Hallo Forum,
Ich sehe mein 2,5 Jahre altes Kind 1x im Monat über das Zentrum Aktiver Bürger im sogenannten betreuten Umgang.
Man trifft sich dabei ca 8 mal für zwei Stunden in einem Kindergarten und kann dort beaufsichtigt mit dem Kind spielen.
Nun fragt das Jugendamt die KM ob sie einem unbeaufsichtigtem Umgang nach diesen Sessions generell zustimmt. Die Zeit soll von 2 auf 4 bzw. 6 Stunden erweitert werden. Die KM stellt sich stur und sagte beim Zwischengespräch: er darf das Kind sehen aber nicht zu den Grosseltern bringen nicht hier nicht da, sie stellt sich praktisch stur und stimmt nur bedingt zu.
Gleichzeitig drängt mein Anwalt endlich den Umgang einzuklagen mit folgender Begründung:
Je später du es Einklagst desto schlechtere Karten hast du vor Gericht.
Was soll ich nun machen?
Aussergerichtlich wäre ja immer vernünftiger aber die Unverbindlichkeit der KM ist relativ riskant, habe zudem 500km Anreise und ohne Einhalten der Termine stehe ich bestimmt im Regen, wenn KM mit Kind nicht zum Termin erscheint.
Stimmt was mein Anwalt sagt? Sind denn meine aussergerichtlichen Bemühungen nichts wert? Soll ich das Theater übers Jugendamt beenden und diese Geschichte knallhart das Gericht regeln lassen?
Ich finde es sehr sozial und sehr nett wie das Jugendamt hier vorgeht, jedoch prallen diese gut gemeinten Worte auf eine Wand Sturheit bei der KM.
Soll ich es aussergerichtlich versuchen oder ist es ratsam schleunigst den Umgang vor Gericht einzuklagen?
Klagen kann man immer, kann ich das denn nicht später wenn es nicht klappt?
Danke
Tommi
Ich sehe mein 2,5 Jahre altes Kind 1x im Monat über das Zentrum Aktiver Bürger im sogenannten betreuten Umgang.
Man trifft sich dabei ca 8 mal für zwei Stunden in einem Kindergarten und kann dort beaufsichtigt mit dem Kind spielen.
Nun fragt das Jugendamt die KM ob sie einem unbeaufsichtigtem Umgang nach diesen Sessions generell zustimmt. Die Zeit soll von 2 auf 4 bzw. 6 Stunden erweitert werden. Die KM stellt sich stur und sagte beim Zwischengespräch: er darf das Kind sehen aber nicht zu den Grosseltern bringen nicht hier nicht da, sie stellt sich praktisch stur und stimmt nur bedingt zu.
Gleichzeitig drängt mein Anwalt endlich den Umgang einzuklagen mit folgender Begründung:
Je später du es Einklagst desto schlechtere Karten hast du vor Gericht.
Was soll ich nun machen?
Aussergerichtlich wäre ja immer vernünftiger aber die Unverbindlichkeit der KM ist relativ riskant, habe zudem 500km Anreise und ohne Einhalten der Termine stehe ich bestimmt im Regen, wenn KM mit Kind nicht zum Termin erscheint.
Stimmt was mein Anwalt sagt? Sind denn meine aussergerichtlichen Bemühungen nichts wert? Soll ich das Theater übers Jugendamt beenden und diese Geschichte knallhart das Gericht regeln lassen?
Ich finde es sehr sozial und sehr nett wie das Jugendamt hier vorgeht, jedoch prallen diese gut gemeinten Worte auf eine Wand Sturheit bei der KM.
Soll ich es aussergerichtlich versuchen oder ist es ratsam schleunigst den Umgang vor Gericht einzuklagen?
Klagen kann man immer, kann ich das denn nicht später wenn es nicht klappt?
Danke
Tommi