Unterhalt für behinderte Kinder über 18

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    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo zusammen,
      ich verfolge dieses Thema seit ein paar Wochen, da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde, allerdings auf der "Gegenseite". Ich bin Mutter eines 18-jährigen, behinderten Sohnes(Pflegestufe III). Auch in unserem Fall hat der KV die Zahlungen im Dezember (das Schreiben v. Anwalt kam eine Woche vor Weihnachten!!!) eingestellt. Ich habe mich seitdem intensiv mit diesem Thema befasst und glaube, mittlerweile kann ich so ziemlich jede Frage zu diesem Thema beantworten.
      Ein Problem bei diesem Thema scheinen mir u.a. die "Fachausdrücke" zu sein.
      Unterhalt geht vor Sozialhilfe! Aber hier geht es nicht um "normale" Sozialhilfe, sondern um Grundsicherung und dabei gilt, nur "gezahlter" Unterhalt geht vor Grundsicherung. Jedem Volljährigem, der aufgrund seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, steht diese Grundsicherung zu. Das ändert aber rein gar nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern. Deswegen könnte ich mir auch gut vorstellen, dass Soleo in der Berufung verliert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter das Recht hat, einem Unterhaltsberechtigten vorzuschreiben, bei wem er die Leistungen einfordert, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt.
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Silkezille!

      Das ändert aber rein gar nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern. Deswegen könnte ich mir auch gut vorstellen, dass Soleo in der Berufung verliert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter das Recht hat, einem Unterhaltsberechtigten vorzuschreiben, bei wem er die Leistungen einfordert, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt.


      Dann lies mal dieses Urteil in Bezug auf Bafögantrag und Student:
      Oberlandesgericht Schleswig in seinem Urteil vom 24.08.2005, Aktenzeichen 15 UF 75/05

      Du schreibst ja selbst:
      Jedem Volljährigem, der aufgrund seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, steht diese Grundsicherung zu.


      Unterhaltspflicht der Eltern tritt ein, wenn:

      § 1602 Bedürftigkeit
      (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
      (2) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.

      Würde der Volljährige den Antrag stellen, würde er Geld erhalten und wäre nicht bedürftig - darum fiktive Anrechnung.
      Erst wenn sein Einkommen nicht reicht um seinen Bedarf zu bestreiten ist er unterhaltsberechtigt.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Kosmos25,


      ------1602 Bedürftigkeit
      (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.--------


      Davon kann bei einem Behinderten wohl ausgegangen werden. Das Bisschen, was sie in einer Werkstatt für Behinderte verdienen reicht bei Weitem nicht aus!

      Das dürfte bei einem Studenten wohl anders aussehen. Der kann arbeiten gehen und sich selbst unterhalten.

      Ich bin auch der Meinung wie Sikezille, dass Soleo verlieren wird. Wenn nicht, was meinst Du, was dann hunderte von Eltern behinderter Kinder tun werden? Denn bei Soleo geht es darum, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen will( kann) und alles über Grundsicherung laufen soll.

      Aber, Unterhalt geht vor Grundsicherung. So lange Soleo unterhaltsrelevante Einkünfte hat, wird er die zahlen dürfen und der Rest wird über Grusi gezahlt.

      Und selbst darum muß man noch kämpfen! Ich mußte einen Anwalt einschalten, weil der Bescheid hinten und vorne nicht stimmte. Ich finde es eine Frechheit, dass die schon "normalen" Betrugsversuche der Argen nun auch bei den Ämtern der Grusi angewandt werden.

      Ohne Anwalt kommt man anscheinend hier nicht mehr zu seinem Recht. Bzw der Behinderte, wenn er keinen wissenden Betreuer hat.

      LG Murkel
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Murkel!

      Davon kann bei einem Behinderten wohl ausgegangen werden. Das Bisschen, was sie in einer Werkstatt für Behinderte verdienen reicht bei Weitem nicht aus!

      Das dürfte bei einem Studenten wohl anders aussehen. Der kann arbeiten gehen und sich selbst unterhalten.


      Der Vergleich mit dem Student der Arbeiten soll, hinkt jetzt aber - die Frage war, ob die Pflicht besteht, staatliche Leistungen vorrangig in Anspruch nehmen zu müssen, bevor Eltern zahlen müssen.

      Gericht: OLG-NAUMBURG
      Entscheidung, AZ: Beschluss, 4 WF 42/08
      Verkündungsdatum: 25.06.2008
      Rechtsgebiete: ZPO, GVG, BGB, SGB XII
      Leitsatz: Es entspricht in Anbetracht der Unterhaltsleistungen, die die Eltern einem erwerbsunfähigen Kind bis zu dessen Volljährigkeit erbringen, der allgemeinen Pflicht zur Rücksichtnahme und Loyalität, wenn ein volljähriges Kind darauf verwiesen wird, vorrangig die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

      Warten wir mal lieber auf die Berufungsbegründung von Soleo!

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Kosmos25,


      Der Vergleich mit dem Student der Arbeiten soll, hinkt jetzt aber - die Frage war, ob die Pflicht besteht, staatliche Leistungen vorrangig in Anspruch nehmen zu müssen, bevor Eltern zahlen müssen.


      Es ist so, dass das Amt für Grusi immer prüfen wird, ob die Eltern unterhaltsfähig sind. Daher: Wenn unterhaltsrelevantes Einkommen da ist, wird Soleo zahlen müssen. Bis zu seiner Belastungsgrenze und der Rest kommt dann vom Grusi-amt.

      LG Murkel
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Kosmos,
      bezgl. § 1602 existiert noch eine Ausführung, die hier ausschlaggebend ist:

      Körperlich oder geistig behinderte Kinder haben unabhängig vom Alter einen Unterhaltsanspruch, soweit sie wegen ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit oder eigenem Vermögen bestreiten können.

      Hier treffen einfach zwei Rechte aufeinander, Familienrecht und Sozialrecht. Das Familienrecht ist dem ja noch relativ neuen Grundsicherungsrecht einfach nicht angepasst worden, aus gutem Grund, sonst müsste der Staat f. jeden behinderten Erwachsenen aufkommen. Deswegen ist die Formulierung auch so seltsam...nur gezahlter Unterhalt geht vor. Das soll sicherstellen, dass bei Einstellung der Zahlung sofort der Antrag gestellt werden kann.
      Das Ganze bleibt aber eine "Grauzone", auf die einfach kein Gesetz, keine Verordnung, kein Urteil angewendet werden kann. Es "beißt" sich doch wohl, wenn auf der einen Seite ein gesetzl Anspruch besteht, auf der anderen aber Urteile wie das v. OLG Naumburg. Da muss wohl erst mal jemand bis zum Verfassungsgericht gehen.
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Die Gegenseite hat erfreulicherweise die Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil zurückgenommen.
      Das Urteil ist damit rechtskräftig geworden und ich schulde ab dem 1.04.2009 keinen Unterhalt mehr für mein volljähriges, behindertes Kind.

      Ich möchte mich bei all denenen bedanken die mir die Daumen gedrückt haben und mit mir jetzt insgeheim den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens feiern.

      Allen anderen, die noch in der gleichen Situation wie ich es war sind, wünsche ich den Mut eine Abänderungsklage einzureichen, einen guten Anwalt und viel Erfolg!

      Meine Anwältin wird nunmehr den Rechtskraftvermerk hinsichtlich des Urteils einholen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Soleo ()

    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Soleo,

      also erstmal Glückwunsch.

      Verstehe ich es so richtig: Du hast die Unterhaltszahlung für Dein behindertes volljähriges Kind eingestellt. Das Grundsicherungsamt ( von dem Dein Kind ja nun Leistungen bezieht -Grundsicherung - ) hat nichts dagegen unternommen? Sprich keine Feststellung der Leistungsfähigkeit? Sprich man kann einfach sagen, man zahlt nicht mehr und dann ist gut?

      Irgendwie kann ich nicht glauben, dass die das so einfach hinnehmen beim Grundsicherungsamt.

      Lieben Gruß, Murkel
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Murkel,

      solange ein vollstreckbarer Titel besteht ist es nicht ratsam die Unterhaltszahlung einfach so einzustellen. Da kann sofort vollstreckt werden.

      Ich habe den volljährigen Unterhaltsempfänger bzw. seine Betreuungsperson aufgefordert einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB zu stellen.

