Hallo Forum,
Eine Frage für die mir nicht mal der Steuerberater eine Antwort geben konnte:
Muss die getrennte Frau die Anlage U unterschreiben, wenn ich schriftlich zusichere, dass ich ihr sämtliche dadurch entstandenen steuerliche Nachteile übernehme?
Sie hätte sogar gar keine Steuern zu zahlen weil sie weniger Unterhalt von mir hatte als die Grenze ab der man Lohnsteuer zahlen muss (nur ca.3000€)
Da ich sogar ziemlich sicher bin dass sie nichts freiwillig unterschreiben wird, kann ich dem ganzen etwas Druck verleihen, wie z.B. eine Frist? Gibt es eine Form bei der ich den Anwalt erst mal vermeiden kann? Falls sie dann immer noch nicht unterschreibt, käme die Klage.
Was kann man tun um das unterschrieben zu bekommen?
2.Frage: wer zahlt die Prozess und Anwaltskosten wenn ich vor dem Familiengericht die Zustimmung zum Realsplitting einklage? Wird geteilt oder muss ich das ganze Theater bezahlen?
Lasst mich raten: ich?
Eine Frage für die mir nicht mal der Steuerberater eine Antwort geben konnte:
Muss die getrennte Frau die Anlage U unterschreiben, wenn ich schriftlich zusichere, dass ich ihr sämtliche dadurch entstandenen steuerliche Nachteile übernehme?
Sie hätte sogar gar keine Steuern zu zahlen weil sie weniger Unterhalt von mir hatte als die Grenze ab der man Lohnsteuer zahlen muss (nur ca.3000€)
Da ich sogar ziemlich sicher bin dass sie nichts freiwillig unterschreiben wird, kann ich dem ganzen etwas Druck verleihen, wie z.B. eine Frist? Gibt es eine Form bei der ich den Anwalt erst mal vermeiden kann? Falls sie dann immer noch nicht unterschreibt, käme die Klage.
Was kann man tun um das unterschrieben zu bekommen?
2.Frage: wer zahlt die Prozess und Anwaltskosten wenn ich vor dem Familiengericht die Zustimmung zum Realsplitting einklage? Wird geteilt oder muss ich das ganze Theater bezahlen?
Lasst mich raten: ich?
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