Hallo zusammen,
ich verfolge dieses Thema seit ein paar Wochen, da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde, allerdings auf der "Gegenseite". Ich bin Mutter eines 18-jährigen, behinderten Sohnes(Pflegestufe III). Auch in unserem Fall hat der KV die Zahlungen im Dezember (das Schreiben v. Anwalt kam eine Woche vor Weihnachten!!!) eingestellt. Ich habe mich seitdem intensiv mit diesem Thema befasst und glaube, mittlerweile kann ich so ziemlich jede Frage zu diesem Thema beantworten.
Ein Problem bei diesem Thema scheinen mir u.a. die "Fachausdrücke" zu sein.
Unterhalt geht vor Sozialhilfe! Aber hier geht es nicht um "normale" Sozialhilfe, sondern um Grundsicherung und dabei gilt, nur "gezahlter" Unterhalt geht vor Grundsicherung. Jedem Volljährigem, der aufgrund seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, steht diese Grundsicherung zu. Das ändert aber rein gar nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern. Deswegen könnte ich mir auch gut vorstellen, dass Soleo in der Berufung verliert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter das Recht hat, einem Unterhaltsberechtigten vorzuschreiben, bei wem er die Leistungen einfordert, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt.
ich verfolge dieses Thema seit ein paar Wochen, da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde, allerdings auf der "Gegenseite". Ich bin Mutter eines 18-jährigen, behinderten Sohnes(Pflegestufe III). Auch in unserem Fall hat der KV die Zahlungen im Dezember (das Schreiben v. Anwalt kam eine Woche vor Weihnachten!!!) eingestellt. Ich habe mich seitdem intensiv mit diesem Thema befasst und glaube, mittlerweile kann ich so ziemlich jede Frage zu diesem Thema beantworten.
Ein Problem bei diesem Thema scheinen mir u.a. die "Fachausdrücke" zu sein.
Unterhalt geht vor Sozialhilfe! Aber hier geht es nicht um "normale" Sozialhilfe, sondern um Grundsicherung und dabei gilt, nur "gezahlter" Unterhalt geht vor Grundsicherung. Jedem Volljährigem, der aufgrund seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, steht diese Grundsicherung zu. Das ändert aber rein gar nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern. Deswegen könnte ich mir auch gut vorstellen, dass Soleo in der Berufung verliert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter das Recht hat, einem Unterhaltsberechtigten vorzuschreiben, bei wem er die Leistungen einfordert, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt.