Unterhalt ab 18 privilegiert

    • Hallo K.,

      bei mir hat das JA das immer problemlos akzeptiert, ebenso die Anwältin, die meine Tochter mit 18 eingeschaltet hatte.
      Natürlich hat die Ehefrau, da sie ihren Bedarf durch ihre Arbeit deckt, keine "bereinigende" Wirkung bzgl. des relevanten Einkommens, aber sie ist "Zählperson".

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo Kraxelhuber,

      einfach die Stufung und überhaupt die Berechnung des Jugendamtes abwarten, dann sehen wir weiter.

      Nach alledem, was ich hier im Forum über ähnlich gelagerte Fälle gelesen habe, bin ich gespannt wie das Jugendamt nach Erhalt Deines Anschreibens damit umgeht:
      1. Senden sie Dir noch vor dem 18. Geburtstag des Kindes die Berechnung?
      2. Setzen sie Dich in Verzug oder bitten sie Dich nur zu zahlen?
      3. Verlangen sie einen Titel?
      4. Wie reagieren sie auf Deine Hinweise zur Auskunft der Mutter?
      Leider hast Du immer noch nicht bestätigt, dass eine Beistandschaft besteht. Es könnte ja auch sein, dass das JA "nur" beratend und unterstützend im Rahmen des § 18 Abs. 4 SGB VIII unterwegs ist. Mich interessiert das sehr, weil mir ein Satz nicht aus dem Kopf geht:

      _Ernst_ schrieb:

      Hallo clint,
      alle Regelungen der gesetzlichen Vertreter, sei es die Mutter oder der Beistand gelten für und gegen das Kind.
      gruß
      ernst

      Achso, sendest die Unterlagen mit normaler Post hin?
    • Moin Clint,

      vielen Dank

      eine Beistandschaft besteht nach meiner Info nicht. Wodran erkenne ich das?
      Ich habe lediglich ein Schreiben bekommen dass mein Sohn nunmehr volljährig wird und ich meine Einkünfte offenlegen soll mit einem beigelegten Formular.

      Ja ich sende alles mit der Post zu. Warum?

      Viele Grüße

      Kraxelhuber
    • Hallo alle zusammen,

      vielen Dank dass ich hier so gute Infos bekommen habe.
      Mein eigentliches Hauptproblem ist dass ich sehr enttäuscht bin dass mein Sohn mit dem, ich trotz Umgangsblockade der Kindesmutter, einen guten Draht habe nicht persönlich zu mir gekommen ist.
      Wir hätten das doch recht kulant(ich war immer sehr kulant zu ihm) klären können.
      Und nun ko... mich das so an dass ich alles zusammenrechne um möglichst so wenig wie möglich zu zahlen.
      Ich lass mir noch paar Tage Zeit und hoffe dass ich eine bessere Einstellung dazu (und zu meinem Sohn) finde.

      Vielen Dank Euch allen

      Der Kraxelhuber
    • Hallo Kraxelhuber,

      Kraxelhuber schrieb:

      eine Beistandschaft besteht nach meiner Info nicht. Wodran erkenne ich das?

      Wenn du in der Vergangenheit regelmäßig alle zwei Jahre vom Jugendamt aufgefordert wurdest, Auskunft über dein Einkommen zu geben, wenn Neuberechnungen vom Jugendamt kamen, usw. Also wenn die entscheidenden Unterhaltsregelungen über das Jugendamt liefen.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo

      ich habe leider nie Post von Beiständen erhalten sondern immer nur langweilige RA-Schreiben. ;)

      Ich meine, im 1. Schreiben des JA wird deutlich auf die Einrichtung einer Beistandschaft hingewiesen (muss wohl auch). Aber alle folgenden Schreiben müssten auch irgendwie/irgendwo mit Beistandschaft gekennzeichnet sein. Kann uns das kein im Forum registrierter Profi sagen? 8)

      @ Kraxelhuber: Notfalls das letzte Schreiben hier mal anonymisiert hochladen.
    • Hallo Clint, hallo Kraxelhuber,

      habe in meinen Unterlagen gekramt und bin definitiv schriftlich darauf hingewiesen worden, dass für mein Kind "das hiesige Jugendamt Pfleger geworden" ist (Betreff des Schreibens: "Amtspflegschaft").
      In allen weiteren Schreiben war der Begriff "Beistandschaft" im Betreff ebenfalls vermerkt (Neuberechnungen, Mehrbedarf etc.).
      Auch über das Ende der Pflegschaft (bei mir noch vor der Volljährigkeit) wurde ich schriftlich informiert.

      Gruß, HT
    • Kraxelhuber schrieb:

      Mein eigentliches Hauptproblem ist dass ich sehr enttäuscht bin dass mein Sohn mit dem, ich trotz Umgangsblockade der Kindesmutter, einen guten Draht habe nicht persönlich zu mir gekommen ist.
      Wir hätten das doch recht kulant(ich war immer sehr kulant zu ihm) klären können.

