Umzug in eine grössere Wohnung einklagen

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    • Hallo Tommi,

      "echte Zahlen" sind von Vorteil, damit kann man besser abschätzen, ob der Sachverhalt "schlüssig" ist.

      Ja und Wohnverhältnisse sowie ordentliches-/tolles Leben, sind halt relative Beurteilungen.

      Aus Sicht der Mutter sind die Verhältnisse evtl. viel besser, als sie dies aus ihrer Heimat gewohnt ist ?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Tommy,

      aus welchem Land stammt sie denn Klar, ich kann es aus Sicht der Mutter irgendwie verstehen. Für Sie ist es ein Lottogewinn. In ihrer Heimat ist es wohl schon purer Luxus überhaupt so eine Wohnung/Zimmer zu haben.Aber das ist erst mal nur Spekulation bzw. eine Annahme. Spricht Sie selber Deutsch? Ich vermute wohl nicht, sonst würde sie wohl versuchen es dem Kind bei zu bringen. Das mit der Ansenkung um 225 Euro ist eigentlich eine Möglichkeit.

      Hast Du schon mal versucht, das alleinige Sorgerecht zu erhalten? Klar Sie wird kämpfen wie ein Löwe, da es nicht nur um Ihre Existenz geht.Ich vermute mal, das die besagten? Erziehungsunterschiede kultureller Art und Weise sind. Vom Menschlichen her ist es ja klar, das jeder versucht seine Erziehung aus seinen Erfahrungen und seinem Kulturkreis entsprechend zu verwirklichen. Wenn man erkennt, das man selbst eine schlechte Kindheit hatte, wird man versuchen, dies bei seinem Kind besser zu machen.

      Ich gehe mal davon aus, das das JA da entsprechend Machtlos ist, weil wohl keine Verwahrlosung oder ähnlich Schwerwiegendes vorliegt. Vielleicht hast Du ja mit nicht arbeiten wollen recht!? Ich kann mir jedoch vorstellen, das jemand mit z.B. Migrationshintergrund (kein oder schlechtes Deutsch) einem Kind, vielleicht noch fehlender Berufsaubildung oder nicht anerkannter eben schlechter einen Arbeitsplatz findet.

      Vielleicht kannst Du Sie ja diesbezüglich unterstützen?
    • EPHESUS schrieb:

      aus welchem Land stammt sie denn Klar, ich kann es aus Sicht der Mutter irgendwie verstehen. Für Sie ist es ein Lottogewinn. In ihrer Heimat ist es wohl schon purer Luxus überhaupt so eine Wohnung/Zimmer zu haben.Aber das ist erst mal nur Spekulation bzw. eine Annahme. Spricht Sie selber Deutsch? Ich vermute wohl nicht, sonst würde sie wohl versuchen es dem Kind bei zu bringen. Das mit der Ansenkung um 225 Euro ist eigentlich eine Möglichkeit.
      aus Serbien. In der Heimat haben sie ein Haus. Nein sie spricht kein Deutsch und wollte nie zum Deutschkurs. Das mit der Absenkung kann ich schon unternehmen, der Anwalt und Gerichtskosten kosten mich einen 1000er für diese Aktion also amortisiert sich das ganze erst nach 4 Monaten, aber so ist dat nun mal.

      EPHESUS schrieb:

      Hast Du schon mal versucht, das alleinige Sorgerecht zu erhalten? Klar Sie wird kämpfen wie ein Löwe, da es nicht nur um Ihre Existenz geht.Ich vermute mal, das die besagten? Erziehungsunterschiede kultureller Art und Weise sind. Vom Menschlichen her ist es ja klar, das jeder versucht seine Erziehung aus seinen Erfahrungen und seinem Kulturkreis entsprechend zu verwirklichen. Wenn man erkennt, das man selbst eine schlechte Kindheit hatte, wird man versuchen, dies bei seinem Kind besser zu machen.
      Nein, mein Anwalt meinte meine Chancen stehen 40:60 gegen mich. Das ist ein langer teuerer Kampf und am Ende verlierst du als Mann, ausser die Frau nimmt Drogen oder schlägt das Kind. Ich erkenne schon eine gute Kindererziehung, dennoch brauch das Kind ein eigenes Zimmer.