      Dann habe ich eine Abänderungsklage auf den Weg gebracht.

      Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB wurde zuerst mit Hinweis auf die Unterhaltsleistung abgelehnt.

      Der Unterhaltsempfänger wurde vom AG aufgefordert binnen 2 Monate mit der zuständigen Behörde eine Klärung herbeizuführen. Die Vollstreckung wurde ausgesetzt bzw. es wurde darauf verzichtet. So konnte ich die Zahlung einstellen. Daraufhin hat die Behörde Leistungen nach dem SGB gewährt.

      Als sich die Behörde bei mir gemeldet hat konnte ich auf das anhängige Verfahren verweisen in dem meine weitere Unterhaltspflicht bezweifelt wurde. Damit war die Behörde zufrieden.

      Es galt den Familienrichter beim AG zu überzeugen, dass das Urteil des BGH anzuwenden ist. Als er das eingesehen hatte und die Behörde SGB-Leistungen gewährte, gab er der Abänderungsklage statt und meine Unterhaltspflicht war beendet.

      Dagegen legte die Gegenseite ohne Begründung Berufung bei OLG ein. Diese Berufung wurde erfreulicherweise zurückgenommen.

      Hätte die Behörde Leistungen nach dem SGB verweigert, wäre für den bisherigen Unterhaltsberechtigten ein Verwaltungsgerichstverfahren in Betracht gekommen. Wer sich auskennt, weiß wie lange sowas dauert. Von Irgendwas muss der nicht mehr Unterhaltsberechtigte seinen Lebensunterhalt bestreiten. Da greift dann das Recht auf Grundsicherung.
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Original von Soleo
      solange ein vollstreckbarer Titel besteht ist es nicht ratsam die Unterhaltszahlung einfach so einzustellen. Da kann sofort vollstreckt werden.

      Ich habe den volljährigen Unterhaltsempfänger bzw. seine Betreuungsperson aufgefordert einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB zu stellen.

      Dann habe ich eine Abänderungsklage auf den Weg gebracht.

      Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB wurde zuerst mit Hinweis auf die Unterhaltsleistung abgelehnt.

      Der Unterhaltsempfänger wurde vom AG aufgefordert binnen 2 Monate mit der zuständigen Behörde eine Klärung herbeizuführen. Die Vollstreckung wurde ausgesetzt bzw. es wurde darauf verzichtet. So konnte ich die Zahlung einstellen. Daraufhin hat die Behörde Leistungen nach dem SGB gewährt.

      Als sich die Behörde bei mir gemeldet hat konnte ich auf das anhängige Verfahren verweisen in dem meine weitere Unterhaltspflicht bezweifelt wurde. Damit war die Behörde zufrieden.

      Es galt den Familienrichter beim AG zu überzeugen, dass das Urteil des BGH anzuwenden ist. Als er das eingesehen hatte und die Behörde SGB-Leistungen gewährte, gab er der Abänderungsklage statt und meine Unterhaltspflicht war beendet.

      Dagegen legte die Gegenseite ohne Begründung Berufung bei OLG ein. Diese Berufung wurde erfreulicherweise zurückgenommen.

      Hätte die Behörde Leistungen nach dem SGB verweigert, wäre für den bisherigen Unterhaltsberechtigten ein Verwaltungsgerichstverfahren in Betracht gekommen. Wer sich auskennt, weiß wie lange sowas dauert. Von Irgendwas muss der nicht mehr Unterhaltsberechtigte seinen Lebensunterhalt bestreiten. Da greift dann das Recht auf Grundsicherung.


      hallo,
      ich bin ganz neu hier und habe diesen Thread nun "durchgearbeitet"..

      verstehe ich es richtig ???

      1. du musstest auf grund eines Titels bisher Unterhalt zahlen...
      darf ich fragen, wie viel das war?

      2. du hast die KM aufgefordert Grundsicherung zu beantragen, was diese auch getan hat...

      3. der Antrag wurde abgelehnt, da du ja Unterhalt gezahlt hast...

      4. das Amt wollte ein Klärung und ließ das Einkommen überprüfen...richtig?

      Frage:
      5. was war der Grund, dass die Vollstreckung ausgesetzt wurde, also der Titel ungültig wurde?
      ist dies nur deshalb, weil das Amt nun die Einkommensverhältnisse überürpft hat?

