonst unter seinen Selbsterhalt fallen würde).

      Bei uns wäre das der Fall. Wir waren Anfang des Jahres deshalb bei seinem Anwalt und er hat uns versichert, dass so etwas immer Einzelfallabhängig ist und man nicht pauschal sagen könnte, dass der Mann dann mehr Unterhalt an seine Ex zahlen muss. Das entscheidet der Richter je nach Fall.
      Der Anwalt meinte auch noch, dass es total unlogisch wäre, wenn der Mann aufgrund einer Gemeinschaftswohnung mehr Unterhalt zahlen muss. Es bleibt ja ihm überlassen, wie er Geld spart und er könnte demnach ja auch in eine WG ziehen.

      Als seine Noch-Frau dann Anfang des Jahres aufgrund der Steuerklassenwechslung von ihm, weniger Unterhalt bekommen hat, meinte sie direkt "Du wohnst mit deiner Freundin zusammen und die verdient auch Geld und ihr könnt euch alle Kosten teilen. das habe ich meinem Anwalt schon mitgeteilt und er ist derselben Meinung!"
      Bisher kam noch nichts von ihrem Anwalt diesbezüglich. Wir warten es ab und im Notfall melde ich mich einfach woanders, bevor ich im für seine Ex-Familie mitzahle! :D Denn so wäre es im Endeffekt!

      Also mit solchen Fragen würde ich immer zum Anwalt gehen.

      Liebe Grüße

      Melanie!
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