      EPHESUS schrieb:

      Ich gehe mal davon aus, das das JA da entsprechend Machtlos ist, weil wohl keine Verwahrlosung oder ähnlich Schwerwiegendes vorliegt. Vielleicht hast Du ja mit nicht arbeiten wollen recht!? Ich kann mir jedoch vorstellen, das jemand mit z.B. Migrationshintergrund (kein oder schlechtes Deutsch) einem Kind, vielleicht noch fehlender Berufsaubildung oder nicht anerkannter eben schlechter einen Arbeitsplatz findet.
      Richtig, das Kind ist nicht verwahrlost und immer gut gelaunt. Richtig, einen Job wird sie, auch wenn sie will schwer finden, der ewige Unterhalt ist praktisch vorprogrammiert, da komme ich wohl nie raus, zumal ich gut verdiene.

      EPHESUS schrieb:

      Vielleicht kannst Du Sie ja diesbezüglich unterstützen?
      Beim Job finden? :D
    • edy schrieb:

      "echte Zahlen" sind von Vorteil, damit kann man besser abschätzen, ob der Sachverhalt "schlüssig" ist.
      Ziehe beim Kindesunterhalt einen 100er ab

      edy schrieb:

      Ja und Wohnverhältnisse sowie ordentliches-/tolles Leben, sind halt relative Beurteilungen.
      Du findest also 30qm sind für 2 Erwachsene und ein Kind ausreichend? Ja vielleicht habe ich da eine falsche Vorstellung was ordentliches Leben ist.
      Daher will ich das mit euch ja in diesem Forum besprechen. Ich sage ja nicht dass ich Recht habe, ich lasse mich ja gerne belehren, vielleicht ist das ja positiv, weil das Kind in 30qm der Mutter und der Oma besonders nahe sein kann, und dadurch die Erziehung gefördert wird.

      edy schrieb:

      Aus Sicht der Mutter sind die Verhältnisse evtl. viel besser, als sie dies aus ihrer Heimat gewohnt ist ?
      Die Wohnverhältnisse sind auf keinen Fall besser jetzt, aber natürlich der Standard hier mit dem hohen Unterhalt den sie bekommt. Sie fährt auch regelmässig in ihre Heimat, wo ein Durchschnittslohn 400€ ist.

      edy schrieb:

      lg
      edy
      Danke edy
    • Hallo,

      ThomasMüller schrieb:

      Du findest also 30qm sind für 2 Erwachsene und ein Kind ausreichend? Ja vielleicht habe ich da eine falsche Vorstellung was ordentliches Leben ist.
      Nein, das war nicht meine persönliche Meinung.

      Die meisten deutschen finden das doch wohl etwas "eng"?

      Andererseits hört man immer wieder, das Wohnungen von Ausländern in Deutschland, "überbelegt" sind.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hi T.M.

      tja was soll man da dann machen? Ich verstehe Dich ja vom Grundsatz her, jedoch auch die Mutter. Für die KM dürfte es wie ein sechser im Lotto sein. Wenn jedoch die Mutter der Mutter (Oma) auch in der Wohnung lebt und keine Arbeit hat, dann wäre es der KM zumutbar zu arbeiten. Glück und Pech für die KM zugleich. Pech: Serbien wird mittlerweile nicht mehr als "Asylberechtigt" betrachtet, so das theoretisch alle Serben ausgewiesen werden könnten. Glück: Sie ist Mutter wohl eines Deutschen Kindes und damit auch berechtigt solange das Kind in Deutschland lebt es hier auch zu versorgen. Es sei denn, sie ist auch in Deutschland geboren und oder hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

      Ich verstehe jedoch nicht, wie es sein kann, das jemand der als Ausländer in Deutschland lebt kein deutsch sprechen muß. Es gab da doch diverse Programme. Mach ihr doch den Vorschlag im Rahmen der unterstützenden Arbeitssuche, das Sie die deutsche Sprache lernt um eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Am besten mit Zeugen. Wenn Sie sagt, sie hat keine Lust so nach dem Motto Du Trottel zahlst ja, dann könnte ich mir vorstellen, das nach einer Angemessenen Zeit (z.B.) Ablauf der Kurse sie sich das als Eigenverschulden anrechnen lassen muß.
    • Hallo,

      ganz ehrlich verstehe ich nicht, warum in so einem Fall das Kind nicht zum Vater kommt, ich nehme an ihr wart verheiratet, und vorausgesetzt du kannst für die Betreuung sorgen. Das Kind lebt mit zwei Raucherinnen in einem Raum, die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Passivrauchens sind m.E. nachgewiesen. Wenn das Kind hier eine Zukunft haben soll, muss jetzt die deutsche Sprache gefördert werden. Mag sein man kann niemand zwingen, sein Kind in den Kindergarten zu geben, aber für das Kindeswohl ist die Sprache ein entscheidender Gesichtspunkt.

