Unterhaltsberechnung

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    • Unterhaltsberechnung

      Hallo,

      haben heute eine Unterhaltsberechnung vom Gericht bekommen und meiner Meinung nach ist da etwas falsch. Der Richter geht von einem Netto von 2800,-- Euro durchschnittlich aus, davon zieht er 250,-- Euro Krankenkasse ab. Verbleiben 2550,-- Euro hier von rechnet er den Kindesunterhalt aus. Danach zieht er von den 2550,-- den KU ab und danach die 130,-- Euro, das ist der Krankenkassenbeitrag für die geschiedene Exfrau, da er meinen LG dazu verdonnert hat diesen zu zahlen. Muß dieser Beitrag von 130,-- Euro nicht auch schon beim KU abgezogen werden?

      Gruß
      euridike
    • Außerdem habe ich beim nachrechnen festgestellt, daß auch noch von einem falschen Netto ausgegangen wird. Da haben letzten Dienstag 4 Männer im Gericht gesessen. Der Anwalt meines LG, mein LG, der Richter und der Anwalt der Ex und haben das Netto meines LG ausgerechnet, weil ein Vergleich im Urteil steht. Alle vier sind von einem Netto von 2800,-- Euro ausgegangen. Ich habe heute das Urteil in die Hand bekommen und gesagt, das stimmt nicht. Und siehe da, als mein LG genau nachrechnete, hat er festgestellt, daß vergessen worden ist, die Arbeitslosenversicherung vom Brutto abzuziehen, was das Netto um gute 200,-- Euro erhöht. Was bedeutet, höher in der DT und höher im Unterhalt.

      Kann man sich dagegen noch wehren, auch wenn das im Scheidungsurteil so drin steht. Denn es ist definitiv ein Rechenfehler. Das muß doch eigentlich korrigiert werden oder nicht.

      Gruß
      euridike
    • RE: Unterhaltsberechnung

      hallo euridike, ich würde zwar auch so rechnen wie Du, Aber ist das Ergebnis so unterschiedlich ?

      selbst wenn er deswegen beim KU 1 Stufe höher rutscht, spart er dann beim EU wieder ein.
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    • Hallo Wolfgang,

      aber dadurch, daß das Netto gute 200 Euro höher eingestuft wird, ist der EU auch dementsprechend höher. Also wenn man mit dem wirklichen durchschnittlichen NEtto rechnet, sprich mit Abzug der Arbeitslosenversicherung. Dann müßte mein LG zuzüglich des Krankenkassenbeitrag für seine Ex 1435,-- Euro zahlen, so muß er 1515 Euro zahlen, das macht schon einen Unterschied oder? Und durch das höhere Netto kommt er natürlich auch bei der DT eine STufe höher, was bei drei Kindern ein Betrag von 60,-- Euro ausmacht. Also, das mehrt sich dann schon, so daß fast 100 Euro mehr rauskommt, nur weil falsch gerechnet worden ist.

      Meine Frage ist dann, kann man sich dagegen noch wehren?

      Eine weitere Frage wäre, ab wann wäre denn IHR zuzumuten, ihre Krankenkasse selbst zu zahlen?

      Gruß
      euridike
    • hallo euridike, schau mal besser auf welchen Beitrag ich geantwortet habe !

      Und auch Du solltest besser auf den "antworten" - Button des jeweiligen Beitrages klicken, damit man sehen kann auf welchen Beitrag Deine Antwort erfolgt.

      ab wann wäre denn IHR zuzumuten, ihre Krankenkasse selbst zu zahlen?

      wenn sie eine versicherungspflichtige Arbeit aufnimmt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • hallo euridike, da ist LG mit dabei + nicht in der Lage sein Netto richtig auszurechnen ?

      ist die Unterhaltsberechnung ein Urteil oder ein Vergleich ?

      im 1. Fall kann vorm OLG Einspruch eingelegt werden, im 2. allerdings dürfte es dabei bleiben, da er selbst mit dabei war.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Wolfgang,

      es ist ein Vergleich und er war mit dabei und deine Antwort habe ich befürchtet. Wobei das ganze jetzt ganz schnell ging, da die Gegenseite eine Härtefallscheidung beantragt hat. Er erfuhr Dienstags, daß er Dienstag drauf seinen Scheidungstermin hat. Da er an diesem WE sowieso bei seinen Kindern war (500 km weg), blieb er. Normalerweise hätte er noch nichteinmal eine Lohnbescheinigung dabei gehabt, nach dem sowohl Richter als auch Anwälte gerechnet haben. Diese Bescheinigung habe ich ihm gefaxt, da Freitags ein Schreiben vom Anwalt im Briefkasten war, daß er diese mitbringen sollte. Ist das nicht auch irgendwie ein Fehler von allen vieren gewesen. Denn alle vier haben diese Lohnbescheinigung in Händen gehabt und das Netto ausgerechnet und wenn dann 3 Fachmänner einem etwas vorrechnen, man als Laie dabeisteht, ersteinmal vielleicht Bahnhof versteht und zudem noch ziemlich aufgeregt ist, da man ja nicht ständig vor Gericht steht, dann kann einem so etwas schon passieren, da mache ich dann aber auch den Anwälten und dem Richter den Vorwurf, nicht richtig gerechnet zu haben. Oder sehe ich das falsch?

