Volljährig lt. Anwalt noch Unterhaltsanspruch

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Volljährig lt. Anwalt noch Unterhaltsanspruch

      Hallo Liebe Foren-Gemeinde,

      bin neu hier und muss mich mal mit euren Fachwissen austauschen.

      Es geht um mich. Ich bin 23Jahre jung, in einer Ausbildung, da ich 2 andere davor nicht abschließen konnte. Diese aber werde ich abschließen.

      Nun wie folgt im Juli meinte mein Vater die Zahlung einfach einstellen zu müssen, ich zum Anwalt alles in die Wege geleitet.
      Soweit so gut, er berechnet den Unterhalt, anhand aktueller Lohnscheine. Kommt auf eine Summe um 210,00€ monatl. + 5 Monate rückwirkend.
      Frist bis heute 18.11.14, keine Reaktion, nur vom Anwalt meines Vaters kam wohl ein Fax welches mir noch nicht vorliegt. Soll aber eine Zurückweisung sein.

      Nun macht der Anwalt morgen alles klar und es wird geklagt. Ich verklage meinen Vater!

      Was meint Ihr? Wie stehen mein Chancen.
      Ich bin soweit informiert, dass er zahlen muss, da ich erstens noch in der Ausbildung bin und keine andere abgeschlossen habe und wer einmal lt. Unterhaltstitel gezahlt hat muss zahlen,

      Unterhaltstitel damals vom Jugendamt nach der Geburt erstellt.



      Vielen Dank für eure Bemühungen.
    • Hallo OnkelTom,
      so unproblematisch wird das nicht für dich sein mit der Klage gegen deinen Vater. Wenn ich dich richtig verstehe, hast du bereits zwei Ausbildungen abgebrochen, die dein Vater offenbar auch mitfinanziert hat. Dass er nun auch noch eine dritte mitfinanzieren soll, die du nun angeblich sicher abschließst, wird ihm nicht einleuchten. Und er ist auch nicht unbedingt mehr dazu verpflichtet. Du müsstest schon sehr triftige Gründe für die beiden Abbrüche vorbringen. Verpflichtet ist dein Vater zu einer Finanzierung einer Ausbildung.
      Und die Tatsache, dass du einen nach der Geburt ausgestellten Unterhaltstitel hast, tut hier nichts zur Sache.
      Und nebenbei gefragt: Was ist mit der ebenfalls unterhaltspflichtigen Mutter?
      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Guten Abend!

      und wer einmal lt. Unterhaltstitel gezahlt hat muss zahlen,


      Die Aussage kann ich nicht nachvollziehen. nur weil man irgendwann mal titulierte Ansprüche bedient hat, soll man für alles weiter immer zahlen müssen? Nein!

      Onkel Tom, zeig mal Deine bisherige Vita auf. Wie alt warst Du zum Zeitpunkt der bisherigen Abbrüche? Wann hast Du Die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen. Bitte mal tabellarisch aufzeigen. Wie Kurt schon schreib, auch die gründe für die Abbrüche sind von Interesse.

      LG chico
    • Hallo OnkelTom,
      zunächst herzlich willkommen in diesem Forum.
      Du hast hier die Frage nach deinen Chancen gestellt, weiterhin Unterhaltsanspruch zu haben.
      Einige Fragen wurden dir schon gestellt, damit uns eine bessere Chancenbewertung möglich ist und somit dir genauere Auskunft gegeben werden kann. Die bereits von kurtkurt und chico_LB geäußerten Bedenken teile ich bei den bislang von dir mitgeteilten Fakten.
      Kannst du bitte auch noch mitteilen, um welche Art der Berufsausbildungen es sich gehandelt hat, nach welcher Zeit diese abgebrochen wurden und welche Art der Ausbildung jetzt stattfindet?
      Dein Anwalt fordert den Unterhalt nach deiner Schilderung für 5 Monate rückwirkend. Das mag aus seiner Sicht folgerichtig sein, weil er einen Unterhaltsanspruch bejaht, aber auch hier sehe ich wenig Aussicht für dich.
      Aber vielleicht hast du gute Argumente, die eine Unterhaltsverpflichtung deiner Eltern begründen.