      Gruß Adler
    • Adler72 schrieb:

      ganz ehrlich verstehe ich nicht, warum in so einem Fall das Kind nicht zum Vater kommt, ich nehme an ihr wart verheiratet, und vorausgesetzt du kannst für die Betreuung sorgen. Das Kind lebt mit zwei Raucherinnen in einem Raum, die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Passivrauchens sind m.E. nachgewiesen. Wenn das Kind hier eine Zukunft haben soll, muss jetzt die deutsche Sprache gefördert werden. Mag sein man kann niemand zwingen, sein Kind in den Kindergarten zu geben, aber für das Kindeswohl ist die Sprache ein entscheidender Gesichtspunkt.
      Weil der Vater arbeitet, und die Mutter nicht, also kommt das Kind zur KM, so ist die rechtslage. Natürlich könnte ich mir eine ganztagsbetreung leisten, aber es gibt ja die Mutter, also komme ich mir der Argumentation nicht durch.
      Die gesundheitlichen Schäden des passivrauchens oder der Enge in der kleinen Wohnung kann man nicht nachweisen. Das Kind hätte sicherlich gute Vorraussetzungen bei mir. Für mich wieder ein Beweis dass Gerichte nicht als höchste Priotität das Kindeswohl nehmen, sondern immer diese hier:
      1. der Staat soll nichts bezahlen
      2. der KM soll es gut gehen
      3. dem K soll es gut gehen

      Zuerst dachte ich das Jugendamt müsste doch auf der Seite des Kindes sein, aber auch die verschliessen die Augen.

      Es kommt ja noch schlimmer. Sie verbietet mir das Kind zu sehen, damit sie keine verpflichtung hat sich in D aufzuhalten. Daher muss ich Umgangsrecht einklagen. Das witzige in diesem Land ist, die Kosten für den Prozess und Anwälte sind mindestens 1000€ und die zahlt natürlich der der Umgang will, obwohl ich als KV das Recht dazu habe welches mir verweigert wird.

      Das Kind sah ich Anfangs an zwei Terminen vom Jugendamt, in der ich beaufsichtigt von Sozialpädagogen in diesen Räumen mit dem Kind spielen konnte. Diese wenigen Stunden waren die schönsten meines Lebens.
      Man wird wirklich wie ein krimineller behandelt, dabei ist man ehrenwerter Bürger, Akademiker und hat ein astreines Führungszeugnis. Es wird erzählt man nehme Drogen man wäre aggressiv, und das Jugendamt sagt dann: nein das Kind kennt sie nicht sie können es nicht über für paar Stundenzu sich nehmen. Das Kind muss sie langsam kennenlernen, so abrupt geht das nicht. Ich bin wirklich knapp an einem Nervenzusammenbruch, und Depressionen habe ich sicherlich auch, nur zum Arzt gehe ich nicht, es muss ja jemand Geld verdienen für die kleine, und diese Verantwortung nehmen ich gerne an, weil ich froh bin dass es sie gibt.

      Adler72 schrieb:

      Gruß Adler
    • ThomasMüller schrieb:

      Das Kind sah ich Anfangs an zwei Terminen vom Jugendamt, in der ich beaufsichtigt von Sozialpädagogen in diesen Räumen mit dem Kind spielen konnte. Diese wenigen Stunden waren die schönsten meines Lebens.
      Man wird wirklich wie ein krimineller behandelt, dabei ist man ehrenwerter Bürger, Akademiker und hat ein astreines Führungszeugnis. Es wird erzählt man nehme Drogen man wäre aggressiv, und das Jugendamt sagt dann: nein das Kind kennt sie nicht sie können es nicht über für paar Stundenzu sich nehmen. Das Kind muss sie langsam kennenlernen, so abrupt geht das nicht.