      6. du konntest das Einkommen nur einstellen, da der Titel ungültig wurde...

      7.Frage:
      was wäre passiert, wenn die KM keinen Antrag auf Grundsicherung egstellt hätte, da ja von vornherein klar war, dass auf Grund der geleiteten Unetrhaltszahlung, keine Grundsicherung gewährt werden würde???
      hättest du dann weiterhin Unterhalt zahlen müssen???

      fest steht, dass man nicht ein fach seine Unterhaltszahlungen einstellen darf, nur weil Grundsicherung geben "könnte"...


      mich würde auch der Grund interessieren, warum du keinen Unterhalt mehr zahlen wolltest...
      wie sahen die Unterhaltsverhältnisse denn vorher und nachher aus?
      was hat das Kind vorher von dir erhalten an Unterhalt udn was erhält das Kind jetzt?
      soweit mir bekannt ist, liegt der Regelsatz der Grundsicherung bei 281,-€...
      selbst beim untersten Satz in der Düsseldorfer Tabelle, also Einkommen von max. 1500,-€/Monat, beträgt der Unterhaltsanspruch bei Kindern über 18 Jahren bereits 488,- €.. selbst wenn man hier das Kindergeld abzieht, verbleiben 304,-€ und das liegt über dem Grundregelsatz....

      die Berechnung würde mich interessieren
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo ich werde Euch wie Soleo auf den laufenden halten.
      Bei mir sieht es ähnlich aus. Mein Sohn ist ebenfalls zu 100% behindert und 20 Jahre alt. Ich habe bis jetzt immer brav meinen Unterhalt bezahlt. Die Kindesmutter beteiligte sich bis heute nicht ab dem 18 Geburtstag am Unterhalt meines Sohnes, obwohl Sie ein armer Bauingenieur ist und dazu verpflichtet gewesen wäre. Vorgestern habe ich mit einer guten Anwältin telefoniert *thx* Soleo!!!!
      Sie ist auch der Meinung, dass die Grundsicherung aufkommen muss. Also hab ich alle Unterlagen in einen Briefumschlag gelegt anschreiben dazu und bin gespannt. Also der Tanz beginnt und Ich informiere Euch regelmäßig.
      Weil ich der Auffassung bin, das der Staat genug ausgibt, jeder kann Sozialhilfe beantragen ohne das seine Eltern in die Pflicht genommen werden und wenn er das klug anstellt fast sein leben lang. Wir als Väter in solchen fällen werden ein Leben lang bestraft.

      Also drückt mir die Daumen

      Gruß an alle die diesen threat lesen.

      Semptex
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Original von Semptex
      .....
      Weil ich der Auffassung bin, das der Staat genug ausgibt, jeder kann Sozialhilfe beantragen ohne das seine Eltern in die Pflicht genommen werden und wenn er das klug anstellt fast sein leben lang. Wir als Väter in solchen fällen werden ein Leben lang bestraft.

      Also drückt mir die Daumen

      Gruß an alle die diesen threat lesen.