      Gruß

      heute

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • Hallo Onkel Tom,

      1. Der Titel dient dazu, die Durchsetzung eines Rechtes sicherzustellen. Ändern sich die Grundlagen (z.B. seit du volljährig wurdest), ist der Titel zu ändern bzw. zurückzugeben. Irgend ein Recht daraus abzuleiten, dass es mal einen Titel gegeben hat, ist völliger Unsinn. Was sagt eigentlich dein Anwalt dazu, berät der dich oder will der nur kassieren?
      2. Erstens musst du stichhaltig begründen, warum du überhaupt noch unterhaltsberechtigt bist, hast du oben schon Hinweise bekommen.
      3. Die Höhe beträgt 670€ wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst, sonst wird sie anhand des Einkommens beider Elternteile aus der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Ausbildungsvergütung wird abgezogen, Kosten der Ausbildung dazugerechnet, Kindergeld voll angerechnet. Wer von deinen Eltern wieviel zu zahlen hat, hängt vom Verhältnis der Einkommen ab. Heißt du musst als erstes die Einkommensunterlagen von beiden Elternteilen einfordern und dem jeweils anderen zusenden, sonst kann dieser seinen Anteil nicht nachprüfen.

      Den Unterhalt einfach einzustellen, ist sicher nicht die feine Art, ich würde so etwas immer vorher ankündigen. Auf der anderen Seite hast du deine Obliegenheiten auch nicht immer erfüllt oder erfüllen können. Hier zu beurteilen, wie so ein Verfahren ausgeht, ist ohne weitere Fakten völlig unmöglich und mit weiteren Informationen wahrscheinlich auch nicht möglich, weil in dem Fall mit zwei abgebrochenen Ausbildung viel Ermessen im Spiel sein dürfte, und dann hängt's vom Richter ab.

      Ich würde versuchen, mit dem Vater einen Kompromiss zu finden. Ansonsten lauft ihr Gefahr, in einen Prozess zu geraten, der beide Geld kostet, Ausgang ungewiss und verdient haben nur die Anwälte. Euer Verhältnis zueinander ist danach völlig ruiniert.

      Gruß Adler
    • Danke erstmal für die vielen Antworten.

      Also Einkommen hat nur mein Vater.
      Meine Mutter bezieht seit 2 Jahren Krankengeld, dieses wird keine rolle bei der Berechnung spielen. Laut Anwalt.

      Unterlagen sind alle da und es wurde ja auch ein neuer unterhalt festgesetzt.

      2010 habe ich die erste Ausbildung verloren wegen eine OP, die Firma hat dieses genutzt um mich im letzten Monat der probezeit zu kündigen! (Industriekaufmamn)

      Dann habe ich mich beworben und beworben, aber nichts.

      Dann gab es eine kurz Ausbildung als Zerspaner. Diese nach 3 Wochen beendet in beidseitigen Einverständnis.


      Jetzt mach ich eine Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann.


      Hätte ich mich nicht bemüht eine Ausbildung zeitnah zu finden, hätte ich die ganze Zeit über keinen Anspruch auf Kindergeld gehabt, welches aber durchweg gezahlt wurde. (Aussage Kindergeld stelle)

      2010 Abschluß der Fachhochschulreife.


      Das Verhältnis ist von Geburt an zerrüttet.
    • Hallo Onkel Tom,

      dass hört sich alles sehr plausibel an.

      Hat dein Vater denn Unterhalt bezahlt in der Zeit, in der du nicht in Ausbildung warst? Hier bestand meiner Ansicht nach keine Unterhaltspflicht. Ob das allerdings Auswirkungen hat auf die jetzige Unterhaltspflicht, glaube ich eher nicht.

      Gruß Adler
    • OnkelTom00 schrieb:

      Meine Mutter bezieht seit 2 Jahren Krankengeld, dieses wird keine rolle bei der Berechnung spielen. Laut Anwalt.

      Hallo Tom,

      es ist vermutlich so, dass die Mutter nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden kann. Dennoch muss Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen erteilt werden. Das gilt sogar für Sozialhilfeempfänger. Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei Dir! Das hätte der Anwalt Dir sagen müssen...
    • Guten Abend,

      er hat auch in der Ausbildung freien Zeit gezahlt.

      Denke nicht, dass das jetzt eine rolle spielt.