      Hallo Thomas,

      gab es in den 3 Jahren nie geregelten Umgang mit dem Kind?

      Wer erzählt denn, dass Du Drogen nimmst und aggressiv bist? Hast Du vorsorglich ein Führungszeugnis beantragt? ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hi,

      Also wenn Du Drogenabhängig und Gewalttätig bist, dann will ich gar nix mehr mit Dir zu tun haben...

      Ok, also versuch herauszu finden, von wem das Kommt. Sprech mit der PErson und zur Not lass Dir eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Gegebenenfalls über einen Anwalt. Aknnst ja auch beim Artzt nen Bluttest auf Drogen machen lassen. ISt genauso wie bei Alkoholiker Monate lang NAchweisbar. Selbst wennst heute ein Bier trinkst....

      Es fängt bereits an, das sich die Mutter wehrt. Sie beginnt bereits um das Kind zu kämpfen. Das mit dem Treffen ist leider so. Mach langsame aber beständige Schritte. Halte vor allem durch, das wird sicherlich später belohnt. Wünsch Dir viel Glück.

      ;)
    • EPHESUS schrieb:

      Hi,

      Also wenn Du Drogenabhängig und Gewalttätig bist, dann will ich gar nix mehr mit Dir zu tun haben...

      Ok, also versuch herauszu finden, von wem das Kommt. Sprech mit der PErson und zur Not lass Dir eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Gegebenenfalls über einen Anwalt. Aknnst ja auch beim Artzt nen Bluttest auf Drogen machen lassen. ISt genauso wie bei Alkoholiker Monate lang NAchweisbar. Selbst wennst heute ein Bier trinkst....

      Es fängt bereits an, das sich die Mutter wehrt. Sie beginnt bereits um das Kind zu kämpfen. Das mit dem Treffen ist leider so. Mach langsame aber beständige Schritte. Halte vor allem durch, das wird sicherlich später belohnt. Wünsch Dir viel Glück.

      ;)
      Das mit dem ärztlichen Nachweis mache ich auf alle Fälle und natürlich ist das alles erlogen um den Umgang zu verweigern und dann die meiste zeit in der Heimat zu sein. Wie der Richter schon sagte, die kleine Wohnung sieht sehr nach einem Postkasten aus.


      Auch wenn so ein Rosenkrieg so gar nicht meins ist und ich weis dass es die beziehung zwischen uns verschlimmert, so hoffe ich dass es meinem Kind besser geht wenn sie ein eigenes Zimmer hat. Darum versuche ich die Nummer mit der Überbelegung der kleinen Wohnung. Es ist die Zeit gekommen wo man für dad Wohl des Kindes kämpfen muss.


      Wenn wir alle so zivilisiert, verständnisvoll und kooerativ wären, gäbe es all die Probleme nicht die Anwälte hätten keine Aufträge und den Kinder würde es gut gehen. Aber so ist das eben. Mein Anwalt meinte zu mir: Herr Müller, Sie haben nun mal diese Frau geheiratet, es hat sie niemand gezwungen
    • Clint schrieb:

      ThomasMüller schrieb:

      Das mit dem ärztlichen Nachweis mache ich auf alle
      Dann ist dieser Vorwurf schon mal aus der Welt geräumt wenn mich JA oder Richter fragt. Denke spätestens beim Umgangsrecht wird das nötig sein. Natürlich muss die KM das nicht nachweisen, aber das werfe ich ihr auch nicht vor weil das einfach alles quatsch ist.



      Etwas ganz anderes: muss nun einer Behörde nachweisen dass ich gewisse Zahlungen an die KM getätigt habe. Die Behörden will eine Unterschrift der Mutter als Eingangsbestätigung. Diese soll ich bei ihr einholen!
      Wie kann ich das am besten tun damit sie dad ganze fristgerecht unterschreibt?
      Am besten ohne wieder Anwälte einzuschalten weil diese sau teuer sind.