      Gruß
      euridike
    • Hallo euridike,

      dann versuche ich Dir mal das mit dem "richtigen Antwort-Button" mit Bild zu erklären, denn mittlwerweile wird dieses Thema sehr unübersichtlich.

      Der "richtige" Anwort-Button ist derjenige, der beim jeweiligen Beitrag in praktisch in der Titelzeile steht - Du hast vermutlich noch die Brettansicht gewählt und verstehst gar nicht, was wir meinen. Deshalb: Schalte Doch bitte auch in die Baumansicht, dann wird es Dir vermutlich klarer.

      Ich hoffe, dass es das angehängte Bild lesbar ist und Du die entsprechenden Schaltflächen findest.

      Gruß
      rabma

      PS: Bitte auf die verkleinerte Bildversion klicken, dann wird das Bild so groß, dass man es lesen kann
      Dateien
      rabma

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rabma ()

    • hi,
      der KU hat Vorrang vor anderen UNterhaltspflichten, zumindest bei der Betragsermittlung.

      Ausserdem dürfen Unterhaltsansprüche geringerer Priorität nicht zu Lasten höherer gehen.

      Damit wäre die Berechnung des Richters meiner Meinung nach in Ordnung.
      Er zieht den Bedarf des Kindes vor den Bedarf der Mutter (einschliesslich KK-Versicherung).

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • Hi,

      da hast du vielleicht Recht, wobei ich mir da nicht so sicher bin, wenn ich folgendes lese:

      Zitat:
      "Minderjährige Kinder ohne Einkünfte besitzen keine eigene unterhaltsrechtlich relevante Lebensstellung im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB. Sie leiten ihre Lebensstellung vielmehr von derjenigen ihrer unterhaltspflichtigen Eltern ab. Wird das Kind von einem Elternteil versorgt und betreut und leistet der andere Teil Barunterhalt, so bestimmt sich die Lebensstellung des Kindes grundsätzlich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Da der für die Unterhaltsbemessung maßgebliche Lebensstandard im wesentlichen durch tatsächlich vorhandene Mittel geprägt ist, richtet sich auch die abgeleitete Lebensstellung des Kindes nach diesen Verhältnissen." BGH, Urteil vom 06.02.2002 - Aktenzeichen XII ZR 20/00

      Das könnte man auch anders verstehen.

      Gruß
      euridike
    • Hi,

      War die Krankenversicherung für die Mutter auch während der Ehe vorhanden?

      Das wäre dann eheprägend und dann wäre die KKV auch bisher für den Bedarf des Kindes massgeblich.

      Andererseits zählt die Krankenversicherung zum Unterhaltsbedarf der Mutter hinzu.

      Ich kann es dir nicht beantworten und bin gespannt, wie es in den Leitlinien des Oberlandesgerichtes steht... welches wäre denn zuständig?

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • tja euridike, zuerst schaue ich immer wo mein Fehler lag bevor ich andere des Fehlers machen bezichtige. Und ich bin nun mal der Meinung daß ich doch am besten wissen muß wieviel ich Netto bekomme. Das ist ja auch das was wir vom ISUV erreichen wollen: daß die Betroffenen in die Lage versetzt werden sich selbst einzubringen, selbst mitreden zu können. Wenner nur dabei sitzt und abnickt was die "Experten" beschließen ... dazu braucher nicht dabei sein.

      Wobei das ganze jetzt ganz schnell ging, da die Gegenseite eine Härtefallscheidung beantragt hat.

      dann kann man auch abtrennen.

      Er erfuhr Dienstags, daß er Dienstag drauf seinen Scheidungstermin hat.

      Aber egal, es war ja 1 Woche Zeit sich vorzubereiten, selbst auszurechnen. Da hätte er alles parat haben können, und mit der Berechnung der "Experten" vergleichen können. Dann wäre der Fehler eher aufgefallen.

      Normalerweise hätte er noch nichteinmal eine Lohnbescheinigung dabei gehabt,

      wenn ich weis daß ich zu einer Gerichtsverhandlung gehe habe ich alles dazu dabei. Das sollte doch selbstverständlich sein.

      ein Vergleich ist im Gegensatz zu Urteil nicht anfechtbar. Deshalb warnen wir immer in den Foren davor ! Das solltest Du wissen, so lange wie Du dabei bist. Da muß man doppelt aufpassen wenn man doch weis daß es darauf hinaus läuft.

      Oder sehe ich das falsch?

      das scheint Deine Lieblingsfrage zu sein. Die Antwort lautet: ja, total. Jedesmal. Denn Du siehst immer, überall nur (s)eine Seite, bist total darauf fixiert.
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