      Alle Einkommen sind offen gelegt. Auch das meiner mutter. Sämtliche notwendigen Unterlagen hat mein Anwalt.

      Es wurde neu berechnet, dann gab es bis 18.11. die Frist zur Zahlung, welche nicht erfolgte. Nun werden wir klagen.
    • Hallo Onkel Tom,

      in der Zeit, in der du dich nicht in Berufsausbildung befunden hast, hast du zu Unrecht Unterhalt erhalten. Dein Vater wird das nicht zurückfordern können, weil du dich darauf berufen kannst, dass der Unterhalt verbraucht ist.

      Wenn du ihm verschwiegen hast, dass du die Ausbildung abgebrochen hast, könntest du dein Recht auf Unterhalt verwirkt haben. Die ganzen Umstände gehen aus deinen Äußerungen nicht hervor. So wie ich das lese, warst du von 2010 bis 2014 nicht in Ausbildung. Warst du krank, arbeitslos, hast du gejobbt und Einkommen gehabt (und es deinem Vater mitgeteilt oder verschwiegen)? Wusste er, dass du nicht in Ausbildung warst und hat trotzdem weiter gezahlt?

      Ein guter Anwalt auf der Gegenseite hat jedenfalls Grund, deine Unterhaltsberechtigung anzuzweifeln. Kannst uns ja mitteilen, wie es ausgegangen ist, das hilft hier allen.

      Gruß Adler
    • OnkelTom00 schrieb:

      Nun wie folgt im Juli meinte mein Vater die Zahlung einfach einstellen zu müssen, ich zum Anwalt alles in die Wege geleitet.
      Soweit so gut, er berechnet den Unterhalt, anhand aktueller Lohnscheine. Kommt auf eine Summe um 210,00€ monatl. + 5 Monate rückwirkend.


      Hallo Tom,

      wenn kein gültiger Titel vorlag und du deinen Vater (vor der Konsultation des Anwalts) nicht nach Vorlage der Ausbildungsbescheinigung zu Ausbildungsunterhalt aufgefordert hast, befand er sich rein rechtlich gesehehen nicht "im Verzug" und war auch nicht dazu verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen.

      Bist du denn vor deinem Gang zum Rechtsanwalt persönlich an ihn herangetreten und hast deinen Anspruch geltend gemacht?

      Ich kann nachvollziehen, dass man das kommentarlose Einstellen des Unterhalts aus Sicht des Sohnes negativ findet, und es ist sicher nicht die feine Art. Sollte er aber von dir nie etwas Schriftliches gesehen haben und er trotz nicht bestehender Unterhaltspflicht immer freiwillig bezahlt haben, kann ich auch verstehen, dass er irgendwann ein Signal setzt.

      Und solltest du sozusagen "gleich" nach dem Einstellen des Unterhalts zum Anwalt gegangen sein, würde ich das, von außen betrachtet, ebenfalls befremdlich finden. Seit deinem 18. Geburtstag obliegt die Informationspflicht nicht mehr deiner Mutter, sondern dir.

      Warum du die zweite Ausbildung abgebrochen hast, schreibst du leider nicht. Warum du den ersten Ausbildungsberuf nicht erneut "gewählt" hast, ebenfalls nicht. Solltest du diese "Richtungswechsel" nicht plausibel darlegen können, könnte es schwierig werden.

      Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, stehen dir pauschal 670 € zu, das Kindergeld wird voll verrechnet. Es bleibt ein Restbedarf von 486 €. Wenn dein Vater nun 210 € zahlen soll, hieße das, dass dein Gehalt im 1. Lehrjahr bei 366 € liegt (Ausbildungspauschale von 90 €, die du "abziehen" darfst, eingerechnet). Kommt das hin? Wenn du mehr verdienst, sinkt dein Anspruch entsprechend.

      Lebst du noch zu Hause, hängt dein Bedarf von der Höhe des väterlichen Einkommens ab. Der Mindestunterhalt (Stufe 1 der DDT) beträgt 488 €, also nach Abzug des Kindergelds 304 €, was durch das Lehrlingsgehalt vermutlich komplett abgedeckt wäre.