      Habe alle überweisungs belege und kontoauszüge wo das ersichtlich ist aber diese Behörde will eine Unterschrift von ihr. Kann man ihr eine frist geben zu der sie rechtlich verpflichtet ist diesen Zahlungseingang zu bestätigen, oder kann sie diesen Brief getrost zerreisen und sich ins Fäustchen lachen? Ich gehe davon aus dass sie den Brief absichtlich ignorieren wird. Reicht da per Einschreiben oder kann ich da eine frist setzten? Soll ich den Brief ihrem Anwalt schicken? Wir er mir dafür eine Rechnung stellen? Wie kann ich das am besten machen damit ich diese Zahlungsbestätigung von ihr bekomme?

      Danke
    • Hallo,

      ThomasMüller schrieb:

      Habe alle überweisungs belege und kontoauszüge wo das ersichtlich ist aber diese Behörde will eine Unterschrift von ihr. Kann man ihr eine frist geben zu der sie rechtlich verpflichtet ist diesen Zahlungseingang zu bestätigen,
      Ich glaube nicht das eine Behörde trotz, ordentlicher Nachweise (Kontoauszüge,Belege wenn diese unterschrieben sind) noch zusätzlich

      eine unterschriebene Gesamtaufstellung verlangen darf?

      lg
      edy
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    • Naja unterschrieben habe ich von ihr gar nichts bekommen.

      Aber die Kontoauszüge und Belege der Bank habe ich immer ausgedruckt da ich wusste das das kommt.

      Ich werde der Behörde diese vorlegen und ihr einen normalen Brief schicken es mir zu bestätigen.

      Wenn die Behörde mich dann verklagt dann gehe ich halt vor Gericht. Mein Anwalt meinte, da sollten sie sich keine Sorgen machen, sie haben ja gezahlt.

      Dennoch finde ich es schlimm dass die Behörde nicht von ihr diese bestätigung sucht sondern mich zwingt sie anzubetteln. Man sieht es sind wirklich immer alle gegen den KV.
    • Hallo,

      ThomasMüller schrieb:

      Wenn die Behörde mich dann verklagt dann gehe ich halt vor Gericht. Mein Anwalt meinte, da sollten sie sich keine Sorgen machen, sie haben ja gezahlt.

      Dennoch finde ich es schlimm dass die Behörde nicht von ihr diese bestätigung sucht sondern mich zwingt sie anzubetteln. Man sieht es sind wirklich immer alle gegen den KV.
      Das kann ich mir so nicht vorstellen.

      Wenn mich heute jemand auffordert eine offene Summe zu begleichen , die ich nachweislich schon beglichen habe (Kontoauszüge/Belege),
      dann ist die Sache für mich erledigt.

      Wenn du der Behörde die Kontoauszüge ( Original- Bankausdruck/Bankbestätigung) vorlegst, muss sie sich damit zufrieden geben.

      Selbstausdrucke könnten natürlich nachträglich bearbeitet ( verändert,kopiert) werden.

      Irgendwie machst du dich mit deinem Vorgehen "verdächtig".

      lg
      edy
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    • ThomasMüller schrieb:

      Nein ein Ehevertrag habe ich leider nicht abgeschlossen.

      Der hätte aufgrund der Geburt des Kindes einer gerichtlichen Überprüfung wohl auch nicht vollständig standgehalten...

      ThomasMüller schrieb:

      Ich bin ziemlich verzweifelt, es ist so viel Geld verfügbar um dem Kind ein tolles Leben zu ermöglichen, aber wird am Kind gespart, und das ganze Geld wird ins Ausland für die eigene Familie geschickt.

      ThomasMüller schrieb:

      Andere Menschen würden sich so einen Wohlstand für sein Kind wünschen, hier wäre es vorhanden aber die Mutter ernährt von meinem Unterhalt ihre ganze Familie im Ausland und verbaut meinem Kind die Zukunft.

      ThomasMüller schrieb:

      Ich sage ja nicht dass ich Recht habe, ich lasse mich ja gerne belehren, vielleicht ist das ja positiv, weil das Kind in 30qm der Mutter und der Oma besonders nahe sein kann, und dadurch die Erziehung gefördert wird.

      Ihre ganze Familie lebt in Serbien, aber die Oma zusammen mit Tochter und Enkel hier in einer 30qm Wohnung und qualmen das Kind voll. Kenn mich mit dem Ausländerrecht nicht aus. Benötigt die Oma als Bürgerin eines EU-Beitrittskandidaten eine Aufenthaltsgenehmigung? Wovon lebt die Oma eigentlich?
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