      Semptex



      richtig... der Staat darf auch einmal etwas von den vielen Steuern, die wir zahlen, zurückgeben...
      aber so ganz teile ich deine Ansicht nicht...
      jedes Elternteil wird in die Pflicht genommen und nur, wenn das Einkommen nicht ausreicht, tritt der Staat mit Sozialhilfe ein, denn auch Kinder sind ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese in eine Lage kommen, wo sie bedürftig werden und dann gilt sogar, dass Kinder nur dann nicht zum Unterhalt verpflichtet werden, wenn deren Einkommen jeweils unter 100.000,-€ liegt....
      Väter UND Mütter sind unterhaltspflichtig, wenn die Kinder bedürftig sind..
      und man bleibt auch ein Leben lang Vater oder Mutter so wie die Kinder ein Leben lang die Kinder der Eltern bleiben...
      also sehe ich persönlich es als moralisch völlig in Ordnung an, wenn Eltern dafür Sorge tragen, dass es den Kindern gut geht, aber auch umgekehrt, wenn es so sein sollte...
      schließlich haben beide Elternteile die Kinder in die Welt gesetzt!
      wenn ein Vater oder eine Mutter nicht "zahlungsfähig" ist, finde ich es o.k, wenn der Staat eintritt... auch wenn ich der Meinung bin, dass der Staat ziemlich familien- und kinderfeindlich ist und sich mehr darum kümmert, dass Hotels weniger MwSt. zahlen, aber Kita-Gebühren erhöhen usw....
      der Staat könnte ruhig mehr für die Familien tun... aber das ist ein anderes Thema...
      wenn man nämlich den Grundregelbetrag der Grundsicherung betrachtet... 281,-€/Monat... dann ist es doch völlig lpgisch, dass dieser Betrag nie ausreicht um die Kosten zu decken, die entstehen und diese sind bei Behinderung höher anzusetzen als bei gesunden Kindern...
      gut wäre es doch, wenn einerseits Grundsicherung vom Staat übernommen werden würde und die Eltern dann einfach aufstocken, was noch nötig wäre... DAS fände ich o.k. aber ich weiß nicht, ob das überhaupt möglich ist, denn nach meinen Infos gibt es entweder Grundsicherung ODER Elternunterhalt...
      oder bin ich da falsch informiert?
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Hallo Frieden2010,

      wenn Du Dir nochmals die Urteile sowie die threats oben durchliest sollte vieles klarer werden. Auch zu Deinen Fragen an Soleo.
      Aber wir werden sehen was auf mich zukommt. Und mach Dir mal keine Sorgen über die finanzielle Situation meines Sohnes glaub mir es geht Ihm sehr gut.


      MfG

      Semptex
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      @Frieden2010
      Hallo Frieden2010,

      Ja, da bist Du tum Teil falsch informiert. Trotz gezahltem Unterhalt wird der Restbetrag durch Grusi aufgefüllt.

      Eigentlich ist es so, dass Eltern behinderter Kinder Unterhaltspflichtig sind, wenn sie mehr als 100000 Euro im Jahr verdienen.

      Im Übrigen reden wir hier im Grunde über Erwachsene, die aber nie auf eigenen Füßen stehen werden, weil sie es gar nicht können. Viele arbeiten in den Werkstätten für Behinderte und das zu einem absolutem Hungerlohn. Oder möchtest Du von 8 bis 15.30 Uhr für rund 130 Euro im Monat arbeiten?

      Sicher, sollen Eltern für ihre Kinder da sein. Aber, die Eltern behinderter Kinder haben es eh schon nicht leicht und sollen Deiner Meinung nach nun ihr Leben lang zahlen? Glaub mir, zubuttern tun wir eh jeden Monat, da die Grusi ( inklusive Unterhalt) nicht reicht.

      Und dann darfst Du in den meisten Fällen noch darum kämpfen( vor Gericht, obwohl das Gesetz eindeutige Anweisungen gibt) dass sie das bekommen, was ihnen zusteht.

      Und über das Thema : mein Kind ist behindert, weil Ärzte Fehler gemacht haben, zu denen sie aber nicht stehen - möchte ich mich nicht auslassen. Ganz sicher haben der größte Teil der Eltern behinderter Kinder nicht gesoffen, Drogen genommen usw. Nein sie haben alles getan um ein gesundes Kind zu bekommen und trotzdem ist es schief gegangen.

      Lg von einer Mutter, deren Sohn jeden Tag in der Werkstatt arbeiten geht ( GdB 90) und dafür momentan monatlich 73 Euro erhält. Ach ja, sie basteln dort nicht nur Karten, sondern tragen zum Bruttosozialprodukt bei !!!
      Und auch ich mußte dafür kämpfen, dass ihm gewährt wird, was ihm zusteht. Immer und immer wieder!

      @Semptex

      Im Grunde bin ich voll Deiner Meinung. Nur bedenke, wir Mütter sind auch ein Leben lang damit belastet. Ob nun dadurch, dass auch wir Unterhalt zahlen oder aber die Pflege übernehmen. Ich weiß, viele Frauen nehmen ihrem Ex das letzte Hemd. Aber, nicht alle sind so.
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Original von Semptex
      Hallo Frieden2010,

      wenn Du Dir nochmals die Urteile sowie die threats oben durchliest sollte vieles klarer werden. Auch zu Deinen Fragen an Soleo.


      ich habe in meinen Fragen nur wiederholt, was ich verstanden habe und nachgefragt, ob ich dies richtig evrtsanden habe... darf man dies nun nicht?

      die Frage, was passiert wärem wenn kein Antrag auf Grundsicherung egstellt worden wäre, ist aber nicht behandelt... dies interessiert nich halt...