      Gruß, HT
    • Hallo,

      Tom scheint irgendwelche Zweifel an der Rechtsauffassung seines Anwalts zu haben, sonst hätte er sich hier nicht nach seinen Chancen erkundigt. Allerdings hat er seinen "Werdegang" hier nur lückenhaft geschildert. Vor Gericht wird sein Anwalt dazu sehr genau vortragen müssen.

      OnkelTom00 schrieb:

      Mein Vater weiß bis heute über jeglichen Lebenswandel meinerseits durch meine Mutter Bescheid. Trotzdem hat er weiterhin unterhalt gezahlt!

      Erstaunlich, dass dieser Vater

      OnkelTom00 schrieb:

      Das Verhältnis ist von Geburt an zerrüttet.

      trotz erheblicher "Orientierungszeiten" (1. Ausbildung vor mehr als 4 Jahren begonnen und in der Probezeit gekündigt worden, 2. Ausbildung schon nach 3 Wochen in beiderseitigem Einverständnis beendet, 3. Ausbildung vermutlich in 2014 begonnen) durchgängig bis Juli 2014 Unterhalt gezahlt hat. ?(

      Ein gültiger Titel scheint nicht zu existieren.

      OnkelTom00 schrieb:

      Frist bis heute 18.11.14, keine Reaktion, nur vom Anwalt meines Vaters kam wohl ein Fax welches mir noch nicht vorliegt. Soll aber eine Zurückweisung sein.

      Liegt das Fax inzwischen vor?
    • Hallo,
      Also, 2010 Fachoberschule beendet, dann Ausbildung in 09/2010 zum Industriekaufmann angefangen. Jedoch in PZ 12/2010 gekündigt.
      Dann hatte ich 12/2014 einen schweren Autounfall, war bis 03/2011 krank geschrieben. ab 04/2011 bis 06/2011 gejobbt. Dann in 09/2011 die 3 wöchige Ausbildung begonnen/beendet.
      03/2012 Umzug in neues Elternhaus - 400km von der Heimat entfernt. Dort dann ab 07/2012 gejobbt bis 05/2013. Dann ab 07/2013 die jetzige Ausbildung angefangen.

      Da wäre der zeitliche Ablauf.

      Ein Titel bestand bis ich 18 wurde vom JA, dann wurde 2010 ein neuer Titel, samt neuer Berechnung festgestellt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo OnkelTom,
      du hast also nach deiner ersten abgebrochenen Ausbildung und deiner Krankheit erstmal zwei Monate gejobbt und drei Monate nichts gemacht, und in ebender Zeit unverändert Unterhalt vom Vater bezogen. Richtig? Zweifelhaft, ob er zur Zahlung wirklich verpflichtet gewesen wäre. Ich meine, eher Nein.
      Nach der zweiten abgebrochenen Ausbildung hast du wiederum neun Monate nichts gemacht und dann ca. 10-11 Monate gejobbt. Nach deinen Angaben hat dein Vater in dieser Zeit wiederum unverändert Unterhalt gezahlt, obwohl da meiner Meinung noch weniger eine Verpflichtung bestanden hätte. Dass du in dieser Zeit Kindergeld bekommen hast, ist kein Gegenargument, sondern kann auch einfach Nachlässigkeit der zuständigen Kindergeldstelle gewesen sein. Jedenfalls glaube ich nicht, dass sich aus diesem Sachverhalt eine Unterhaltsberechtigung ableiten ließe.
      Auf der anderen Seite ist mir schleierhaft, weshalb der Vater die ganze Zeit Unterhalt gezahlt hat und erst nach dem ersten Lehjahrdie Zahlung eingestellt hat. Kennst du den Grund? DerBeginn der Lehre war doch 7/2013, oder stimmt die Jahreszahl doch nicht? Das dürfte wiederum ihn in gewisse Argumentationsprobleme bringen, wenn es zu einer Verhandlung kommt.
      Ich denke, bei dieser verfahrenen Situation solltest du nicht gleich die Klage einreichen, sondern erstmal den Mut aufbringen und das direkte Gespräch mit dem Vater suchen, so schlecht das Verhältnis zu ihm auch sein mag.
      Denn auf deiner Seite liegen ihm gegenüber gravierende Versäumnisse vor, und das solltest du ihm gegenüber auch eingestehen. Du hast ohne Berechtigung immerhin insgesamt zwei Jahre lang von ihm kassiert! Vielleicht wäre er dann auch eher zu einem Entgegenkommen bereit, wenn du entsprechend auf ihn zugehen würdest.
      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hallo,

      kurtkurt schrieb:

      Dass du in dieser Zeit Kindergeld bekommen hast, ist kein Gegenargument, sondern kann auch einfach Nachlässigkeit der zuständigen Kindergeldstelle gewesen sein.