      Hi K.,

      auf gar keinen Fall darfst Du dem Sohn etwas ankreiden. Das Jugendamt ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne Rücksprache mit dem Sohn vorgegangen. Höchstwahrscheinlich hat es im Rahmen einer von der Mutter beantragten Beistandschaft gehandelt. Wenn Du in den Unterlagen immer noch nichts dazu gefunden hast, dann anonymisiere doch einfach das letzte Schreiben des Jugendamtes und lade es hier hoch.
    • Hallo Clint und Hochtief,

      ich komme langsam zu einem guten Umgang mit der Situation und denke ich kann dass gut mit meinem Sohn klären.
      Ich habe es gefunden. Das Jugendamt hat mir eine Mitteilung gesendet in der stand dass die Beistandschaft endet weil Sohnemann 18 geworden ist.

      Ich lasse den Unterhalt trotzdem auf dem JA ausrechnen so hat mein Sohn eine halbwegsoffizielle Berechnung in der Hand. Zumal ich nunmehr etwas weniger zahlen muss als vorher.

      Wenn die Beistandschaft beendet ist . Hat das noch was zu sagen? Für eine neue Berechnung vom Unterhalt?

      Vielen Dank

      Kraxelhuber
    • Hallo Kraxelhuber,

      wenn die Beistandschaft beendet ist, kann das Jugendamt für das volljährige Kind nur noch beratend tätig werden; es wird nicht mehr seine Interessen durchsetzen. Solltest dualso mit dem, was das JA berechnet, nicht einverstanden sein, könntest du mit deinem Sohn einfach und ohne "Widerstand" des JA eine andere Lösung finden oder im Streitfall einen RA einschalten, was ich dir aber nicht wünsche. Du schreibst ja, dass du dich mit ihm eigentlich gut verstehst, da sollte sich eine Lösung finden lassen.

      Alles Gute!
      HT
    • Hallo Clint,
      Kraxelhuber schrieb bereits in seinem 1. Beitrag:

      Aus erster Ehe einen Sohn der jetzt 18 wird.
      Nun bekam ich einen Brief vom Jugendamt Sohn wird 18 und ich solle mein Einkommen offen legen.
      Ich weiß ja dass das Jugendamt ab 18 dort nicht mehr viel zu vermelden hat aber ich will natürlich weiter korrekt Unterhalt bezahlen und eine ordentliche Berechnung (zählt nicht unbedingt zu den Stärken des JA dies zu tun.)


      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      von User _Ernst_ konnten wir hier mal lesen, dass er bereits 3-4 Monate vor Eintritt der Volljährigkeit tätig wird, um rechtzeitig einen Titel für das Kind zu haben!

      Kraxelhuber schrieb:

      Das Jugendamt hat mir eine Mitteilung gesendet in der stand dass die Beistandschaft endet weil Sohnemann 18 geworden ist.

      Kraxelhuber könnte Auskunft darüber erteilen, ob Sohn schon volljährig ist bzw. erst wird. Das genaue Datum interessiert uns doch gar nicht.
      Hinsichtlich Beistandschaft hat er das nach mehrfachen Nachfragen ja auch herausgefunden. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo Kraxelhuber,

      wie lange geht der Sohn noch zur Schule, wie lange ist er noch privilegiert? Was macht er danach? Kennst Du seine weiteren Planungen? Wie lange musst Du noch Unterhalt zahlen?

      Was machst Du, wenn der Beistand (Jugendamt) vor Eintritt der Volljährigkeit einen Titel verlangt? Das Einkommen der Mutter, warum interessiert es Dich nicht mehr?

      Dein Sohn ist noch nicht volljährig :!:

      WER oder WAS hält Dich davon ab, hier in diesem Forum die Wahrheit zu sagen?

      Die Antworten möchte ich von Dir und von niemand anderem.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo Clint,

      halt den Ball flach.

      So wie ich Kraxelhuber verstehe ist er auf eine versöhnliche Lösung auch im Sinne seines Sohnes aus.
      Warum soll er diese Fragen beantworten. Sein Kernthread ist doch beantwortet.

      Aber es steht Dir ja frei zu erläutern worin der Unterschied besteht wenn er jetzt noch nicht 18 ist oder welchen Einfluss weitere Planungen des Sohnes haben.

      Ich sehe nicht dass Kraxelhuber hier irgendwo die Unwahrheit gesagt haben soll.

      Das sit ein Forum. Hier darf jeder anonym sein Problem schildern. Und er geht mit der Offenlegung seines privaten Themas soweit wie er es für richtig erachtet.

      Viele Grüße

      Der Forenadmin
    • Benutzer online 1

      1 Besucher