      Original von Semptex
      Aber wir werden sehen was auf mich zukommt. Und mach Dir mal keine Sorgen über die finanzielle Situation meines Sohnes glaub mir es geht Ihm sehr gut.


      ich glaube, behidnerten Kindern geht es nie gut...
      die Frage ist, ob der Bedarf durch das Grundsicherungsamt wirklich gedeckt wird, denn das behinderte Kind kann nicht zu seinem Lebensunetrhalt beitragen, also sind die Eltern udn der Staat gefordert...
    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Original von Murkel
      @Frieden2010
      Hallo Frieden2010,

      Ja, da bist Du tum Teil falsch informiert. Trotz gezahltem Unterhalt wird der Restbetrag durch Grusi aufgefüllt.


      ich meinte es umgekehrt...
      also... wenn Kind Grundsicherung erhält, dass die Eltern dann den weiteren Bedarf auffüllen...
      Rechenbeispiel:
      der Bedarf des behinderten Kindes liegen bei - angenommenen 500,-€/Monat...
      das Grundsicherungsamt übernimmt evtl. 281,-€ Regelsatz.. vorausgesetzt die Eltern verdienen gemeinsam unter 100.000,-€ ...
      es würden also 219,-€ restbedarf über bleiben...

      ich bin der Ansicht, dass der Unterhalt nicht auf den Grundsicherungsregelsatz begrenzt sein darf, da das Kind durchaus einen höhren Bedarf als diesen 281,-€ hat... zumal dieser Satz noch unter dem niedrigsten Satz der Düsseldorfer Tabelle liegt...
      dieser Restbedarf von 291,-€ müsste auf die Eltern verteilt werden...
      ich bin also gegen dieses "entweder - oder"-System, denn das ist ungerecht...


      Original von Murkel
      Eigentlich ist es so, dass Eltern behinderter Kinder Unterhaltspflichtig sind, wenn sie mehr als 100000 Euro im Jahr verdienen.


      richtig... gemeinsames Einkommen...



      Original von Murkel
      Im Übrigen reden wir hier im Grunde über Erwachsene, die aber nie auf eigenen Füßen stehen werden, weil sie es gar nicht können. Viele arbeiten in den Werkstätten für Behinderte und das zu einem absolutem Hungerlohn. Oder möchtest Du von 8 bis 15.30 Uhr für rund 130 Euro im Monat arbeiten?


      jupp.. zum ersteren...
      "Ausbeutung" sage ich zum Letzteren...

      und es gibt trotzdem genügend behinderte Kinder, die daheim versorgt werden, da sie sogar in Werkstätten nicht untergebracht werden können...


      Original von Murkel
      Sicher, sollen Eltern für ihre Kinder da sein. Aber, die Eltern behinderter Kinder haben es eh schon nicht leicht und sollen Deiner Meinung nach nun ihr Leben lang zahlen? Glaub mir, zubuttern tun wir eh jeden Monat, da die Grusi ( inklusive Unterhalt) nicht reicht.


      siehe oben...
      ich denke, dass der Bedarf bei Weitem nicht durch das Grundsicherungsamt gedeckt wird
      die Eltern bzw. das betreuende Elternteil behinderter Kinder hat es nicht leicht und daher denke ich schon, dass der nicht betreuende Elternteil ruhig seinen Teil mit beitragen soll, denn es ist das Kind beider Eltern udn somit haben doch beide eine Pflicht...udn diese Pflicht erlöscht nicht mit dem 18.Lebensjahr udn schon gar nicht bei behinderten Kindern

      Original von Murkel
      Und dann darfst Du in den meisten Fällen noch darum kämpfen( vor Gericht, obwohl das Gesetz eindeutige Anweisungen gibt) dass sie das bekommen, was ihnen zusteht.


      und das bemängel ich in Deutschland... Deutschland ist familienfeindlich!
      in Österreich wird dies ganz anders behandelt...