      Vielleicht dazu noch eine Ergänzung: Ich würde nicht ausschließen wollen, dass hier möglicherweise auch noch Rückforderungrn der Kindergeldstelle auf dich zukommen, denn "Jobben" eines jungen Erwachsenen begründet meines Wissens keinen Kindergeldanspruch.
      Vielleicht ein Grund mehr, die Verständigung mit deinem Vater zu suchen, bevor du dich in Gefahr begibst, mit einem Prozess von zweifelhaftem Ausgang den Karren gründlich in den Dreck zu fahren.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo OnkelTom,

      das Kindergeld ist zwar hier nur Nebenthema. Dennoch: Wer ist eigentlich Kindergeldberechtigter, d.h. an wen wurde das Kindergeld gezahlt? Das wäre wichtig im Hinblick auf die hier mehrfach angesprochenen Rückforderungstatbestände der Familienkasse.

      Ich persönlich würde ausschließen, dass hier bei der Familienkasse 'geschludert' wurde. Du schreibst ja selbst
      Ich war wie gesagt die ganze zeit über als Ausbildung suchend gemeldet.
      Sonst hätte auch kein Kindergeld Anspruch bestanden.


      Wenn du von 'jobben' sprichst, meinst du dann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder einen Minijob / 450-Euro-Job?

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      also Kindergeld habe ich natürlich während dem gejobbe, welches immer Sozialversicherungspflichtig war nicht bekommen. Nur in den Zeiten in denen ich unter der Einkommens Grenze blieb und zur Zeit jetzt während der Ausbildung.

      Also von der Kindergeld Kasse kann nichts kommen. Zumal ich denen auch schon einmal vorlegen/beweisen musste das ich mich immer und stets bewerbe.


      Genau das ist die frage. Ich kenne ihn gar nicht! Er hat immer gezahlt und jetzt auf einmal stellt er die Zahlung ein? Unlogisch irgendwie.


      Er hat immer gezahlt! Und ja die Ausbildung fing 07/2013 an!

      Beste grüße
    • Hallo OnkelTom,
      okay, das mit dem Kindergeld ist geklärt.
      Trotzdem bleibt die Tatsache bestehen, dass du ca. zwei Jahre Unterhalt bezogen hast, ohne dazu berechtigt zu sein. Vielleicht wurde das dem Vater mittlerweile bewusst oder bewusst gemacht. Das würde dann zumindest seine Reaktion erklären. Aber das ist jetzt reine Spekulation.

      OnkelTom00 schrieb:

      Er hat immer gezahlt und jetzt auf einmal stellt er die Zahlung ein? Unlogisch irgendwie.
      Nein,ist es nicht. Ich denke,es gibt auf seiner Seite ein handfestes Motiv dafür.

      OnkelTom00 schrieb:

      Ich kenne ihn gar nicht!

      Das ist kein Grund, nun keinen Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, die Sache unter Männern zu klären. Du bist erwachsen und stehst nun hier auch in der Verantwortung. Den Grund, weshalb es bisher keinerlei Kontakt zum Vater gab, kennen wir hier nicht. Hatte er nie Interesse an dir oder hat deine Mutter verhindert, dass eine Vater-Sohn-Beziehung entstehen kann? Aber du hast doch zumindest eine Adresse, an die du dich wenden kannst.Vielleicht ist er ja gar nicht so verkehrt.
      Du kannst natürlich sofort dem Klageweg aufnehen, dessen Ausgang ich aber als alles andere als sicher einschätze. Das wird kein Selbstläufer für dich werden.
      Insofern noch einmal mein Appell: Versuche es vorher außergerichtlich und nimm dazu Kontakt auf.
      Gruß
      Kurt
    • Benutzer online 1

      1 Besucher