Hallo,
haben heute eine Unterhaltsberechnung vom Gericht bekommen und meiner Meinung nach ist da etwas falsch. Der Richter geht von einem Netto von 2800,-- Euro durchschnittlich aus, davon zieht er 250,-- Euro Krankenkasse ab. Verbleiben 2550,-- Euro hier von rechnet er den Kindesunterhalt aus. Danach zieht er von den 2550,-- den KU ab und danach die 130,-- Euro, das ist der Krankenkassenbeitrag für die geschiedene Exfrau, da er meinen LG dazu verdonnert hat diesen zu zahlen. Muß dieser Beitrag von 130,-- Euro nicht auch schon beim KU abgezogen werden?
Gruß
euridike
haben heute eine Unterhaltsberechnung vom Gericht bekommen und meiner Meinung nach ist da etwas falsch. Der Richter geht von einem Netto von 2800,-- Euro durchschnittlich aus, davon zieht er 250,-- Euro Krankenkasse ab. Verbleiben 2550,-- Euro hier von rechnet er den Kindesunterhalt aus. Danach zieht er von den 2550,-- den KU ab und danach die 130,-- Euro, das ist der Krankenkassenbeitrag für die geschiedene Exfrau, da er meinen LG dazu verdonnert hat diesen zu zahlen. Muß dieser Beitrag von 130,-- Euro nicht auch schon beim KU abgezogen werden?
Gruß
euridike