      Original von Murkel

      Lg von einer Mutter, deren Sohn jeden Tag in der Werkstatt arbeiten geht ( GdB 90) und dafür momentan monatlich 73 Euro erhält. Ach ja, sie basteln dort nicht nur Karten, sondern tragen zum Bruttosozialprodukt bei !
      Und auch ich mußte dafür kämpfen, dass ihm gewährt wird, was ihm zusteht. Immer und immer wieder!

      @Semptex

      Im Grunde bin ich voll Deiner Meinung. Nur bedenke, wir Mütter sind auch ein Leben lang damit belastet. Ob nun dadurch, dass auch wir Unterhalt zahlen oder aber die Pflege übernehmen. Ich weiß, viele Frauen nehmen ihrem Ex das letzte Hemd. Aber, nicht alle sind so.



      letzteres kann ich voll unterstreichen.... Mütter leisten aber oft genug nicht nur Pflege sondern zahlen zusätzlich auch noch Barunterhalt...
      es gibt Mütter, die organisieren eine häusliche Betreuung um arbeiten zu können, damit das Geld zum Leben reicht und man evtl. sogar doch einmal im Jahr in den Urlaub fahren kann ...
      und wenn diese Mütetr von der Arbeit kommen, dann versorgen udn pflegen sie das behinderte Kind bzw. den behinderten Erwachsenen, was durchaus nicht nur körperliche Arbeit ist, sondern auch eine große psychische Belastung ... zusätzlich verfügen diese Mütter über kein "Eigenleben" mehr, da sie sich ganz der Pflege widmen udn für eigene Interessen keine Zeit haben... eigentlich bräuchten diese Mütter eine "Auszeit" für sich selber, könenn diese aber auf grund der Versorgung des Kindes nicht nehmen....
      hier ist der Staat und das andere Elternteil in der Pflicht...

      wenn der Vater als nicht betreuender Elternteil, nicht genügend Einkommen hat und ggf. nicht zahlungsfähig ist, finde ich es durchaus legitim, wenn dieser von der Unterhaltspflicht befreit wird und dafür das Grundsicherungsamt einspringt…
      ich denke allerdings auch, dass das Kind einen gewissen Bedarf hat, der über den Regelsatz hinausgeht und dieser muss von den Eltern gedeckt werden, da es selber nicht seinen Bedarf decken kann…. Und da sind die Eltern in der Pflicht…ggf. halt zusätzlich zum Regelbedarf des Grundsicherungsamtes…

      nicht richtig finde ich es, wenn Väter sich aus der Verantwortung „stehlen“, die an sich leistungsfähig sind… denn wer ein - angenommenes - monatliches Netto-Einkommen von ca. 7.000,-€ hat, der ist leistungsfähig…
      gemeinsam mit dem Einkommen der Mutter bleiben die geschiedenen Eltern evtl. unter den 100.000,-€, aber sie sind an sich leistungsfähig…
      meiner Ansicht nach sollte dann das Grundsicherungsamt den Regelsatz zahlen und die Eltern übernehmen den Restbedarf… so wären die Eltern zumindest entlastet und der Staat hilft der Familie, aber dem Kind wird auch geholfen...

      es ist doch so...
      wenn so ein ansich leistungsfähiger Vater sich darauf beruft, das das Grundsicherungsamt zuständig sei und keine Zahlung leistet, finde ich es nicht richtig...
      die betreuende Mutter bleibt dann nicht nur alleine auf der Betreuung sitzen, sondern muss auch den benötigten Restbedarf des Kindes alleine aufbringen... und DAS ist nun absolut ungerecht...

      nur meine Meinung!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frieden2010 ()

    • RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18

      Ich kann nur sagen jeder Fall ist anders gelagert.
      Murkel und Frieden2010 Ihr habt völlig recht, aber mir wird das letzte Hemd ausgezogen, obwohl die Kindesmutter in einem sozialen Status lebt wovon andere nur träumen können und ich jeden Tag trotz Arbeit ums überleben kämpfen muss.
      Ich kann und möchte hier die Details meines Falles nicht wiedergeben. Ich kann nur soviel sagen für manchen seelisch labilen Menschen hätte die Summe gereicht um sich selber das Licht auszuschalten.


      MfG

      Semptex
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